+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Angestellter + Kleinunternehmer + 400.- Euro Job

  1. #1
    TP-Newbie Dyna-Mike macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2008
    Beiträge
    2

    Angestellter + Kleinunternehmer + 400.- Euro Job

    Hallo zusammen,

    Ich bin Angestellter in einem festen Arbeitsverhältnis. Im Moment bin ich gerade dabei ein Kleinunternehmen anzumelden (wozu ich eigentlich alle nützlichen Infos in diesem Forum gefunden habe). Gestern habe ich ein Angebot für einen interessanten und nicht zeitaufwendigen 400.- Euro Job erhalten.
    Ist es möglich 400.- Job + Angstellter + Kleinunternehmer gleichzeitig zu betreiben, oder stoße ich da auf Probleme ?

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.886
    Das ist durchaus möglich. Allerdings musst du wahrscheinlich den Nebenjob und das Gewerbe von deinem AG genehmigen lassen >>> Arbeitsvertrag.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie Dyna-Mike macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2008
    Beiträge
    2
    Danke für den Tip. Das Kleinunternehmen ist bereits genehmigt. Bei dem 400.- Euro Job handelt es sich um eine Vereinstätigkeit (Vorstand), sollte also auch kein Problem sein.

  4. #4
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Oct 2006
    Beiträge
    2.943
    Du solltest nur die gesetzlichen Regelungen zur maximal zulässigen Arbeitszeit beachten, da diese für alle Tätigkeiten zusammenaddiert gilt. Bei 3 Jobs kann man da schnell in Probleme kommen. Habe hier irgendwann schon mal einen Link dazu gepostet, bei einem Verstoß hat der Arbeitgeber sogar das Recht zur fristlosen Kündigung. Von daher solltest Du das gerade bei 3 Tätigkeiten genau mit dem Arbeitgeber absprechen und schriftlich festhalten was in welchem Rahmen erlaubt ist und was nicht.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 17.06.2009, 17:48
  2. kleinunternehmer & angestellter & finanzamt
    Von kubi im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 30.09.2008, 16:19
  3. Kleinunternehmer und 50.000 Euro überschritten
    Von almrausch im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 20.12.2006, 15:22
  4. Kleinunternehmer und 400 Euro Jobs + Arbeitszimmer
    Von linguin im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.09.2006, 17:09
  5. Kleinunternehmer und eigener Angestellter?
    Von Goldzahn im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 20
    Letzter Beitrag: 04.01.2005, 19:49

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51