Hi,
also zu 1.)
Deinen Verlust ermittelst du ja jährlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit den Anlagen EÜR und GSE. Der Verlust aus Gewerbebetrieb ist so lange vorzutragen, bis er mit Gewinnen aus Gewerbebetrieb verrechnet werden kann. ABER VORSICHT: Wenn du nur Verluste machst, dann kann das Finanzamt Liebjaberei unterstellen und die Verluste (auch rückwirkend) aberkennen.
zu 2.)
Nein, wenn du das Fahrzeug im Jahr 2008 in das BV einlegen willst, dann sieht das Finanzamt dies wenn du die Steuererklärung für 2008 einreichst. Aber auch hier wieder Vorsicht: Das Fahrzeug muss überwiegend (betriebliche Nutzung > 50%)betrieblich genutzt werden, sonst ist es zwinged dem Privatvermögen zuzuordnen!
Gruß,
Matthias


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