Frag am besten dein FA wieso sie dir zumindest für 2008 die Kleinunternehmerregelung nicht zugestehen wollen.
Hallo!
Ich habe vor zwei Wochen ein Gewerbe angemeldet. Haupttätigkeit – Softwareentwicklung (aber ich glaube, das ist unwichtig in diesem Fall).
Die Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von FA ausgefüllt – 11.000 € Gesamtumsatz im Jahr der Betriebseröffnung (Neuegündung zum 1mai 2008). 22.000€ im Folgejahr. Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen.
Und heute bekomme ich die Antwort von FA
„das FA hat ihnen die Steuernummer 1234… zugeteilt. Sie gilt für folgende Steuerarten: Einkommensteuer, Umsatzsteuer. (…) Im Kalenderjahr der Aufnahme Ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit und im folgenden Kalenderjahr sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuer monatlich anzumelden und abzuführen (§18 Abs. 2 Satz 4 UStG) (…) „
Und jetzt frage ich mich und euch – habe ich irgendwo ein Fehler gemacht, verstehe ich etwas nicht, oder glaubt das FA das ich doch mehr als 17.500€ in diesem Jahr noch verdienen werde und das ich doch kein Kleinunternehmer bin? ;)
Frag am besten dein FA wieso sie dir zumindest für 2008 die Kleinunternehmerregelung nicht zugestehen wollen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Das werde ich morgen auf jedem Fall machen. Weil ich aber noch ein paar Stunden warten muss, wollte ich erst euch fragen, ob ich mich nicht irre.
Und eigentlich warum auch nicht als Kleinunternehmer im Folgejahr (2009)? 22.000€ überstreitet nicht 50.000€.
17.500 € sind die Grenze, nicht 50.000 €
-> FAQ Kleinunternehmer lesen![]()
"Zitat von § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
(1) 1 Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird..."
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Moin
Muss der Umsatz nicht auf ein komplettes Jahr hochgerechnet werden?Die Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von FA ausgefüllt – 11.000 € Gesamtumsatz im Jahr der Betriebseröffnung (Neuegündung zum 1mai 2008).
Dann ueberschreitest du schon in diesem Jahr die Grenze von 17500 Euro.
Gruss Guin
Mein Blog
17500/12x8(Mai bis Dezember)= 11666 €, also noch etwas Luft.
Wobei mir grad einfällt... was muss man denn da angeben? Brutto, Netto, ...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Bäh... was habe ich denn da eben fuer ein Ergebnis ausgerechnet... ich gehe jetzt schlafen.11666 €, also noch etwas Luft.
Gruss Guin
Mein Blog
Nachti![]()
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
sieht nach einem Standardschreiben aus. Anrufen, klären ob Angaben übersehen wurden, ansonsten darauf hinweisen, dass du unterhalb von 17.500 EUR liegst (auch zeitanteilig betrachtet) und fertig.Und heute bekomme ich die Antwort von FA
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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es hat sich aufgeklärt. sie haben das aus versehen gemacht. niemand weisst wer so entschieden hat. hauptsache das ich doch als kleinunternehmer annerkannt wurde. schrifftliche benachrichtigung bekomme ich aber nicht - niemand bei FA will zugeben das sie ein fehler gemacht haben
ich danke euch für tips. grüss.
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