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Thema: Ladengeschäft mit Kleinunternehmerregelung?

  1. #1
    TP-Newbie Petra S. macht alles soweit korrekt
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    Unhappy Ladengeschäft mit Kleinunternehmerregelung?

    Ich habe im vergangenen Jahr einen Gewerbeschein als Einzelhändler bekommen und habe ein Ladenlokal mit Second-Hand und Spielzeug für Kinder usw. eröffnet. Mir wurde gesagt, dass ich unter einem Umsatz von 17500 Euro keine Umsatzst.-Id brauche und als Kleinunternehmer gelte, der allerdings dann auch keine Quittungen mit ausgewiesener MWSt. austellen darf. Das habe ich auch bis heute eingehalten. Allerdings taucht ab und an mal die Frage nach der MWST auf ....
    Darf ich mit diesem Gewerbeschein auch ohne besondere Formalität im Internet handeln ? Oder brauche ich extra eine Bestätigung vom Amt dazu ?

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    moin auch,

    zum Thema Kleinunternehmer bitte mal diesen Thread lesen

    grundsätzlich gilt: keine MWSt. bezahlen also auch nirgends ausweisen!

    wegen online-Handel: Handel ist Handel, wenn du den angemeldet hast, "darfst" du das auch online ohne weitere Genehmigung. Clever ist es, die Gewerbeanmeldung möglichst allgemein gehalten zu formulieren.
    Andererseits interessiert sich kaum jemand dafür, was in der Gewerbeanmeldung drin steht

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