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Thema: Verschiedene Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit

  1. #1
    TP-Newbie eASy_ macht alles soweit korrekt
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    Verschiedene Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit

    Guten Morgen zusammen.

    Wie der Titel schon hergibt, habe ich einige kleine Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit.

    1) Die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Woche beträgt ja 48 Stunden. Da ich hauptberuflich eine 40 Stundenwoche habe, darf ich also nur max. 8 Stunden pro Woche nebenberuflich arbeiten. Was würde passieren, wenn ich mehr Arbeite, dies aber nicht meine Leistung im Hauptberuf beeinflusst? Welche Folgen könnte dies haben?


    2) Bei der Gewerbeanmeldung muss ich ja eine Art der Tätigkeit angeben. Nun habe ich oft gelesen, dass ich diese Art ebenfalls auf Briefen, Mails, etc.. mit angeben muss, kann aber auch einen "Firmennamen" mit angeben, solange mein Vor- und Zuname mit angegeben ist. Wenn ich dies also richtig verstehe, dann müsste meine Anschrift entsprechend aussehen:

    "Firmenname"
    "Tätigkeitsart (zB EDV Dienstleistungen o.ä)"
    "Name"
    "Anschrift"

    Liege ich hier falsch?


    3) Als Keinunternehmer muss bzw. darf ich ja keine Umsatzsteuer auf Rechnungen etc. ausweisen und muss ergo dann auch keine an das Finanzamt abführen. Jetzt lese ich aber, dass ich eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt melden muss. Jetzt bin ich ein wenig verwirrt, da ich ja keine Umsatzsteuer ausweisen darf muss ich trotzdem eine monatliche Voranmeldung durchführen? Oder bringe ich hier etwas durcheinander?


    4) Da ich mich als Entwickler nebenberuflich Selbstständig machen möchte, habe ich natürlich in dieser Form keine Ausgaben, ergo wäre mein Umsatz auch mein Gewinn. Dazu die Frage, inwieweit ich privat angeschaffte Geräte bzw. Verträge (PC, Server, usw...) geltend machen kann und/oder darf?



    So, das wars erstmal, vielen Dank fürs lesen und noch mehr Dank für die Antworten.


    Sonnige Grüsse...

  2. #2
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    Zitat Zitat von eASy_ Beitrag anzeigen
    Was würde passieren, wenn ich mehr Arbeite, dies aber nicht meine Leistung im Hauptberuf beeinflusst? Welche Folgen könnte dies haben?
    Dein AG ist von Gesetzes wegen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Du die Höchstarbeitszeit nicht überschreitest. Er könnte Dir ggf. die Nebentätigkeit untersagen.

    2) Bei der Gewerbeanmeldung muss ich ja eine Art der Tätigkeit angeben. Nun habe ich oft gelesen, dass ich diese Art ebenfalls auf Briefen, Mails, etc.. mit angeben muss, ... Liege ich hier falsch?
    Ja, musst Du nicht. Vor- und Nachname sind im Geschäftsverkehr ein Muss, Phantasiename ein Kann. Tätigkeitsbeschreibung ist auch ein Kann.

    3) Als Keinunternehmer muss bzw. darf ich ja keine Umsatzsteuer auf Rechnungen etc. ausweisen und muss ergo dann auch keine an das Finanzamt abführen. Jetzt lese ich aber, dass ich eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt melden muss.

    Nein, musst Du nicht. Du hast ja nichts zu melden. Sinnvollerweise füllst Du im Rahmen der Steuererklärung aber die Umsatzsteuererklärung auch aus, eben mit Nullwerten

    4) Da ich mich als Entwickler nebenberuflich Selbstständig machen möchte, habe ich natürlich in dieser Form keine Ausgaben, ergo wäre mein Umsatz auch mein Gewinn. Dazu die Frage, inwieweit ich privat angeschaffte Geräte bzw. Verträge (PC, Server, usw...) geltend machen kann und/oder darf?

    Geltend machen als Betriebsausgabe kannst Du nur, was auch eine Betriebsausgabe ist. Im Zweifel musst Du nachweisen oder eben glaubhaft machen, was privat und was geschäftlich bedingt ist.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie eASy_ macht alles soweit korrekt
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    Hallo copy,

    ersteinmal vielen Dank für die Antworten und vor allem die Schnelligkeit.



    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Dein AG ist von Gesetzes wegen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Du die Höchstarbeitszeit nicht überschreitest. Er könnte Dir ggf. die Nebentätigkeit untersagen.
    Ok, das habe ich soweit verstanden. Allerdings kann mir mein Arbeitgeber ja recht schlecht nachweisen, wie viele Stunden ich wirklich nebenbei gearbeitet habe, und solange meine Arbeitsleistung im Hauptberuf nicht nachlässt, kann es Ihm eigentlich relativ wenig interessieren, denke ich.


    Geltend machen als Betriebsausgabe kannst Du nur, was auch eine Betriebsausgabe ist. Im Zweifel musst Du nachweisen oder eben glaubhaft machen, was privat und was geschäftlich bedingt ist.
    Ok. Dazu auch eine kleine Frage, kann ich als Privatperson z.B. meinen PC, den ich dann ja ebenfalls geschäftlich nutzen werde an meine "Firma" verkaufen? Was würde passieren, wenn ich mir einen weiteren PC kaufe, den ich ausschliesslich geschäftlich nutze?

    Wie siehts mit laufenden Kosten aus? Wenn ich meinen (jetzt noch privaten genutzen) Server auf meine "Firma" dann umschreiben lasse muss ich dann ebenfalls nachweisen, dass ich diesen ausschliesslich geschäftlich nutze? Oder reicht es dann aus, wenn ich nachweise, dass ich dort z.B. eine Entwicklungsumgebung mitlaufen habe?


    Mir ist gerade noch ein kleiner Punkt eingefallen, und zwar die Einkommensteuer. Ich muss ja sowohl Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§18 EStG) sowie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§19-19a EStG) versteuern. Wie ist hier die Berechnungsgrundlage, denn soweit ich weiß sind die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ja bereits mit der Lohnsteuer abgegolten. Wie werden hier die Steuern dann erhoben und wie muss ich diese zahlen? Was ich meine, zahle ich die Steuern dann getrennt, oder zusammen oder wird die Steuer aus meiner selbstständigen Arbeit mit auf die Lohnsteuer aufgeschlagen aus meiner nichtselbstständigen Arbeit? Das ist mir leider noch nicht wirklich klar.


    Das sollte es dann auch gewesen sein.


    Sonnige Grüsse...

  4. #4
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    Zitat Zitat von eASy_ Beitrag anzeigen

    Ok, das habe ich soweit verstanden. Allerdings kann mir mein Arbeitgeber ja recht schlecht nachweisen, wie viele Stunden ich wirklich nebenbei gearbeitet habe, und solange meine Arbeitsleistung im Hauptberuf nicht nachlässt, kann es Ihm eigentlich relativ wenig interessieren, denke ich.
    Wie gesagt, von Gesetzes wegen hat es ihn zu interessieren. Du solltest Dir - auch wenn Du das nicht musst - sowieso die schriftliche Genemigung einholen.

    Ok. Dazu auch eine kleine Frage, kann ich als Privatperson z.B. meinen PC, den ich dann ja ebenfalls geschäftlich nutzen werde an meine "Firma" verkaufen?
    Dann musst Du den zum Restwert einlegen und abschreiben.

    Was würde passieren, wenn ich mir einen weiteren PC kaufe, den ich ausschliesslich geschäftlich nutze?
    Dann musst Du den über die Nutzungsdauer abschreiben.

    Wie siehts mit laufenden Kosten aus? Wenn ich meinen (jetzt noch privaten genutzen) Server auf meine "Firma" dann umschreiben lasse muss ich dann ebenfalls nachweisen, dass ich diesen ausschliesslich geschäftlich nutze?
    Sicher. Oder glaubhaft machen.

    Oder reicht es dann aus, wenn ich nachweise, dass ich dort z.B. eine Entwicklungsumgebung mitlaufen habe?
    Was heisst "mitlaufen"? Den Privatanteil musst Du immer glaubhaft rausrechnen.

    Mir ist gerade noch ein kleiner Punkt eingefallen, und zwar die Einkommensteuer. Ich muss ja sowohl Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§18 EStG) sowie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§19-19a EStG) versteuern. Wie ist hier die Berechnungsgrundlage, denn soweit ich weiß sind die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ja bereits mit der Lohnsteuer abgegolten.
    Berechnungsgrundlage ist immer das Gesamteinkommen. Die gezahlte Lohnsteuer wird natürlich angerechnet. Ggf. musst Du nach der ersten Steuererklärung und dem ersten Steuerbescheid Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten.

    copy

  5. #5
    TP-Newbie eASy_ macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Berechnungsgrundlage ist immer das Gesamteinkommen. Die gezahlte Lohnsteuer wird natürlich angerechnet. Ggf. musst Du nach der ersten Steuererklärung und dem ersten Steuerbescheid Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten.
    Ok, das habe ich soweit verstanden. Vielen Dank für Deine Antworten.

    Schönen Tag noch.


    Sonnige Grüsse...

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