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Thema: schwarzarbeit ab wann?

  1. #1
    TP-Member Broud macht alles soweit korrekt Avatar von Broud
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    schwarzarbeit ab wann?

    Hallo,

    ein guter Freund von mir macht für freunde und bekannte gegen eine aufwands entschädigung webseiten und ähnliches. Dabei liegt sein "verdienst " unter 1000 Euro im Jahr. Er hat kein Kleingewerbe angemeldet da er das vom Betrieb aus nicht machen soll da diese auch Webseiten erstellt. Aber der Chef sieht es nicht so eng wenn er ab und zu eine Webseite für bekannt macht. Nun hat er stress mit einem bekannten für den er mal eine Website gemacht hat. Dabei ging es um eine community seite die viel zeit in anspruch genommen hat. Wehrend des Auftrags wurde mündlich weiter Projekte in erwähnung gezogen jedoch nicht schriftlich gemacht. Da ihm die Arbeit an der community seite viel nerven gekostet hat hat er den bekannten eine absage für weiter projekte erteilt. Dieser fühlt sich nun verarscht und will ihn nun wegen steuerhinterziehnung anzeigen.

    Meine frage kann er das über haupt machen? Und wie sieht die Rechtslage aus schließlich hat dieser ja der schwarzarbeit zugestimmt und somit mit schuldig gemacht. Und würde sowas überhaupt zu einem Rechtstreit kommen?

    Schonmal vielen danke für eure mithilfe!

  2. #2
    TP-Insider IamLEGEND ist auf einem guten Weg Avatar von IamLEGEND
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    gegen eine aufwands entschädigung webseiten ... "verdienst " unter 1000 Euro im Jahr. ... kein Kleingewerbe angemeldet
    auch wenn er nur 10,- euro verdient, muss er ein gewerbe anmelden (meines wissens auch schon dann, wenn eine absicht auf gewinn besteht und die hat er ja)

    gegen eine aufwands entschädigung
    eine aufwaändsentschädigung wäre meines wissens zb. ein geschenk wie ein neues handy, ein laptop o.ä. sozusagen als "dankeschön". das wäre meines wissens sogar in ordnung (ohne garantie, verbindliche auskunft kann dir nur ein anwalt geben aber sobald er geld annimmt ist das gewerblich glaube ich..

    aber der Chef sieht es nicht so eng
    kann ich zwar nicht so ganz glauben weil er ihm ja schließlich mehr oder weniger konkurrenz macht.
    stell dir vor du hast einen obstladen und ich ich arbeite bei dir... wärst du denn damit einverstanden wenn ich nach feierabend ein haus weiter meine eigenen bananen verkaufe.. :-) ? sicher nicht..

    und wenn, dann ist das zwar ein netter Chef. Ich denke das Finanzamt ist da aber leider sicher nicht so nett

    wurde mündlich weiter Projekte in erwähnung gezogen jedoch nicht schriftlich gemacht
    klar, er wollte ihn motivieren gute arbeit zu leisten und hat weitere projekte in aussicht gestellt. man sollte trotzdem schritt für schritt machen. mündlich kann man vieles machen, aber im nachhinein.. siehst ja was dabei herauskommt... solche dinge immer schriftlich festlegen, zb. gebe ich meinen kunden für folgeaufträge immer einen rabatt. der erste auftrag wird jedoch immer ganz normal abgerechnet (außer zb. ein dauerauftrag der für 24 monate läuft o.ä.)

    schließlich hat dieser ja der schwarzarbeit zugestimmt und somit mit schuldig
    auch wenn der "bekannte" schuldig ist (weiß ich aber nicht ob das so ist), letztendlich wird es deinen freund härter treffen denke ich.

  3. #3
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    Kürzlich gab es sogar ein Höchstrichterliches Urteil, das man auch bei Schwarzarbeit eine Gewährleistung einfordern kann, es gibt da offenbar einige Auftraggeber, die den Weg vor Gericht nicht scheuen.

    Wenn der Chef des Freundes kein Problem mit den Tätigkeiten hat dürfte er ja auch keines damit haben, wenn das ganze auf Gewerbeschein läuft. Eine genehmitge Nebentätigkeit kann man ja entsprechend einschränken, zumal das eh normalerweise in Schriftform festgehalten wird bzw. im beiderseitigen Interesse festgehalten werden sollte.

  4. #4
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    Ich würde die ganze Sache ehrlich gesagt erstmal nicht allzu ernst nehmen...

    Es ist definitiv so das ab €1 Verdienst ein Gewerbe angemeldet werden muss. Was ja eigentlich auch kein Problem ist. Bei unter €1000/Jahr wäre das sicher die richtige Entscheidung gewesen!
    Nichts desto trotz sieht mir das eher nach einem Druckmittel des Bekannten deines Freundes aus. Denn ob weniger hart bestraft oder nicht...der Bekannte macht sich ebenso strafbar, da er jemanden schwarz für sich arbeiten lässt. Ich glaube einfach nicht das er sich, nur um es deinem Freund "heimzuzahlen" zusätzlich selbst anzeigt.
    Angenommen er ist so bescheuert und macht es...dann muss er vor Gericht erstmal beweisen (Beweislast liegt bei ihm) das dein Freund Geld genommen hat...denn eine Rechnung wird er ja wohl kaum haben. Wie will er das machen?

    In welchem Verhältnis steht den der "Bekannte" zu den anderen "privaten Kunden" deines Freundes? Das ist vielleicht nicht unwichtig! Denn je mehr in belasten desto unangenehmer wird es für deinen Freund
    Aber wie gesagt...auch die müssten sich dann mitanzeigen...das klingt für mich alles sehr unwahrscheinlich...

    Ich würde abwarten und erstmal gar nichts machen. Ich bin mir fast sicher das der "Bekannte" nichts unternehmen wird...wenn doch...dann kann man immer noch früh genug den Anwalt konsultieren. Hat dein Freund eine Rechtsschutzversicherung?? Wäre ganz praktisch in diesem Falle!

    Gruß
    "Fences are made for those who cannot fly"

  5. #5
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    Was ihr da gerade erzählt ist genau genommen falsch.. Auch wenn man mal Geld einnimmt, muss man nicht automatisch ein Gewerbe anmelden.
    Ein Gewerbe ist dann von Nöten, wenn die Tätigkeit auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerziehlung ausgeführt wird. Natürlich müssen solche Einkünfte auch korrekt über die Einkommenssteuer versteuert werden.
    Wäre es anders, so müsste jeder, der auch nur einen 1€- Artikel bei eBay vertickt, ein Gewerbe anmelden!
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  6. #6
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    Ein Gewerbe ist dann von Nöten, wenn die Tätigkeit auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerziehlung ausgeführt wird.
    Wovon man wohl ausgehen kann, wenn das ganze wie hier öfter vorkommt.

  7. #7
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    Hier ja, ich bezog mich nur auf die Absolutheit der Aussagen wie "Es ist definitiv so das ab €1 Verdienst ein Gewerbe angemeldet werden muss." die so in diesem Falle zwar korrekt sind, aber in der Allgemeinheit falsch sind
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    -Dieter Nuhr

  8. #8
    TP-Supporter doCOMP hilft, wo's geht doCOMP hilft, wo's geht doCOMP hilft, wo's geht Avatar von doCOMP
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    @Adromir:

    Hast ja Recht! Aber du weisst ja wie es bzgl. der Frage gemeint war
    ebay Beispiele kommen ja aus einer anderen Sparte...da geht es ja um Privatverkäufe. Mach 3 Verkäufe mit der gleichen, neuen Ware und der Fiskus will direkt was mithaben
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