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Thema: Kleingewerbe in der Mietwohnung?

  1. #1
    TP-Newbie Lyra macht alles soweit korrekt
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    Kleingewerbe in der Mietwohnung?

    Ersteinmal Hallo!

    Ich hab mich sehr interessiert durch dieses Forum geklickt und fast alles gefunden was für mich noch unklar war, dafür erstmal *Daumen hoch*!

    Jetzt hoffe ich auch die letzten Unklarheiten für mich "auszumerzen", bin also für jede Hilfe dankbar.
    Meine Zukunftsplanung schließt ein Kleingewerbe ein, ich denke darüber nach, Sachen aus eigener Herstellung, übers Internet zu Verkaufen...
    Ich wohne zur Miete und es gibt kein "Arbeitszimmer", weder Herstellung noch Verkauf würden Kundenbesuch oder sonstigen "Durchgangsverkehr" oder anderen Lärm erzeugen.
    Frage die sich mir stellt, wo ich auch bisher nirgens was konkretes zu gefunden hab...

    1.: Darf ich das in meiner Wohnung ohne dem Vermieter bescheit zu geben?

    Denn ich würde ja den angemieteten "Wohnraum" zu gewerblichen Zwecken nutzen!?

    Und 2.: Sollte ich das nicht dürfen, kann mir dann ein befreundeter Hauseigentümer einen "Arbeitsraum" überlassen (also nicht Vermieten, denn das würde ja wieder "Papierkram" für ihn nach sich ziehen) ohne große Umstände?

    Hoffe auf eure Hilfe oder zumindest einen Tip, wo ich bezüglich dessen anfragen kann...

    LG Dani

  2. #2
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    Zitat Zitat von Lyra Beitrag anzeigen
    1.: Darf ich das in meiner Wohnung ohne dem Vermieter bescheit zu geben?
    Du musst imho fragen, aber wenn du tatsächlich keine "Nebeneffekte" auslöst, darf er das nicht verbieten.

    Zitat Zitat von Lyra Beitrag anzeigen
    Denn ich würde ja den angemieteten "Wohnraum" zu gewerblichen Zwecken nutzen!?
    Nein, tust du nicht. Hauptzweck der Wohnung ist immer noch wohnen. Du hast ja nichtmal ein Arbeitszimmer.

    Zitat Zitat von Lyra Beitrag anzeigen
    Und 2.: Sollte ich das nicht dürfen, kann mir dann ein befreundeter Hauseigentümer einen "Arbeitsraum" überlassen (also nicht Vermieten, denn das würde ja wieder "Papierkram" für ihn nach sich ziehen) ohne große Umstände?
    Warum sollte er nicht. Wenn du dafür keine Kosten geltend machen willst, die du nicht hast...

    Und wenn du schon Möglichkeit 2 hast - würde ich die mit Kusshand nehmen. Selbstverständlich darfst du auch dort nicht evtl. andere Mieter "belästigen".
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie Lyra macht alles soweit korrekt
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    Hm, und als "Geschäftsadresse" muss ich dann den Arbeitsraum angeben, oder meine Private?

    Danke schonmal für die schnelle hilfe

    LG Dani

  4. #4
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    Das kann doch deine normale Wohnanschrift sein.

    Ich würde es vielleicht davon abhängig machen wo ich bspw. Ware/Materialien empfangen werde bzw. musst da halt immer eine andere Lieferadresse angeben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Newbie Lyra macht alles soweit korrekt
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    Seh ich genauso, nur das ich eben nochmal Fragen wollte, ich konnte nicht herrausfinden ob es evt. Regelungen dafür gibt, wenn ich das alles so darf, werd ich natürlich nach anderen Kriterien entscheiden

    Vielen Dank!

    LG Dani

  6. #6
    TP-Newbie Streetrat macht alles soweit korrekt
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    Hallo Dani,

    Also Gewerbe im angemieteter Wohnung, dum musst deiner Vermieter um Erlaubnis bitten, Vorteilhaft wäre auch ein entsprechender Vermerk im Mietvertrag, steuerlich absetzbar, Miete anteilig, Strom, usw. Du solltest aber darauf achten, das dein Vermieter keine Mieterhöhung daraus macht. Wenn du dein Gewerbe dann anmeldest brauchst du ja auch eine reale Firmenanschrift, außerdem müssen deine von dir erstellten Geschäftsunterlagen immer deinen Namen und die Adresse führen, natürlich auch UST ID.
    Wenn dein Vermieter also kein "Spacken" ist, sollte es eigentlich nur eine formale Sache sein, diese Angaben wie " Teile der Wohnung können gewerblich genutzt werden" in den Vertrag zu übernehmen. Ich habe zum Beispiel 1/3 der Miete als Gewerblichen Anteil, und da mein Arbeitstag in den "Betriebsräumen meist mehr als 10 Std. betragen habe ich die Nebenkosten je zur Hälfte angesetzt. Dieses Vorgehen wird seit 10 Jahren vom Finanzamt akzeptiert. Also viel, viel Glück.

    Gruß Mike

  7. #7
    TP-Newbie Lyra macht alles soweit korrekt
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    Hi Mike,
    ich muss zugeben, ich halte meinen Vermieter tatsächlich für so einen "Spack", ich geh fast davon aus, dass er eine Mieterhöhung durchziehen würde und das kann ich mir nu partou nicht Leisten... Aber fragen kostet nix.
    Ich hab ja nicht mal vor Miete, Nebenkosten oder der gleichen Abzusetzen...

    Zum Thema "Firmenadresse", da ich ja nur als Kleinunternehmer ohne Eintrag ins Handelsregister tätig werden möchte, gibt es ja keine "Firma" und soweit ich weiß (unter der vorraussetzung das ich alles richtig verstanden habe) muss ich doch meine Meldeadresse angeben z.b. auf Rechnungen, genauso wie den vollständigen Namen...?

    Ich würde ja auch gern das Angebot mit dem Arbeitsraum annehmen, aber da wäre ich täglich höchstens 3 Stunden anzutreffen, wenn überhaupt. Ich denke nicht, das es gut ist, wenn ich dass als Adresse des Gewerbes angebe wenn man mich sogut wie nie dort antrifft. Ich hab ein bisschen Angst, das dem Freund dann nachher doch irgendwelche Schwierigkeiten entstehen...

    Naja, ich denk, ich muss ersteinmal mit meinem Vermieter sprechen... Vielleicht irre ich mich ja und er kann mir sogar noch einige Tipps geben, ist ja selber Selbstständig der Mann

  8. #8
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    Vorsicht - um echten Gewerberaum aus einer Wohnung zu machen - wenn auch nur zum Teil - muss das Bauamt befragt werden. Und dies kann das durchaus verweigern. Kosten wie verbrauchten Strom für irgendwelche gewerblichen Geräte kann man auch so geltend machen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Streetrat Beitrag anzeigen
    Ich habe zum Beispiel 1/3 der Miete als Gewerblichen Anteil, und da mein Arbeitstag in den "Betriebsräumen meist mehr als 10 Std. betragen habe ich die Nebenkosten je zur Hälfte angesetzt. Dieses Vorgehen wird seit 10 Jahren vom Finanzamt akzeptiert.
    Auch hier wäre ich sehr vorsichtig. War bei dir schonmal 'ne Betriebsprüfung?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Newbie Streetrat macht alles soweit korrekt
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    Hi Dani,
    Mike nochmal, stellt sich die Frahe Kleingewerbe Haupt oder Nebenberuflich? Und zum Absetzen von Kosten ist das auch unerheblich, du wirst froh sein über absetzbare Kosten, da sonst das Finanzam sowohl bei der Umsatzsteuer wie auch bei der Einkommenssteuer zuschlägt. Die Geschäftsform des Kleingewerbetreibenden hat damit auch nicht viel zu tun, in dieser Position must du die Steuern möglicherweise nur einmal bezahlen und nicht monatlich, kann, und meine Empfehlung ist da auch unbedingt, sollte dir dein Steuerberater sagen. Das Geschäftsleben birgt viele Fallstricke die dich schnell mehr Geld kosten können als du verdienst. Gerade wenn du was mit oder/und über das Internet machst. Der Status des Kleingewerbes ist auch vom Umsatz abhängig, und ich kann nicht glauben, dass du den Verkauf einstellst, wenn du an die für Kleingewerbe geltende Freigrenze kommst. Wie gesagt, fragt auf jeden Fall einen Steuerberater, handle mit ihm vorher einen Beratungspreis aus, so weißt du was auf dich zu kommt.

    Bis die Tage Mike
    Ps wenn du noch Fragen hast kannst du mir auch ne Mail schreiben support@help-on-line.de

  11. #11
    TP-Newbie Streetrat macht alles soweit korrekt
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    Hi Dorintia,
    Ja schon 2 mal, wie gesagt offiziel im Mietvertrag vermerkt, und natürlich sind die angegebenen Flächen/Räume auch tatsächlich gewerblich genutzt. Klar kann man die Kosten (Strom usw.) auch so geltend machen. Aber Bauamt doch nur wenn du echt auf die Betriebsbedürfnisse ausgerichtet umbauen mußt, Ladenlokal, Werkstätten, Lagerräume für Gefahrgut oder so. Aber für das aufstellen einer gewerblich genutzten Büroeinrichtung, Fotostudio, oder so doch wohl eher ohne Bauamt. Denk ich.

    Gruß Mike

  12. #12
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    In reinen Wohngebieten können Gewerberäume grundsätzlich versagt werden, deshalb nur mein Hinweis.
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