Dein AG ist von Gesetzes wegen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Du die Höchstarbeitszeit nicht überschreitest. Er könnte Dir ggf. die Nebentätigkeit untersagen.
Ja, musst Du nicht. Vor- und Nachname sind im Geschäftsverkehr ein Muss, Phantasiename ein Kann. Tätigkeitsbeschreibung ist auch ein Kann.2) Bei der Gewerbeanmeldung muss ich ja eine Art der Tätigkeit angeben. Nun habe ich oft gelesen, dass ich diese Art ebenfalls auf Briefen, Mails, etc.. mit angeben muss, ... Liege ich hier falsch?
3) Als Keinunternehmer muss bzw. darf ich ja keine Umsatzsteuer auf Rechnungen etc. ausweisen und muss ergo dann auch keine an das Finanzamt abführen. Jetzt lese ich aber, dass ich eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt melden muss.
Nein, musst Du nicht. Du hast ja nichts zu melden. Sinnvollerweise füllst Du im Rahmen der Steuererklärung aber die Umsatzsteuererklärung auch aus, eben mit Nullwerten
4) Da ich mich als Entwickler nebenberuflich Selbstständig machen möchte, habe ich natürlich in dieser Form keine Ausgaben, ergo wäre mein Umsatz auch mein Gewinn. Dazu die Frage, inwieweit ich privat angeschaffte Geräte bzw. Verträge (PC, Server, usw...) geltend machen kann und/oder darf?
Geltend machen als Betriebsausgabe kannst Du nur, was auch eine Betriebsausgabe ist. Im Zweifel musst Du nachweisen oder eben glaubhaft machen, was privat und was geschäftlich bedingt ist.
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