Mein Tipp: Auf die Schule konzentrieren, ein gutes Abi bauen. "Medienrecht" kann man nicht einfach so studieren, sondern nur Jura und sich dann spezialisieren oder _nach_ dem Erststudium den Master aufsatteln.
Dadurch wird die Verantwortung nicht kleiner.Will in diesem unternehmen größtenteils , reparaturen , beratung, hardware in und ausbau u.ä durchführen.
Aber da die verantwortung doch groß ist , möchte ich dies mit einem schulfreund zusammen tun ...
Dann müsste Dein Freund erst zum Vormundschaftsgericht, seine Eltern müssen natürlich auch einverstanden sein, dann müsst Ihr beide ein Gewerbe anmelden.Mein freund ist 17 , er soll gleichberechtigter , also er wir werden das ganze unternehmen zusammenführen , möchte nich sein chef sein , also 50:50...
Solange Du weniger als 355,- Euro im Monat verdienst, über Deine Eltern, darüber musst Du Dich selbst versichern.jetzt ist die frage , wie bin ich verischert ,
Genau so.wie ist er versichert ...
Dann wird das auch mit dem 50:50 gleichberechtigt nichts. Die Einkommensgrenze bleibt. Wenn Du ihn anstellst, werden Sozialabgaben fällig, eine Möglichkeit wäre der 400-Euro-Job: www.minijobzentrale.demuss ich ihn verischern ... da ich denke er nicht als gleichebrechtigter eingetragen werden kann , da er minderjährig ist und ich ihn so anstellen muss...
17.500 - das betrifft _nur_ die Umsatzsteuer. Weisst Du, was es mit der Umsatzsteuer auf sich hat, was das ist?Und wie siehts mit steuern aus , wir werden sehr wahrscheinlich unter diesen 17.000€ bleiben ...
Einkommensteuer muss jeder zahlen, der mehr als 7664,- Euro Einkommen im Jahr hat. Dazu kommen ggf. IHK-Beiträge, Berufsgenossenschaft, gewerbliche Müllgebühren. Kindergeld entfällt in etwa der selben Höhe, wenn Du Bafoeg beziehen willst, liegt die Einkommensgrenze zusätzlich deutlich darunter.welche abgaben habe ich zu zahlen , auf welche steurn muss ich achten , wäre über gute anweisungen echt erfreut.
"Absetzen" könnt Ihr den nicht, nein. Und Dein Freund sowieso nicht. Die Umsatzsteuer kann als Vorsteuer ziehen, wer den Rechner als Betriebsausgabe bucht und kein Kleinunternehmer ist und deshalb selbst Umsatzsteuer ausweist, einnimmt, abführt. Der Rechner muss dann über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.Mein freund wollte sich demnächst einen laptop kaufen ... wir beide haben keinen , für das unternehmen ist der laptop unabdinglich , können wir diesen laptop dann absetzen ?
Noch mal mein Tipp: Auf die Schule konzentrieren und ein gutes Abi machen. Das bringt Dich/Euch weiter, als mit PCs rumzukrautern wie Zigtausende anderer auch (die den Vorteil haben, nicht den halben Tag in der Schule zu hocken oder gerade Hausaufgaben zu machen, wenn der Kunde ein Problem hat).
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sory wenns ein wenig unstruktiert ist ...


Ich hoffe jetzt mal ganz schwer das du dich nicht schon während deines Studiums als Jurist selbstständig machen willst, weil dir alles so leicht fällt!?