...eine Frage noch: Wie darf ich mich nennen, bzw. mein kleines Unternehmen? ..., wenn ich meinen Shop angenommen klickmich24 nenne... darf ich das irgendwo an meinem Büro vermerken, Rechnungen damit drucken, etc.?
Hallo... Habe schon das halbe Forum durchgelesen, tolle Beiträge und kompetente Spezialisten entdeckt. Vielleicht könnt ihr mir etwas weiterhelfen. Meine Situation gestaltet sich momentan folgendermaßen:
Ich verkaufte bis vor kurzem als normaler Angestellter über einen Shop bei ebay größtenteils KFZ-Ersatzteile. Nun mache ich mich zum 1. 10. selbstständig als "normaler" Einzelunternehmer... werde weiterhin den Shop betreuen und noch einen eigenen eröffnen. Die Planung sieht dabei vor, Güter regional ansässiger Privat- und Geschäftskunden anzubieten, wobei Einnahmen durch entsprechende Provisionen erzielt werden sollen.
Nun meine Fragen...
Wenn ich Auftraggebern, ob privat oder geschäftlich, meine Provision in Rechnung stelle, muss ich darauf Steuern ausweisen?
Welche Steuern gelten für Gebrauchtwaren, die ich in Kommission anbiete?
Gibt es etwas, das ich dabei nicht verkaufen darf? Ich meine damit nicht Plastiksprengstoff, Cannabis oder Gammelfleisch... Eher Gebrauchtwagen von privat, etc.
Muss ich auf Gebrauchtwaren von privat in Kommission Garantie geben?
Reicht es buchhalterisch aus, wenn ich meine Zahlungsein- und Abgänge mit BüroEasy von Lexware erfasse?
Und letztens für heute... ist es nötig, alles in Papierform aufzubewahren oder können Rechnungen an Kunden oder an mich auch digital gespeichert werden?
...bitte entschuldigt meinen laienhaften Auftritt. Ich hatte noch nie etwas mit Buchhaltung zu tun und habe das, da ich einen technischen Beruf gelernt habe, dabei leider wohl auch etwas zu arg vernachlässigt.
Vielen Dank im Voraus....
...eine Frage noch: Wie darf ich mich nennen, bzw. mein kleines Unternehmen? ..., wenn ich meinen Shop angenommen klickmich24 nenne... darf ich das irgendwo an meinem Büro vermerken, Rechnungen damit drucken, etc.?
Im Grunde wie Du willst - solange Du nicht vortäuschst, was nicht ist.
Ja - aber Dein voller Vor- und Zuname muss im Geschäftsverkehr _immer_ zusätzlich geführt werden. Das ist bei allen Einzelunternehmern so...., wenn ich meinen Shop angenommen klickmich24 nenne... darf ich das irgendwo an meinem Büro vermerken, Rechnungen damit drucken, etc.?
Zu den anderen Fragen: Mal nach Umsatzsteuer, Differenzbesteuerung, Einkommensteuer, Gewährleistungspflicht, Verpackungsverordnung und EÜR googeln oder das Forum durchsuchen. Und grundsätzlich: Bei der IHK oder der VHS mal nach einem Existenzgründerseminar fragen. Das lohnt sich immer.
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...vielen Dank schon erstmal. Das Gründerseminar habe ich schon hinter mir. 3 Tage mit 3 unterschiedlichen Menschen... am letzten Tag, "Marketing", mussten wir u.a. Begriffe vorlesen... rot; gelb; blau; usw... zur Buchhaltung wurden leider, wie es scheint nicht genügend Informationen gebracht. Hat noch jemand was zu meinen anderen Fragen?
Das steht echt alles schon im Forum, vielfach.
Wenn Du Kleinunternehmer bist, darfst Du nicht; wenn Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, musst Du. Umsatzsteuer nämlich.Wenn ich Auftraggebern, ob privat oder geschäftlich, meine Provision in Rechnung stelle, muss ich darauf Steuern ausweisen?
Stichwort ist aber hier "Differenzbesteuerung".
Siehe oben. Einkommen musst Du natürlich grundsätzlich versteuern. Sobald es über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegt. Ggf. wird auch Gewerbesteuer fällig, das ist gewinnabhängig.Welche Steuern gelten für Gebrauchtwaren, die ich in Kommission anbiete?
In den Bedingungen der Auktionsplattform gucken.Gibt es etwas, das ich dabei nicht verkaufen darf? Ich meine damit nicht Plastiksprengstoff, Cannabis oder Gammelfleisch... Eher Gebrauchtwagen von privat, etc.
Garantie kann nur der Hersteller geben, gewährleistungspflichtig bist Du als Händler grundsätzlich trotzdem.Muss ich auf Gebrauchtwaren von privat in Kommission Garantie geben?
Nein, nur erfassen reicht nicht. Du musst ja zusammen mit Deiner Steuererklärung auch eine EÜR abgeben. Ausserdem musst Du natürlich alle Belege aufheben, 10 Jahre lang.Reicht es buchhalterisch aus, wenn ich meine Zahlungsein- und Abgänge mit BüroEasy von Lexware erfasse?
Das ist nicht so einfach - Rechnungen müssen, wenn sie nur digital verschickt werden, signiert sein, sonst werden sie nicht anerkannt.Und letztens für heute... ist es nötig, alles in Papierform aufzubewahren oder können Rechnungen an Kunden oder an mich auch digital gespeichert werden?
Das meiste hat mit "Buchhaltung" erst mal gar nichts zu tun ......bitte entschuldigt meinen laienhaften Auftritt. Ich hatte noch nie etwas mit Buchhaltung zu tun und habe das, da ich einen technischen Beruf gelernt habe, dabei leider wohl auch etwas zu arg vernachlässigt.
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...leider schon zu spät. Alles ist soweit angemeldet, umgemeldet und beantragt. Ich bin auch nicht völlig von hinterm Mond, aber die Selbstständigkeit ist absolutes Neuland und da will man ja nicht gleich am Anfang reinfallen.
Ich denke, das haben schon andere geschafft, ich sag nur Hausmeisterservice Danny Günnel
Der schreibt Rechnungen mit 20 Worten, wovon in 12 mindestens ein Fehler versteckt ist
...und der hats ja nun irgendwie auch geschafft.
Ich wollte auch noch das Original-Seminar der IKK besuchen, dafür ist jetzt aber keine Zeit mehr.
---unter uns--- ich betreue besagten Shop auch momentan, kann dafür aber natürlich kein Geld nehmen, weil ich nicht schwarz arbeiten will. ...ich muss also schnellstens in die Selbstständigkeit, da mir sonst mein Geld ausgeht...
...ich möchte gern auf die Kleinunternehmerregelung verzichten...
...dass die Bedingungen der Auktionsplattform gelten, ist klar, ...aber dürfte ich z.B. Autos, Häuser, Weinflaschen und Handyverträge verkaufen oder bräuchte ich da "Haus-", "Auto-" und "Weinflaschenverkaufsschein"?
...nochmal zum Buchen... ich dachte, EÜR macht eventuell gleich das Lexware-Ding für mich?! Nicht? Wie dann?![]()
Nur "Händler" schreiben is' höchstwahrscheinlich nicht...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hm?
...hab mich jetzt mal etwas schlauer gemacht... hoffe ich! Nur nochmal zum mitmeißeln...
Ich verkaufe die seltene Sammleruhr eines Kunden für 300,-. Was gilt als Bemessungsgrundlage für den EK? Oder kann ich den VK - meine Provision als EK nehmen? Wie versteuere ich aber Provisionen gegenüber einer Firma?
kommt immer drauf an wie du handelst
Als echter Agent (fremder Name, fremde Rechnung) - nur die Provision unterliegt der USt - der Rest ist ein durchlaufender Posten und gehört nicht zur BMG
unechter Agent (fremder Name, eigene Rechnung) - ganz normal wie jedes andere Geschäft auch
Kommissionär (eigener Name, fremde Rechnung) - im Zeitpunkt der Veräußerung an den Endkunden erfolgt die Lieferung vom Kommitenten an dich
Eigenhandel (eigener Name, eigene Rechnung)
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Geändert von Uli P. (26.09.2008 um 21:05 Uhr) Grund: verschrieben :D
...wenn ich mit meinem Auftraggeber vereinbare, dass ich 30% vom VK bekomme, muss ich ihm dann 30%/(VK-19%)+19% berechnen? Ich bin schon völlig verzweifelt![]()
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