Guten Tag, ich hätte eine Frage bezüglich eines Kleinunternehmens, dass ich zusammen mit einem Schulkumpel betreibe:
Wir haben diesen April ein Unternehmen bei der Stadt angemeldet und dieses beim Finanzamt als Kleingewerbe ausgewiesen. Allerdings liegt unser Umsatz zu diesem Zeitpunkt schon über den 17500 (der Gewinn spielt doch keine Rolle oder? Da mir mein Steuerberater erzählen will, dass der Umsatz nachrangig wäre - wir zahlen uns kein Gehalt aus, haben momentan so gute 10tsd Euro als Einzahlungsüberschuss auf dem Konto). Wie dem auch sei: Ich will auf keinen Fall Umsatz/Gewinn- oder Lohnsteuer zahlen. Daher überlege ich momentan die Firma einfach abzumelden. Wäre das klug? Könnte das Finanzamt mich dann noch mit der Umsatzsteuer etc. besteuern? Auch wenn mein Handeln in der Vergangenheit liegt und ich zu dem zukünftigen Zeitpunkt der Steuererklärung (die noch nicht erfolgt ist) ja gar kein Unternehmen mehr hätte? Ich wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn Ihr mir helfen könntest, da ich niergends schlau geworden bin.
Noch eine Frage: Könnte ich einfach nach Abmelden der "alten" Firma schnell eine neue gründen und diese wieder als Kleingwerbe bis zu den 17.5 laufen lassen?
Viele Grüße, Sebastian
Hallo, ja is ne gbr. Inwiefern sieht das mit dem Gewinn aus? Wenn wir zu zweit sind und jeder 5000 Euro ausgezahlt bekommt, dürfte doch keine gewinnsteuer anfallen, oder sehe ich da was falsch?
Es gibt keine "Gewinnsteuer". Jeder muss Einkommensteuer bezahlen, der mehr als den steuerfreien Betrag von 7664,- Euro im Jahr an Einkommen hat. Es werden alles Einkommensarten addiert.
Beträgt der Gewinn aus dem Gewerbe mehr als 24.500 Euro/Jahr fällt ausserdem Gewerbsteuer an, die aber in Teilen mit der Einkommensteuer verrechnet wird.
copy
Was ihr euch "auszahlt" ist auch nicht entscheidend, sondern das was als Gewinn übrigbleibt.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)