Guten Morgen,
Du kannst die Aufwendungen mit dem betrieblichen Anteil des Telefonanschlusses geltend machen. Zu welchen Teilen du den Anschluss betrieblich und privat nutzt, kannst du für einen repräsentativen Zeitraum ermitteln, also z.B. die ersten drei Monate. Hier guckst du dir die Rechnungen genau an und errechnest den Anteil der privaten und der betrieblichen Kosten. Den Durchschnitt der betrieblichen kosten aus diesen drei Monaten kannst du dann auf das ganze Jahr ansetzten.
Es empfiehlt sich aber das ab und an noch mal nachzurechnen, da ja am Anfang nicht so viele Firmengespräche stattfinden wie später, wenn es erst mal angelaufen ist.
Ich gehe jetzt davon aus, dass du den Raum mietest...Frage2: Zu meinen künftigen Gewerblichen Tätigkeiten gehören auch Fertigungsarbeiten an Technischen Geräten, die vor der Montage beim Kunden zusammengebaut werden müssen. Dazu möchte ich einen Keller nutzen, denn ich seit 4 Jahren Privat nutze. Der Raum ist ausgewiesen als Hoppyraum/-Werkstatt. In wieweit kann ich die Miete dafür für mein Gewerbe absetzten? (Der Raum gehört nicht zu meiner Wohnung und ist in einem andern Stadtteil ich bin dort auch nicht gemeldet, also keine Briefanschrift)
Wenn du den Raum in Zukunft betrieblich nutzt, dann kannst du die Aufwendungen auch als Betriebsausgabe berücksichtigen. Ich würde hier dann ggf. den Mietvertrag anpassen lassen, also das aus dem Mietvertrag hervorgeht, dass du den Raum für dein Gewerbe gemietet hast.
Gruß,
Matthias


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren