Wie "handhabst" du denn das Fahrzeug das den Anhänger ziehen soll?
Moin Leute,
ich hab mal eine Frage zu meinem Kleingewerbe!
Ich betreibe seit einigen Jahren eine Mobile Disco und hab bisher immer meinen privaten PKW-Anhänger für diese Zwecke genutzt.
Nun soll ein Neuer her, den ich dann auch ausschliesslich für mein Gewerbe anschaffen möchte, d.h. alle anfallenden Kosten (Anschaffung, Reparatur, Versicherung etc) durch den Anhänger als betriebliche Ausgaben geltend machen möchte.
Nun meine Frage:
Muss ich etwas bestimmtes bei der Zulassung etc. bedenken, damit das Finanzamt den Anhänger als "betriebszugehörig" anerkennt?
Reicht es, wenn ich alles, also Zulassung und Versicherung, auf meinen normalen Namen laufen lasse?
Wie ist es, wenn ich den Anhänger doch mal privat nutze?
Vielen Dank im vorraus für die ein oder andere helfende Antwort!
Gruß Marco
Wie "handhabst" du denn das Fahrzeug das den Anhänger ziehen soll?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Also das Zugfahrzeug ist mein Privatwagen, alles andere erscheint mir zu aufwendig.
Die gewerblichen Fahrten werden also kilometerpauschal abgerechnet.
@Mr. Long
Hallo,
sind hierzu schon Antworten eingegangen? Stehe kurz vor der Anschaffung eines Anhängers für mein Kleingewerbe. Nur finde ich keine Antworten ob ich den auf das Kleingewerbe zulassen kann.
Danke, LG Marco
eine Zulassung ist doch immer auf den persönlichen Namen, nicht auf einen Kleinunternehmer, den es nur für die USt gibt. Ausnahme: GmbH oder andere Personengesellschaft! das wird hier wohl kaum vorliegen!
E.
ok, heißt, in der zulassung steht mein name drin, aber den anhänger kann ich über mein kleingewerbe laufen lassen, mit steuer, versicherung usw.?
thx.
genau, das meine ich, der anhänger soll als betriebsausgabe laufen. nutze ihn ja zum transport für die ware.
grüße u. guten rutsch.
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