nein, für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze zählt nur der Gesamtumsatz des Unternehmens.
Die Angaben sind für Zwecke der Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer.
Gruß
Sven
Hallo,
ich habe noch eine Frage zum Kleinunternehmen.
Im ersten Jahr liegt die Grenze der Summe ja bei 17500€ , ab dann bei 50000€.
Zählen hierzu nur die Einnahmen die ich mit meinem Gewerbe erzielt habe oder wird mein Gehalt aus meinem eigentlichen Job noch dazu gerechnet?
Habe diesen Fragebogen vom Finanzamt vorliegen und es hat mich stutzig gemacht, da sie nach meinem Einkommen und nach dem Einkommen meines Mannes fragen. Vielen Dank im voraus für eure Antworten.![]()
nein, für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze zählt nur der Gesamtumsatz des Unternehmens.
Die Angaben sind für Zwecke der Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer.
Gruß
Sven
Geändert von SvenWeb (11.06.2008 um 20:10 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hallo,
danke für Deine schnelle Antwort.
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