Habe bereits mehrfach die Regelungen für Kleinunternehmer durchgelesen (auch den grossen Beitrag im Board) aber habe dennoch offene Frage.
Wenn ich im ersten Jahr Umsatz unter 17500 euro erziele, heisst das das in den Folgejahren ich immer einen Umsatz bis 50000 Euro erzielen kann?
Umsätze
1. Jahr unter 17500eur
2. Jahr unter 50000eur
3.Jahr unter 50000eur
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wäre ich in diesem Falle immer noch Kleinunternehmer?
Radio Eriwan: im Prinzip ja
was machbar ist:
Jahr 1: < 17.500 €
Jahr 2: > 17.500 € (sorry, hatte ich nicht mit gerechnet)
Jahr 3: < 17.500 €
Jahr 4: > 17.500 € (sorry, hatte ich nicht mit gerechnet)
Jahr 5: < 17.500 €
...
in der Praxis aber unrealistisch ...
1. Jahr Kleinunternehmer, da unter 17.500 EURUmsätze
1. Jahr unter 17500eur
2. Jahr unter 50000eur
3.Jahr unter 50000eur
2. Jahr Kleinunternehmer, da Vorjahr unter 17.500 EUR und lfd. Jahr unter 50.000 EUR
3. Jahr Regelbesteuerung, weil Vorjahr (2. Jahr) über 17.500 EUR
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Danke für die Antworten. Ok wenn es immer 17500 sind dann lohnt sich nicht Kleinunternehmer zu sein. Bei 50000 wäre es noch ok wenn man bedenkt das man es nebenberuflich machen würde.
Kleinunternehmer stellt für mich grossen Vorteil dar wegen der einfacheren Buchführung mit EÜR. Ich denke sonst wird aufwendiger mit dem Schreibkram was überhaupt nicht meine Stärke ist. Daher meine Frage
Sollten alle Stricke reißen ist eine Zusammenarbeit mit einem Steuerberater sehr zu empfehlen.
ps.:
Inhaltlich gleich 3 gleiche Antworten das soll was heißen.![]()
EÜR darfst Du auch bei 50.000 Euro noch machen, nur musst Du einmal im Jahr bei der Steuererklärung das Formular EÜR zwangsweise ausfüllen wo Du bis 17.500 Euro auch noch eine formlose Zusammenfassung abgeben kannst.
1. Jahr Kleinunternehmer, da unter 17.500 EUR
2. Jahr Kleinunternehmer, da Vorjahr unter 17.500 EUR und lfd. Jahr unter 50.000 EUR
3. Jahr Regelbesteuerung, weil Vorjahr (2. Jahr) über 17.500 EUR
Gruß
Sven
Ich denke ich habe es verstanden. Ich mache weiterhin EÜR wenn ich über 17500 liege muss nur dann Steuern auf meinen Gewinn bezahlen aber ich ändere nicht wirklich die Geschäftsform. Also auch keine Eintragung ins Handelsregister und der Auftrit erfolg mit meinem Vor und Nachnamen wie gehabt. Also bleibe ich Einzelunternehmer der allerdings Steuern zahlt.
Steuern zahlst Du so oder soEs geht nur um die Umsatzsteuer.
wer kann mir in Fragen Kleinunternehmer helfen
Dankeim voraus
Das Gewerbe und Finanzamt (betr. Steuern etc.), Steuerberater, sowie IHK.
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