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Thema: darf ich das?

  1. #1
    TP-Member Darkness88 macht alles soweit korrekt
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    Mar 2008
    Beiträge
    50

    darf ich das?

    Hallöchen, hab mein Gewerbe als : Verleih von Musik und Lichttechnik.... etc angemeldet.
    1.Hab jetzt ne Frage, wenn ich nächstes Jahr eine größere Musikveranstaltung von 300-600 Leuten veranstalten will, muss ich dafür mein Gewerbe ummelden oder noch hinzufügen das ich Musikveranstaltungen ab und zu organisiere?

    2. Wie mach ich das mit dem Umsatz? Kann ich das am Ende des Jahres einfach so angeben: Umsatz durch Veranstaltung am....? Weil es ja nichts mit dem Gewerbe zu tuen hat wie ich es angemeldet habe d.h nur verleih.

    Danke für eure Hilfe.

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    ist egal ... das Finanzamt interessiert sich nur dafür, dass du alle Einnahmen auch versteuerst, (fast) egal, was in deiner Gewerbeanmeldung steht ...

    in der Praxis passiert das nun mal einfach, dass sich irgendwas anbietet, wo man Umsatz/Gewinn dann doch gerne mitnimmt

  3. #3
    TP-Member ROFL85 ist auf einem guten Weg Avatar von ROFL85
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    Hallo,

    interessante Frage mit der ich mich zurzeit auch beschäftigte. Am besten wäre es da, das Gewerbeamt zu fragen. Wobei man allerdings mit solchen Fragen Sachen ins rollen bringen kann...

    Statt ein Ja oder Nein bekommt man wahrscheinlich nur ein " eigentlich ja/nein" zu hören

    Wen du wüsstest wie lange es gedauert hat, bis mir gesagt wurde das ich Computer reparieren darf ohne dafür in die Handwerksrolle eingetragen werden zu müssen...

    Also solange es mit dein Gewerbe was zu tun hat ( und das hat es ) denke ich mal geht es ok, wie da die Gesetzeslage ist weiß ich aber nicht. Und ob dich da die Konkurrenz anpinkeln kann ( "hey, der hat das garnicht im Gewerbeschein stehen") ist ne andere Frage.

    Wen du anfangen würdest auf einmal Autos zu verkaufen wäre natürlich ne Meldung beim Gewerbeamt sehr sinnvoll

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