Das kommt darauf an. Die 17.500 Euro gelten für ein _ganzes_ Jahr; je nachdem, wann (im Jahr) Du gegründet hast, bist Du bereits über die Grenze hinaus, weil der Betrag auf die Monate runterzubrechen ist.
Sprich *umgehend* mit Deiner Krankenkasse. Bei 15.000 Euro in fünf Monaten dürfte mit der studentischen Versicherung aber Schluss sein.Jetzt meine Fragen:
Krankenkasse: Ist es plausibel, das sich noch als Student versichert bin. D. h. meine selbständige Arbeit auf das Jahr verteilt ca. 18 Std. die Woche nicht überschreitet? Klar in den Fünf Monaten habe ich ca. 45 Std die Woche gearbeitet, den Rest aber hauptberuflich studiert
"Abschreiben" solltest Du in diesem Zusammenhang aus Deinem Wortschatz streichen. Als Betriebsausgabe geltend machen kannst Du, was betrieblich veranlasst ist. Und auch da gibt es Grenzen und Regeln.Wenn ich jetzt aufeinmal am Ende des Jahres Einkommenssteuer bezahlen muss, oder Krankenkasse nachzahlen muss, sieht es schlecht aus mit dem weiterstudieren. Kennt ihr einen Link, was ich alles abschreiben kann?
Benutze mal die Suche nach 'vorweggenommene Betriebsausgabe', 'Privateinlage' und 'Abschreibung'.z.B.: kann ich meinen recht teueren Laptop den ich vor eineinhalb Jahren gekauft habe geltend machen? Da die Abschreibung ja für drei Jahre gilt?
Die "Herren Bürokraten" werden das, nebenbei bemerkt völlig zurecht, mit Sicherheit nicht als Betriebsausgabe anerkennen.Wie sieht es aus mit Festivalbesuchen / Museumsbesuchen. Bin Gestalter und habe mein Diplom als sogenannter Künstler und ich sehe das als Weiterbildung, aber die Herren Bürokraten?
Nein. Abschreiben sowieso nicht, und das sind private Ausgaben, keine betrieblichen. Es sei denn, Du hättest ein separates Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt Deiner Tätigkeit ausmacht (!), dann könntest Du diese Kosten, und nur die, geltend machen.- Wie sieht es aus mit Miete und Krankenkasse, kann ich das nicht auch abschreiben
Ja, aber Du hast bereits gegründet. Darum hättest Du Dich vor der Gründung kümmern sollen.-gibt es Förderungen für Existenzgründer
Dass das keine Betriebsausgabe ist, dürfte klar sein.- habe es mir geleistet meine Zähne durchreparieren zu lassen, seitdem ich Geld habe, kann man das irgendwie geltend machen?
Die Behandlung ist als 'Außergewöhnliche Belastung' in der Einkommensteuererklärung abzugsfähig – wenn das ärztlich verordnet war und jenseits der persönlich zumutbaren Belastung. Wenn das nicht ärztlich verordnet war, wirst Du Pech haben.
Nein. Aber ggf. solltest Du eine Beratung bei einem Steuerberater in Anspruch nehmen.Kennt ihr einen guten Link, der mir helfen würde bei den Abschreibungen?
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