Du musst imho fragen, aber wenn du tatsächlich keine "Nebeneffekte" auslöst, darf er das nicht verbieten.
Nein, tust du nicht. Hauptzweck der Wohnung ist immer noch wohnen. Du hast ja nichtmal ein Arbeitszimmer.
Warum sollte er nicht. Wenn du dafür keine Kosten geltend machen willst, die du nicht hast...
Und wenn du schon Möglichkeit 2 hast - würde ich die mit Kusshand nehmen. Selbstverständlich darfst du auch dort nicht evtl. andere Mieter "belästigen".


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