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Thema: Absetzbarkeit Tel/Werkstatt

  1. #1
    TP-Newbie zwilland macht alles soweit korrekt
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    Absetzbarkeit Tel/Werkstatt

    Hallo Zusammen,

    ich habe ein Gewerbe seit 5 Jahren angemeldet und bisher keinen Umsatz gemacht. Also in der Steuererklärung entsprechend 0 Umsatz angegeben. Künftig kann/werde ich damit Umsatz machen, dazu muß ich lediglich den Firmennamen ändern. Die Firmenanschrift ist bisweilen mein Wohnsitz.
    Da ich bisher keinen Telefonanschluß in der Wohnung hatte - weil ich kostenlos von der Firma mit hdy versorgt bin - muß ich natürlich wegen Rechnungsstellung, Erreichbarkeit Fax ect. einen Anschluss beantragen.

    Frage1: Wenn ich den Anschluss auf den Firmennamen beantrage und in meiner Wohnung installieren lasse was ja auch zugleich mein Firmensitz ist, zu wie viel Kostenanteil kann ich den Anschluss von der Steuer absetzten?

    Frage2: Zu meinen künftigen Gewerblichen Tätigkeiten gehören auch Fertigungsarbeiten an Technischen Geräten, die vor der Montage beim Kunden zusammengebaut werden müssen. Dazu möchte ich einen Keller nutzen, denn ich seit 4 Jahren Privat nutze. Der Raum ist ausgewiesen als Hoppyraum/-Werkstatt. In wieweit kann ich die Miete dafür für mein Gewerbe absetzten? (Der Raum gehört nicht zu meiner Wohnung und ist in einem andern Stadtteil ich bin dort auch nicht gemeldet, also keine Briefanschrift)

    Vielen Dank schon mal

    Grüße

    Andreas

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Guten Morgen,

    Zitat Zitat von zwilland Beitrag anzeigen
    Frage1: Wenn ich den Anschluss auf den Firmennamen beantrage und in meiner Wohnung installieren lasse was ja auch zugleich mein Firmensitz ist, zu wie viel Kostenanteil kann ich den Anschluss von der Steuer absetzten?
    Du kannst die Aufwendungen mit dem betrieblichen Anteil des Telefonanschlusses geltend machen. Zu welchen Teilen du den Anschluss betrieblich und privat nutzt, kannst du für einen repräsentativen Zeitraum ermitteln, also z.B. die ersten drei Monate. Hier guckst du dir die Rechnungen genau an und errechnest den Anteil der privaten und der betrieblichen Kosten. Den Durchschnitt der betrieblichen kosten aus diesen drei Monaten kannst du dann auf das ganze Jahr ansetzten.

    Es empfiehlt sich aber das ab und an noch mal nachzurechnen, da ja am Anfang nicht so viele Firmengespräche stattfinden wie später, wenn es erst mal angelaufen ist.

    Frage2: Zu meinen künftigen Gewerblichen Tätigkeiten gehören auch Fertigungsarbeiten an Technischen Geräten, die vor der Montage beim Kunden zusammengebaut werden müssen. Dazu möchte ich einen Keller nutzen, denn ich seit 4 Jahren Privat nutze. Der Raum ist ausgewiesen als Hoppyraum/-Werkstatt. In wieweit kann ich die Miete dafür für mein Gewerbe absetzten? (Der Raum gehört nicht zu meiner Wohnung und ist in einem andern Stadtteil ich bin dort auch nicht gemeldet, also keine Briefanschrift)
    Ich gehe jetzt davon aus, dass du den Raum mietest...

    Wenn du den Raum in Zukunft betrieblich nutzt, dann kannst du die Aufwendungen auch als Betriebsausgabe berücksichtigen. Ich würde hier dann ggf. den Mietvertrag anpassen lassen, also das aus dem Mietvertrag hervorgeht, dass du den Raum für dein Gewerbe gemietet hast.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Newbie zwilland macht alles soweit korrekt
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    Hallo Matthias,

    vielen Dank für deine Antworten. Das hilft mir jetzt schon ein Stück weiter.

    Gruß

    Andreas

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