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Thema: Nebenberuflich Webdevelopment

  1. #1
    TP-Junior mAu888 macht alles soweit korrekt
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    Nebenberuflich Webdevelopment

    Hallo liebe Community,

    nachdem ich schon längere Zeit unregistriert mitlese, stand jetzt mal die Registrierung an, da vor mir der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" liegt und ich ein paar Fragen habe.

    Ich bin zur Zeit Zivildienstleistender und will jetzt nebenbei Internetseiten umsetzen (HTML/CSS & PHP), oder teilweise (kleinere Seiten) selber Layouten.
    Da ich bis jetzt noch nichts mit dem Finanzamt zu schaffen hatte, wurde ich von der ganzen Sache etwas überrumpelt.

    1.) Mein Schwerpunkt wird auf der Umsetzung und Programmierung der Seiten/Scripte liegen, ich muss also ein Gewerbe anmelden, richtig?

    2.) Da ich ja zur Zeit Zivildienst leiste, bin ich über die Heilfürsorge versichert. Ändert sich da etwas, wenn ich ein Gewerbe anmelde? Nach dem Zivildienst werde ich voraussichtlich Studieren, ich war vorher privat über meine Mutter mitversichert, wie wird es dann aussehen (mit Gewerbe)?

    3.) Ich habe durch den Zivi ein Einkommen von ~ 600€ pro Monat, spielt das eine Rolle bezüglich der Kleinunternehmerregelung (ich rechne mit einem Einkommen von ~2000-3000€ pro Jahr durch die Webseitenumsetzung)?

    4.) Was spielt die Einkommenssteuer für eine Rolle? Die muss man nur als Angestellter abführen, oder?

    5.) Sollte ich mich mal stärker auf das Studium konzentrieren, ergo ein Jahr mal kein Einkommen durch das Gewerbe haben, habe ich trotzdem Abgaben an das Finanzamt zu leisten?

    6.) Ich habe dieses Jahr bereits zwei Projekte umgesetzt, kann man nachträglich dafür eine Rechnung ausstellen?


    Schöne Grüße und besten Dank fürs durchlesen ,

    Mau

  2. #2
    TP-Specialist Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Avatar von Stefan
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    Die Thematik kommt mir irgendwie bekannt vor ... - Hab' direkt ne Frage an dich:

    Ich habe durch den Zivi ein Einkommen von ~ 600€ pro Monat
    Wie kommst du darauf? Es gibt doch diese Pauschale von etwa 7,50 Euro am Tag. Zumindest stand das im Zivi-Info-Heft und ich dachte, daran müssen sich alle halten?

  3. #3
    TP-Junior mAu888 macht alles soweit korrekt
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    Ja, ich bekomme den Grundsold oder wie sich das nennt, bewegt sich zwischen 9, sonstwas in den ersten drei und 10, sonstwas in den letzten drei Monaten. Zusätzlich bekommst du je nach Arbeitsplatz noch Essensgeld (ich bekomme das volle, sind zusätzlich ~7,50 am Tag, da keine Kantine vorhanden), Kleidungsgeld, Fahrtkostenrückerstattung usw. Das summiert sich eben.
    Manche Zivis bekommen in der gesamten Dienstzeit nicht mehr als 300€/Monat, andere kassieren schon ab dem ersten Monat 600€.

  4. #4
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    Zitat Zitat von mAu888 Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Community,

    nachdem ich schon längere Zeit unregistriert mitlese, stand jetzt mal die Registrierung an, da vor mir der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" liegt und ich ein paar Fragen habe.

    Ich bin zur Zeit Zivildienstleistender und will jetzt nebenbei Internetseiten umsetzen (HTML/CSS & PHP), oder teilweise (kleinere Seiten) selber Layouten.
    Da ich bis jetzt noch nichts mit dem Finanzamt zu schaffen hatte, wurde ich von der ganzen Sache etwas überrumpelt.

    1.) Mein Schwerpunkt wird auf der Umsetzung und Programmierung der Seiten/Scripte liegen, ich muss also ein Gewerbe anmelden, richtig?

    Richtig.

    2.) Da ich ja zur Zeit Zivildienst leiste,
    musst Du Deine Nebentätigkeit zunächst mal genehmigen lassen. Vom Dienstherren ebenso wie vom Bundesamt. Die können Dich dann auch gleich informieren, ...

    bin ich über die Heilfürsorge versichert. Ändert sich da etwas, wenn ich ein Gewerbe anmelde?

    ... in welchen Grenzen Du verdienen darfst, um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein.

    Nach dem Zivildienst werde ich voraussichtlich Studieren, ich war vorher privat über meine Mutter mitversichert, wie wird es dann aussehen (mit Gewerbe)?

    Das musst Du mit der privaten Versicherung Deiner Mutter klären. Bei den gesetzlichen Kassen liegt die Grenze für eigenes Einkommen von Mitversicherten bei 355,- Euro (bzw. 400,- Euro bei einem Minijob). WIe das bei privaten Kassen aussieht, individuell klären.

    3.) Ich habe durch den Zivi ein Einkommen von ~ 600€ pro Monat, spielt das eine Rolle bezüglich der Kleinunternehmerregelung (ich rechne mit einem Einkommen von ~2000-3000€ pro Jahr durch die Webseitenumsetzung)?
    Nein, spielt keine Rolle. Dafür ist nur der Umsatz des Gewerbes relevant.

    4.) Was spielt die Einkommenssteuer für eine Rolle? Die muss man nur als Angestellter abführen, oder?
    Schön wär's. Nein, die muss jeder abführen, der mehr als 7664,.- Euro Einkommen im Jahr hat.

    5.) Sollte ich mich mal stärker auf das Studium konzentrieren, ergo ein Jahr mal kein Einkommen durch das Gewerbe haben, habe ich trotzdem Abgaben an das Finanzamt zu leisten?
    Nein. Es sei denn Du hast sonst irgendwelches Einkommen über dem Freibetrag.

    6.) Ich habe dieses Jahr bereits zwei Projekte umgesetzt,
    Bist Du dafür bezahlt worden?

    kann man nachträglich dafür eine Rechnung ausstellen?
    Falls Du bezahlt wurdest: Du tust sogar gut daran. Gewerbliches Handeln beginnt nicht mit der Anmeldung des Gewerbes, sondern mit der Tätigkeit. Ohne Rechnung (und ggf. Versteuerung Deinerseits) wäre das Schwarzarbeit.

    copy

  5. #5
    TP-Junior mAu888 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    [...] musst Du Deine Nebentätigkeit zunächst mal genehmigen lassen. Vom Dienstherren ebenso wie vom Bundesamt. Die können Dich dann auch gleich informieren, ...

    ... in welchen Grenzen Du verdienen darfst, um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein.
    Ja, das ich mir das Genehmigen lassen muss, habe ich bereits erfahren. Was ich mitbekommen habe, ist das soweit kein Problem, solange man unter 10h/Woche bleibt. Jedoch hat mir die nette Dame von dem Finanzamt ohne große Umschweife (ich wollte lediglich ein paar Informationen darüber), den "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung" geschickt. Diesen soll ich bis zum 1.9. zurücksenden. Die Genehmigung habe ich allerdings noch nicht.
    Kann ich den Fragebogen jetzt bedenkenlos ausfüllen, das Gewerbe an sich aber erst später (nach eingeholter Genehmigung) anmelden/gründen?

    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Falls Du bezahlt wurdest: Du tust sogar gut daran. Gewerbliches Handeln beginnt nicht mit der Anmeldung des Gewerbes, sondern mit der Tätigkeit. Ohne Rechnung (und ggf. Versteuerung Deinerseits) wäre das Schwarzarbeit.
    Sprich, man kann das Gewerbe sozusagen nachträglich (im gleichen Jahr) anmelden, korrekt?

  6. #6
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    Zitat Zitat von mAu888 Beitrag anzeigen
    Kann ich den Fragebogen jetzt bedenkenlos ausfüllen, das Gewerbe an sich aber erst später (nach eingeholter Genehmigung) anmelden/gründen?
    Würde ich lieber nicht machen, nicht dass Du am Ende Ärger bekommst, weil Du ohne Genehmigung eine nebenberufliche Tätigkeit ausübst. Lieber beim FA nochmal anrufen und die Sache klären.

    Sprich, man kann das Gewerbe sozusagen nachträglich (im gleichen Jahr) anmelden, korrekt?
    Ja. Sollte man aber nicht übertreiben. Besser ist, Du meldest es möglichst sofort an, wenn Du die Tätigkeit ausübst.

  7. #7
    TP-Junior mAu888 macht alles soweit korrekt
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    Alles klar. Danke schon mal für die Informationen. Ich werde morgen mal im FA und beim BaZ anrufen und das klären.

  8. #8
    TP-Junior mAu888 macht alles soweit korrekt
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    So, ich bins nun noch mal
    Das Gewerbe ist heute angemeldet worden und der Fragebogen soweit auch ausgefüllt. Jetzt frage ich mich nur, ob, und wenn unter welchem Punkt ich das Einkommen aus dem Zivildienst einzutragen habe (Punkt 3.1 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung)?


    Beste Grüße,
    Mau

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