auch wenn er nur 10,- euro verdient, muss er ein gewerbe anmelden (meines wissens auch schon dann, wenn eine absicht auf gewinn besteht und die hat er ja)gegen eine aufwands entschädigung webseiten ... "verdienst " unter 1000 Euro im Jahr. ... kein Kleingewerbe angemeldet
eine aufwaändsentschädigung wäre meines wissens zb. ein geschenk wie ein neues handy, ein laptop o.ä. sozusagen als "dankeschön". das wäre meines wissens sogar in ordnung (ohne garantie, verbindliche auskunft kann dir nur ein anwalt gebengegen eine aufwands entschädigungaber sobald er geld annimmt ist das gewerblich glaube ich..
kann ich zwar nicht so ganz glauben weil er ihm ja schließlich mehr oder weniger konkurrenz macht.aber der Chef sieht es nicht so eng
stell dir vor du hast einen obstladen und ich ich arbeite bei dir... wärst du denn damit einverstanden wenn ich nach feierabend ein haus weiter meine eigenen bananen verkaufe.. :-) ? sicher nicht..
und wenn, dann ist das zwar ein netter Chef. Ich denke das Finanzamt ist da aber leider sicher nicht so nett
klar, er wollte ihn motivieren gute arbeit zu leisten und hat weitere projekte in aussicht gestellt. man sollte trotzdem schritt für schritt machen. mündlich kann man vieles machen, aber im nachhinein.. siehst ja was dabei herauskommt... solche dinge immer schriftlich festlegen, zb. gebe ich meinen kunden für folgeaufträge immer einen rabatt. der erste auftrag wird jedoch immer ganz normal abgerechnet (außer zb. ein dauerauftrag der für 24 monate läuft o.ä.)wurde mündlich weiter Projekte in erwähnung gezogen jedoch nicht schriftlich gemacht
auch wenn der "bekannte" schuldig ist (weiß ich aber nicht ob das so ist), letztendlich wird es deinen freund härter treffen denke ich.schließlich hat dieser ja der schwarzarbeit zugestimmt und somit mit schuldig


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aber sobald er geld annimmt ist das gewerblich glaube ich..