Probleme mit dem Finanzamt spielen bei eBucht doch heutzutage kaum eine Rolle weil sowieso nichts verdient wird aufgrund der niedrigen Magen.
Problematisch sind die zivilrechtlichen Folgen, wenn man wie zivilrechtlicher Unternehmer ist und kein Widerrufsrecht oder ähnliches anbietet. Das ist das Problem.
Ein Gewerbe hat derjenige anzumelden, wer einer gewerblichen Tätigkeit nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht nachgeht. Mehr kann man da eigentlich nicht zu sagen.- Sollte (oder muß) ich ein Gewerbe anmelden ?
ein Gewerbe ist ein Gewerbe ist ein Gewerbe. Da gibt es keine Unterschiede. Lediglich bei der Umsatzsteuer gibt es den Kleinunternehmer, siehe FAQ Kleinunternehmer.- Wenn ja - was für ein Gewerbe ? (Ich denke ein Kleingewerbe, oder ?)
hängt von der Höhe des Gewinns und der Wochenarbeitszeit ab.- Wer sollte das Gewerbe anmelden ? (Meine Frau oder ich ? Ich denke, dann ist sie nicht mehr bei mir Krankenversichert)
=> Krankenversicherung fragen
kann hier keiner beantworten.- Was für Kosten kommen da auf mich ungefär zu ? (Gewerbesteuer, Umsatzsteuer ?)
nur an gewerbliche Kunden.- Muß ich dann Rechnungen schreiben ?
kommt drauf an was drinsteht. Die Weihnachtsgrüße an die Kunden sind sicherlich nicht zu archivieren. Ausgangsrechnungen und Eingangsrechnungen hingegen schon.- Muß ich dann den ganzen Email Schriftverkehr aufheben für das Finanzamt ?
Gruß
Sven


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