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Thema: Den Arbeitgeber um Erlaubnis fragen?

  1. #1
    TP-Newbie -Rider- macht alles soweit korrekt
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    Talking Den Arbeitgeber um Erlaubnis fragen?

    Hi Leute bin neu hier,

    habe mich ein wenig auf eurer page eingelesen, und immer wieder gelesen, das ich meinen Arbeitgeber fragen muss ob ich das machen darf...

    Habe jetzt seit Anfang dieses Jahres ein Kleinstgewerbe im Bereich Handel am laufen...
    Habe aber meinen Arbeitgeber nicht gefragt, mein Steuerberater meinte das passe schon, den er bekommt ja nichts mit.

    Und wenn was soll er schon machen...


    Schon mal danke für eure Antworten. :-)

  2. #2
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    Wenn das in deinem AV steht, ist das ein Kündigungsgrund.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie -Rider- macht alles soweit korrekt
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    In meinem AV steht nichts drin...

    Aber er bekommt es ja auch nicht mit, oder?

    Kann er vom Finazamt oder so was mitbekommen?

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Dein Risiko....
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Je nachdem was Du machst und wie viel Zeit Du dafür aufwendest kann es sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, selbst wenn nichts dazu im Arbeitsvertrag steht.

    Die Aussage "er wird schon nichts mitbekommen" ist schlicht und ergreifend naiv und dämlich. Ein solcher Steuerberater gehört auf den Mond gschossen.

    Was machst Du denn an Gewerbe? Irgendwas im Internet? Schon mal auf die Idee gekommen, dass der Arbeitgeber aus langeweile mal Deinen Namen bei google eingeben könnte und dann auf das Impressum Deines Shops stößt? Oder dich jemand zufällig mit 1 Paketen bei der Post sieht und Fragen stellt? Oder oder oder...

  6. #6
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Je nachdem was Du machst und wie viel Zeit Du dafür aufwendest kann es sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, selbst wenn nichts dazu im Arbeitsvertrag steht...
    Da muss ich auch mal ne Frage loswerden: Ist mit "wie viel Zeit Du dafür aufwendest" die Zeit während der Arbeitszeit gemeint? Was ich während der restlichen Zeit mache, kann doch meinem Arbeitgeber egal sein, oder?
    Grüße vom Griechen,
    Cybergreek!

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  7. #7
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    Nein, das muß ihm nicht egal sein bzw. es darf ihm gar nicht egal sein. Es geht darum, dass es eine gesetzliche Höchstarbeitszeit gibt, und diese gilt für alle Beschäftgungen in Summe. Hier spielt dann auch mit rein, dass ein AG verpflichtet ist dafür zu Sorgen, dass Du genug Ruhezeiten hast.

  8. #8
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    Und selbst wenn das Ganze im Rahmen der gesetzl. Möglichkeiten ist, wer bspw. nachts als DJ oder "Animateuer" oder sonstwas nebenberuflich arbeitet und am nächsten Tag ständig unausgeschlafen zur Arbeit erscheint hat sowieso schnell ein Problem...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Nein, das muß ihm nicht egal sein bzw. es darf ihm gar nicht egal sein. Es geht darum, dass es eine gesetzliche Höchstarbeitszeit gibt, und diese gilt für alle Beschäftgungen in Summe. Hier spielt dann auch mit rein, dass ein AG verpflichtet ist dafür zu Sorgen, dass Du genug Ruhezeiten hast.
    Kann ich dazu irgendwo etwas nachlesen? So langsam wird das Thema für mich immer interessanter
    Grüße vom Griechen,
    Cybergreek!

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  10. #10
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    Z. B. hier:

    http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/au...5_nebenjob.jsp

    Ein wichtiger Faktor für die Zulässigkeit ist die Arbeitszeit. Hier dürfen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes nicht verletzt werden. So darf ein Arbeitnehmer werktäglich von Montag bis Samstag durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden am Tag - also insgesamt 48 Stunden - arbeiten. Dieser Wert gilt inklusive Überstunden. Arbeitnehmer müssen laut Gesetz zudem nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Auch während des Urlaubs "darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbertätigkeit leisten". Das bedeutet, dass eine Vollzeittätigkeit an freien Tagen nicht zulässig ist. Wer diese Regelung mit einer selbstständigen Arbeit umgehen will, sollte beachten, dass auch hier der Grundsatz gilt, nach dem die Leistung im Hauptjob nicht unter der Nebentätigkeit leiden darf. Sollte dieses festgestellt werden, ist auch hier mit einer Abmahnung oder sogar Kündigung zu rechnen.
    Oder hier:
    http://www.drweb.de/leseproben/nebenjob.shtml
    Sie müssen zumindest die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes beachten. Demnach darf die regelmäßige wöchentliche Durchschnittsarbeitzeit nicht länger als 48 Stunden sein. Wer eine 40-Stunden-Stelle hat, darf unter Strich pro Woche also höchstens einen weiteren Arbeitstag in eine Nebentätigkeit investieren.

    Im Krankheitsfall oder während des Jahresurlaubs besteht Ihre Hauptpflicht als Arbeitnehmer darin, zu genesen oder sich zu erholen. Sie dürfen in solchen Zeiten also nicht einfach die Unternehmer-Kappe aufsetzen und fleißig Geschäfte machen! So verbietet das Bundesurlaubsgesetz "dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit" ausdrücklich.

  11. #11
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    Nein das ist nicht im Internet...

    Das ist nur auf Mundprobaganda basierent.
    Keine Werbung etc.

    Das nimmt ca. 1,5 Stunden täglich in Beanspruchung...

    Aber reicht das wenn ich im sage, das ich ein Nebengewerbe angemeldet habe? Muss im ja nicht sagen in was, oder?

  12. #12
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    Auch das solltest Du ihm sagen. Machst Du ihm nämlich Konkurrenz fliegst Du ganz schnell.

  13. #13
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    Danke schön. Hier finde ich die 48-Stunden-Regelung interessant. So einige ehemalige Kommilitonen haben allein durch den Hauptjob einen 12-Stunden-Tag

    Danke auch für diesen Link. Interessant, dass Dr. Web die "zehn wichtigsten Geheimnisse" ankündigt und sogar zwölf verrät
    Grüße vom Griechen,
    Cybergreek!

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  14. #14
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    Zitat Zitat von Cybergreek Beitrag anzeigen
    Danke schön. Hier finde ich die 48-Stunden-Regelung interessant. So einige ehemalige Kommilitonen haben allein durch den Hauptjob einen 12-Stunden-Tag
    10 Stunden am Tag sind offiziell das Maximum. Aber z. B. in der Beraterbrancher interessiert das niemanden.

  15. #15
    TP-Junior Digitron macht alles soweit korrekt
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    Ich müsste auch meinen Arbeitgeber fragen aber darauf habe ich keine Lust. Entweder weil er dann bei jeder unstimmigkeit denken würde es liege an meinem Nebenjob oder das man möglicherweise damit genervt wird bei der Arbeit mit der Fragerei. Ich wollte es auch auf eigene Faust machen. Wobei in der Firma schon welche waren die nebenbei was gemacht haben weiss nur nicht ob sie so eingestellt wurden sind.

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