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Thema: Kleinunternehmer noch eine Frage

  1. #1
    TP-Junior bammondo macht alles soweit korrekt
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    Kleinunternehmer noch eine Frage

    Hallo,

    ich habe noch eine Frage zum Kleinunternehmen.
    Im ersten Jahr liegt die Grenze der Summe ja bei 17500€ , ab dann bei 50000€.
    Zählen hierzu nur die Einnahmen die ich mit meinem Gewerbe erzielt habe oder wird mein Gehalt aus meinem eigentlichen Job noch dazu gerechnet?
    Habe diesen Fragebogen vom Finanzamt vorliegen und es hat mich stutzig gemacht, da sie nach meinem Einkommen und nach dem Einkommen meines Mannes fragen. Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    nein, für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze zählt nur der Gesamtumsatz des Unternehmens.

    Die Angaben sind für Zwecke der Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer.

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (11.06.2008 um 20:10 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior bammondo macht alles soweit korrekt
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    Hallo,
    danke für Deine schnelle Antwort.

  4. #4
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von bammondo Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe noch eine Frage zum Kleinunternehmen.
    Im ersten Jahr liegt die Grenze der Summe ja bei 17500€ , ab dann bei 50000€.

    Nicht ganz, nicht "ab dann" - überschreitest Du die Grenze von 17.500, bleibst aber im Folgejahr unter 50.000, bist Du im dritten Jahr trotzdem automatisch regelbesteuert.

    Wer dauerhaft Kleinunternehmer bleiben will, muss dauerhaft unter 17.500,- Euro Umsatz bleiben.

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