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Thema: Neugründung Onlineshop

  1. #1
    TP-Newbie Mich@ macht alles soweit korrekt
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    Neugründung Onlineshop

    Hallo Zusammen,

    ich benötige mal euren Rat.

    Mein Freund und ich wollen einen Online-Shop (Kleingewerbe) mit Heimtierbedarf als Nebentätigkeit eröffnen. Der Gewerbeschein läuft auf meinen Freund. Die Arbeiten werden aber geteilt. Er übernimmt alles was mit dem Onlineshop etc zu tun hat und ich werden die Büroarbeiten, Bestellungen und Gespräche - Verhandlungen mit den Großhändlern übernehmen.

    Wie ist das rechtlich zu sehen ? Darf ich überhaupt in seinem Namen handeln ? oder sollte ich mir selbst einen Gewerbeschein zulegen ?
    Ich möchte aus selbst abgesichert sein bezüglich der kompletten Vollmacht auf der Kleinunternehmen, da ich ja auch mit Investiere.
    Sollte man sich im Handelsregister eintragen lassen ? ist das zwingend notwendig ?

    Ich möchte das alles im Vorfeld abgesichert haben - nicht das am Schluss der grosse Ärger ins Haus drudelt.

    Danke schonmal im vorraus für eure Ratschläge.

    Viele Grüße
    Micha

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Mich@ Beitrag anzeigen
    Wie ist das rechtlich zu sehen ? Darf ich überhaupt in seinem Namen handeln ? oder sollte ich mir selbst einen Gewerbeschein zulegen ?

    Du musst. Ihr seid eine GbR und jeder muss ein Gewerbe anmelden.

    Ich möchte aus selbst abgesichert sein bezüglich der kompletten Vollmacht auf der Kleinunternehmen, da ich ja auch mit Investiere.

    Genauso haftet aber auch jeder zu 100% für den anderen.

    Sollte man sich im Handelsregister eintragen lassen ? ist das zwingend notwendig ?

    Notwendig ist das nicht.
    Gruß
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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