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Thema: Welche Rechte hat die Ehefrau eines Kleinunternehmers???

  1. #1
    TP-Junior Martina Klein macht alles soweit korrekt
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    Red face Welche Rechte hat die Ehefrau eines Kleinunternehmers???

    hallo

    Mein Mann möchte ein Gewerbe nach der Kleinunternehmerregelung anmelden.
    Als Nebentätigkeit da er eine Vollzeitarbeit hat.

    Darf ich als Ehefrau voll mitarbeiten ohne das er mich bezahlt???
    Darf ich als Ehefrau auch Aufträge usw. Unterschreiben und Entscheidungen treffen ?
    Oder müssen wir dann eine GbR machen???

    Danke für Antworten

    MFG Martina
    Geändert von Martina Klein (08.08.2008 um 23:09 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von Martina Klein Beitrag anzeigen
    hallo

    Mein Mann möchte ein Gewerbe nach der Kleinunternehmerregelung anmelden.
    Als Nebentätigkeit da er eine Vollzeitarbeit hat.

    Darf ich als Ehefrau voll mitarbeiten ohne das er mich bezahlt???
    Nun ja, im Prinzip schon - wenn allerdings dem Finanzamt oder sonst irgendeiner Behörde irgendwann der Eindruck entsteht, dass gar nicht Dein Mann die selbstständige Nebentätigkeit betreibt, sondern Du, könnt Ihr Euch auf Ärger einstellen.

    Darf ich als Ehefrau auch Aufträge usw. Unterschreiben und Entscheidungen treffen ?
    Vertragspartner der Kunden Deines Mannes ist Dein Mann - da ist eigentlich klar, dass Du im Regelfall nicht für ihn unterschreiben darfst. Und damit sind wir auch wieder beim ersten Punkt, nicht? Wer betreibt denn nun das Gewerbe?

    Oder müssen wir dann eine GbR machen???
    Wenn Du ein Gewerbe betreiben willst, musst Du zunächst mal selbst ein Gewerbe anmelden. Ob Ihr Euch dann in einer GbR zusammenschließt oder nicht, ist Euch überlassen.

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  3. #3
    TP-Junior Martina Klein macht alles soweit korrekt
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    Guten Morgen

    mmmmmmmm

    geplant war das so:

    mein mann meldet das gerwerbe an IT-Service Klein
    er macht die reparaturen und die Kundenberatung
    und ich würde sozusagen die Büroarbeiten übernehmen
    das heist die arbeit ist ca 50 zu 50 aufgeteilt

    geht das den so wenn es nur auf ihn läuft oder sollen wir uns doch so ne GbR machen

    ach nochwas das Bankkonte würde auf meinen Namen laufen geht das denn oder müssen die namen vom gewerbetreiber und dem kontoinhaber dieselben sein???


    Danke

    LG martina

  4. #4
    TP-Supporter doCOMP hilft, wo's geht doCOMP hilft, wo's geht doCOMP hilft, wo's geht Avatar von doCOMP
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    Zitat Zitat von Martina Klein Beitrag anzeigen
    Guten Morgen

    mmmmmmmm

    geplant war das so:

    mein mann meldet das gerwerbe an IT-Service Klein
    er macht die reparaturen und die Kundenberatung
    und ich würde sozusagen die Büroarbeiten übernehmen
    das heist die arbeit ist ca 50 zu 50 aufgeteilt

    geht das den so wenn es nur auf ihn läuft oder sollen wir uns doch so ne GbR machen
    Sicher "geht" das. Wenn du still zu Hause sitzt und den Papierkram erledigst und kein Gehalt bekommst wird das schon keiner mitbekommen. DU kannst allerdings nicht "aktiv" im Geschäft teilnehmen à la Verträge unterschreiben etc, denn du bist nunmal kein offizieller Bestandteil der Firma. Stand aber auch schon im vorherigen Beitrag.
    Zitat Zitat von Martina Klein Beitrag anzeigen
    ach nochwas das Bankkonte würde auf meinen Namen laufen geht das denn oder müssen die namen vom gewerbetreiber und dem kontoinhaber dieselben sein???
    Das geht meines Erachtens schon (aber bitte nochmal überprüfen). Allerdings wird bei sowas natürlich schon bei dem ein oder anderen das Interesse geweckt, welche Rolle du denn nun im Geschäft "deines Mannes" hast. Und mal davon abgesehen...sowas wirkt auch nicht gerade vertrauenswürdig...eher so nach dem Motto "die Bank will deinem Mann kein Konto mehr geben wg. Probleme in der Vergangenheit" (ich will dir/deinem Mann jetzt nichts unterstellen...war nur mal ein Hinweis)
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  5. #5
    TP-Veteran Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Guin
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    Moin.

    ach nochwas das Bankkonte würde auf meinen Namen laufen geht das denn oder müssen die namen vom gewerbetreiber und dem kontoinhaber dieselben sein???
    Da die allermeisten Banken fuer so ein Vorhaben ein Geschaeftskonto vorschreiben, muss wahrscheinlich eh ein neues Konto angelegt werden.

    Bei einer 1 zu 1 Aufteilung der Arbeit, kann es bei einer Ueberpruefung schnell zu Schwierigkeiten kommen.

    Kann dein Mann nicht alles unterschreiben?
    Gruss Guin
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  6. #6
    TP-Junior Martina Klein macht alles soweit korrekt
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    ich werde wohl zu einem berater gehen müssen
    da es bei uns etwas komblitiert ist
    ich kann es euch ja mal kurz erläutern:

    Ich bin normalerweise in einem Arbeitsverhältnis bin aber zur zeit bis mai 2009 im erziehungsurlaub und gehe nebenher auf die 400€ Basis arbeiten
    Mein Mann geht voll Arbeiten


    Wir wollen uns zusammen so das jeder die selben rechte hat nebenher noch selbständig machen.
    Das heist wir müssen eine GbR gründen sonst hat nur 1 person das volle recht der sogenate Gewerbebedreiber
    Wie sieht das aus wenn wir eine GbR Kleingewerbe machen.

    Meine Fragen dazu sind:

    Wie verhält sich das mit dem zu versteuernde Einkommen dann da wir zusammen Veranlagt werden???
    müssen wir den gewinn des Unternehmens dann trozdem teilen in der Eikommensseutererklärung???
    Wie sieht das aus mit der Krankenversichung solang ich noch im Erziehungsurlaub bin weis ich das ich ganz normal weiter versichert bin aber was ist wenn ich nicht mehr zu meinem arbeitgeber zurück gehe sondern nür noch den 400€ basis job habe???
    Wie geht das mit der GbR muss ich und mein mann jeder sein eingenes gewerbe anmelden???
    was ich in unserm gewerbe an aufgaben hätte währen diese:
    Die üblichen Büroarbeiten und vieleicht eine Kooperation mit 1und1 das heist Kunden beranten und 1und1 produkte verkaufen w.z.b. Verträger usw.

    Wenn ich aber nur Büroarbeiten mache habe ich doch keine aufgabe die zur pflicht legt ein gewerbe anzumelden oder doch???

    Wie gesagt wir wollen das unternehmen zusammen machen so das jeder die selben rechte hat w.z.b. unterschreiben von formularen

    Hoffe ich konne es euch etwas verständlich rüber bringen es ist sehr kombliziert

    Wüsste ihr ewast dazu oder sollen wir doch lieber zu einem Berater gehen???

    Danke für Eure Hilfe

    LG Martina

  7. #7
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    Zitat Zitat von Martina Klein Beitrag anzeigen
    ich werde wohl zu einem berater gehen müssen
    Ja, wäre wahrscheinlich nicht schlecht ...

    Ich bin normalerweise in einem Arbeitsverhältnis bin aber zur zeit bis mai 2009 im erziehungsurlaub und gehe nebenher auf die 400€ Basis arbeiten Mein Mann geht voll Arbeiten
    Bekommst Du Erziehungsgeld? Dann gibt es Zuverdienstgrenzen zu beachten. Ein 400-Euro-Job wird nicht angerechnet, weiterer Zuverdienst führt aber zu einer Neuberechnung.

    Ausserdem bist Du in Erziehungs_urlaub_, da kannst Du auch nicht unbegrenzt woanders arbeiten, auch nicht selbstständig. IIRC max. 30 Stunden pro Woche, insgesamt.

    Das heist wir müssen eine GbR gründen sonst hat nur 1 person das volle recht der sogenate Gewerbebedreiber
    Ja.

    Meine Fragen dazu sind:

    Wie verhält sich das mit dem zu versteuernde Einkommen dann da wir zusammen Veranlagt werden???
    Eine Bitte: Kannst Du weniger Fragezeichen verwenden? Eine Frage wird nicht fragender, wenn man drei Zeichen dahinter klatscht, das wirkt nur aufdringlich. Ein Fragezeichen reicht.

    Und noch eine Bitte: Benutze hier auch mal die Forensuche. Gerade diese Frage ist in den letzten Tagen wiederholt beantwortet worden.

    Versteuert wird Euer Gesamteinkommen. Einkommen Deines Mannes aus Angestelltentätigkeit + Einkommen aus Selbstständigkeit + weitere Einkommensarten (falls es welche gibt) + bei Zusammenveranlagung Dein Einkommen, Strich drunter, Einkommensteuer.

    Der 400-Euro-Job ist ja pauschal versteuert, der spielt keine Rolle.

    müssen wir den gewinn des Unternehmens dann trozdem teilen in der Eikommensseutererklärung???
    Wenn Ihr zusammen veranlagt werdet, ist da nichts zu teilen.

    Wie sieht das aus mit der Krankenversichung solang ich noch im Erziehungsurlaub bin weis ich das ich ganz normal weiter versichert bin
    Wie bist Du denn derzeit versichert, was heisst "ganz normal"? Über den Arbeitgeber oder über Deinen Mann in der Familienversicherung?

    aber was ist wenn ich nicht mehr zu meinem arbeitgeber zurück gehe sondern nür noch den 400€ basis job habe???
    Dann wirst Du Dich sinnvollerweise über die Familienversicherung Deines Mannes (kostenlos) krankenversichern, hast aber über den 400-Job hinaus keine Möglichkeit, noch mehr selbst zu verdienen. Wenn Du mehr verdienst, musst Du Dich selbst versichern.

    Wie geht das mit der GbR muss ich und mein mann jeder sein eingenes gewerbe anmelden???
    Ja. Das habe ich in diesem Faden aber auch schon mal geschrieben, in der ersten Antwort.

    was ich in unserm gewerbe an aufgaben hätte währen diese:
    Die üblichen Büroarbeiten und vieleicht eine Kooperation mit 1und1 das heist Kunden beranten und 1und1 produkte verkaufen w.z.b. Verträger usw.

    Wenn ich aber nur Büroarbeiten mache habe ich doch keine aufgabe die zur pflicht legt ein gewerbe anzumelden oder doch???
    Ich denke, dazu ist schon genug geschrieben worden. Das ganze Konstrukt wirkt, auch im Hinblick auf Deine Kontofrage, komisch.

    Wie gesagt wir wollen das unternehmen zusammen machen so das jeder die selben rechte hat w.z.b. unterschreiben von formularen
    Dann müsst Ihr beide ein Gewerbe anmelden und eine GbR gründen, das hatten wir doch jetzt schon mehrfach.

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  8. #8
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    sorry

    aber ich glaube ihr habt mich nicht richig verstanden
    was ich meine war
    wenn wir ein GbR gründen wird der gewinn geteilt
    ich verstehe dass bei der Versteuerung ende des Jahres dann so

    Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit von Mann : z.b. 20000
    Einnahmen aus Gewerbe Mann : z.b. 500
    Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit Frau : nichts weil 400€ job
    Einnahmen aus Gewerbe Frau : z.b. 500
    _____________________
    Das heist dann unser zu Versteuernde Einnahmen sind z.b. 21000
    oder liege ich da falsch?

    Von der Versteuerung her müsste doch egal sein ob wir eine GbR gründen und den Gewinn teilen oder ob nur mein mann ein gewerbe betreibt und der ganze gewinn auf ihn geht oder liege ich da falsch? (werden zusammen Veranlagt)


    was ich meine mit dem Normal Versichert war da ich im Erziehungsurlaub bin bin ich über meinen festen arbeitgeber versichert
    wie sieht das aber aus wenn ich meinen festen Arbeisplatz aufgebe und nur auf die 400€ basis arbeite und ein gewerbe habe z.b GbR wie ist es dann mit der Versicherung?

    Ersiehungsgeld bekomme ich keins mehr da die 2 Jahre vorbei sind.
    Ja ich weis das es nur 30 stunden die woche sind habe bei meinem 400€ job eine 12 stunden woche daher hätte ich noch 18 stunden für das gewerbe.
    Gewerbe soll nur ein nebengewerbe sein also nicht vollzeit.

    meine fragen die ich stellte waren spetziel auf das Gbr gerichtet da es ja anderst ist als beim Einzelunternehmen daher die fragen mit der Teilung des Gewinns bei der Einkommenssteuer.

    Sorry wenn ich diese Frage im Forum Überlesen haben sollte ich habe schon vieles hier gelesen aber das nicht


    LG Martina
    Geändert von Martina Klein (09.08.2008 um 20:15 Uhr)

  9. #9
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    Das heist dann unser zu Versteuernde Einnahmen sind z.b. 21000
    oder liege ich da falsch?

    Von der Versteuerung her müsste doch egal sein ob wir eine GbR gründen und den Gewinn teilen oder ob nur mein mann ein gewerbe betreibt und der ganze gewinn auf ihn geht oder liege ich da falsch? (werden zusammen Veranlagt)
    die Versteuerung wäre egal, aber nicht die Erhebung der Steuer zumal eine Aufteilung der Gesamtschuld beim Finanzamt beantragt werden könnte und dann eine fiktive getrennte Veranlagung durchgeführt würde und die jeweilige Steuer des einzelnen Ehegatten von diesem gefordert wird (so grob dargestellt - ist schon lange her, dass ich mich damit beschäftigt habe). Macht dann Sinn wenn einer zahlungsunfähig ist und der andere, der alleine eine Erstattung zu erwarten hat auf einmal die Steuerschuld des anderen Ehegatten zu tilgen hat. Das führt hier aber zu weit und ist auch viel zu kompliziert für ein Forum.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  10. #10
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    das versteh ich nicht
    das heist das Filanzamt würden dann eine Gütertrennung machen wenn wir eine Gbr anmelden

    wenn das so richtig ist wie ich es jetzt verstanden habe finde ich das schwachsinnig aber egal

    danke für eure antworten

    LG Martina

  11. #11
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    das versteh ich nicht
    das heist das Filanzamt würden dann eine Gütertrennung machen wenn wir eine Gbr anmelden
    ok, anscheinend hat es doch nur verwirrt.

    Du hattest es schon richtig verstanden, dass die Versteuerung im Endeffekt egal ist wenn eine Zusammenveranlagung gewählt wird. Es kommt quasi alles in einen Pott.

    Ich habe nur geschrieben, wo es einen Unterschied macht, nämlich nicht bei der Höhe der Steuer, sondern bei der Eintreibung der Steuern (Vollstreckung) wenn einer der Ehegatten zahlungsunfähig ist. Da macht das dann unterschiede, ob die gesamten Einkünfte von Anfang an einer Person zugeordnet werden oder erst aufgeteilt und später wieder zusammengewürfelt.

    Gruß
    Sven
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  12. #12
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    ja aber das ist doch schwachsinn wenn eine person nicht zahlen kann dann kann es die andere doch auch nicht da wir eine ehe haben und doch von einem konto leben

    also es ist so das es von der steuer her egal ist ob wir eine Gbr gründen oder nur ein Einzelunternehmen so ist es fertig ab basda

    Danke

    LG martina

  13. #13
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    Zitat Zitat von Martina Klein Beitrag anzeigen
    ja aber das ist doch schwachsinn wenn eine person nicht zahlen kann dann kann es die andere doch auch nicht da wir eine ehe haben und doch von einem konto leben
    Nun mal besser nicht mit Begriffen wie "schwachsinnig" um Dich werfen, dazu weisst Du einfach zu wenig, - mach Dich lieber vorher mal schlau darüber, was _Vollstreckung_ im Zweifelsfall bedeuten kann.

    wie sieht das aber aus wenn ich meinen festen Arbeisplatz aufgebe und nur auf die 400€ basis arbeite und ein gewerbe habe z.b GbR wie ist es dann mit der Versicherung?
    Über den 400-Euro-Job bist Du nicht krankenversichert. Deshalb schrieb ich in meiner letzten Antwort an Dich bereits:

    "Dann wirst Du Dich sinnvollerweise über die Familienversicherung Deines Mannes (kostenlos) krankenversichern, hast aber über den 400-Job hinaus keine Möglichkeit, noch mehr selbst zu verdienen. Wenn Du mehr verdienst, musst Du Dich selbst versichern."

    Noch mal Klartext:

    Als Gewerbetreibende mit dem 400-Euro-Job musst Du Dich selbst versichern.

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  14. #14
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    sorry ok danke
    habe es verstanden

    gruss Martina

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