(1) Ja, ein Gewerbe mußt Du anmelden.
(2) Wenn Dir das dort wirklich erzählt wurde, ist es in der Tat recht abenteuerlich und mir so noch nicht untergekommen. Um welche Kommune handelt es sich denn?
lg
wys
Hallo!
Habe mich heute angemeldet um eine Antwort oder einen Rat zu bekommen auf meine Frage.
Da ich offensichtlich auf dem Rathaus falsch beraten wurde habe ich kein Vertrauen zu diesen Stellen.
Ich gehe einem Hauptberuf nach.
Nebenbei stelle ich mich als DJ zur Verfügung und möchte den Reinerlös einem wohltätigem Zweck zuführen. Je nach Auftraggeber oder Kunde möchten diese eine Rechnung ausgestellt haben.
Meine Frage:
Muss ich einen "Gewerbeschein" beantragen trotz, dass ich den Reinerlös stifte und die Einkünfte sehr unregelmäßig und mehrer Monate ausbleiben?
Danke für die Antworten im Voraus.
Auf dem Rathaus spielte sich folgendes ab.
Ich wollte mir Auskünfte über einen Gewerbeschein machen.
Dort bekam ich die Auskunft, dass jeden Monat 70,-- Euro an Gewerbesteuern anfallen.
Ich erklärte dem Sachbearbeiter, dass ich an manchen Monaten nichts einnehmen werde wenn keine Auftäge oder Kundenanfragen vorhanden sind.
Seine Antwort darauf:
"Das ist egal. Sie müssen jeden Monat 70,-- Euro an Gewerbesteuern abführen!"
Ist doch offensichtlich Falsch??!??
Gruß
Cowboy70
(1) Ja, ein Gewerbe mußt Du anmelden.
(2) Wenn Dir das dort wirklich erzählt wurde, ist es in der Tat recht abenteuerlich und mir so noch nicht untergekommen. Um welche Kommune handelt es sich denn?
lg
wys
Ich sag mal: OMmmmm ....
Aha!
Es müsste dann ein kleiner Gewerbeshein doch ausreichen?
Zumindest wird das im Volksmund so genannt.
Weil es sich ja um geringfügige Einnahmen handelt.
Mir bleibt der Gang zu dieser Behörde ja nicht erspart, deshalb muss ich mit Argumenten reichlich gewappnet sein, falls man mir wieder mit dieser Gewerbesteuer kommt.
Cowboy70
Ich weiß nicht, was ein "kleiner Gewerbeschein" sein soll? Ist mir völlig unbekannt.
Die Frage, die sich mir stellt, ist folgende: Darf eine Kommune von vornherein eine Gewerbesteuervorauszahlung veranschlagen oder nicht? Ich kenne keinen solchen Fall. Es geht jetzt um das Wörtchen "Vorauszahlung" (anders kann ich es nicht interpretieren, was Dir erzählt wurde), denn die Gewerbesteuer, die Du zahlen mußt ist gesetzlich geregelt über Hebesätze und Freibeträge.
lg
wys
Ich sag mal: OMmmmm ....
Ein Gewerbe ist auf jeden Fall anzumelden, Da hier erst einmal eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Das die Gewinne dann gespendet werden sollen ist eine andere Angelegenheit.
Die Auskunft des Gewerbeamtes zeugt von absoluter Unwissenheit, totaler Unfug. Ohne Deine Gewinne zu kennen können die doch überhaupt nichts zur Höhe der Gewerbesteuer sagen.
Dabei wäre der Verdienst über das ganze Jahr gerechnet nicht höher als 450 Euro.
Als DJ wird man nicht jeden Monat gebucht.
Also fällt an manchen Monaten das Einkommen weg.
Aber die 70,-- Euro würden trotzdem fällig werden.
Sind im Jahr 848,-- Euro an G-Steuern.
Das kann doch so nicht sein?
Wie sich das genau nennt weis ich nicht.
Ich höre immer den Begriff "kleiner Gewerbeschein".
Scheint nur im Volksmund zu geben.
Aber es soll eine unterschiedliche Regelung geben die das Gewerbe als Nebenverdienst betrachtet oder als Haupteinnahmen.
Mehr kann ich emoment nicht sagen. Im Internet habe ich bisher keine Seite gefunden wo die genauen Regelungen festgelegt sind.
Die Aussage des Sachbearbeiter erschein mir persönlich auch nicht sehr seriös zu sein.
Cowboy70
Nein, ist auch nicht so. Gewerbesteuern werden überhaupt erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro fällig, darunter gar nicht.
Nein, gibt es auch nicht. Zu versteuern ist sowieso immer das Gesamteinkommen.Wie sich das genau nennt weis ich nicht.
Ich höre immer den Begriff "kleiner Gewerbeschein".
Scheint nur im Volksmund zu geben.
Aber es soll eine unterschiedliche Regelung geben die das Gewerbe als Nebenverdienst betrachtet oder als Haupteinnahmen.
Was es gibt ist die Kleinunternehmerregelung. Zu dem Stichwort findest Du in den FAQs und mit der Suche ganz viel.
copy
Mit dem Suchbegriff konnte ich dies zumindest finden.
http://www.steuerlexikon-online.de/K...rregelung.html
http://www.existenzgruender.de/selbs...0886/index.php
Danke erst mal für die Tipps.
Cowboy70
Guck doch einfach mal die FAQ hier im Forum durch...![]()
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Dort habe ich schon gesucht.
Zumindest nicht das gefunden was ich vielleicht bräuchte.
Es sind hauptsächlich schweizer Websites.
Cowboy70
Ich weiss ja nicht was an den FAQ zur Kleinunternehmerregelung "schweizerisch" sein soll...
Vielleicht liest du mal und stellst dann evtl. noch konkrete Fragen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
In Bezug auf den Gewerbeschein habe ich eine Antwort erhalten.
Auf die Kleinunternehmerregel mittlerweile auch.
Beim FAQ sind schweizer Seiten. Kann man die für Deutschland 1-1 anwenden?
Aber die Frage erübrigt sich eigentlich, weil ich mit dem entsprechenden Suchbegriff bei GOOGEL was gefunen habe.
Ob eine Kommune im Voraus oder Pauschal 70,-- Euro an Gewerbesteuern verlangen kann oder denke ich wurde auch beantwortet.
Cowboy70
wir sind hier in Deutschland und Sie in der Schweiz? Dann passt alles nicht!
Steuerlich gesehen ist das wie Tag und Nacht!
Nee, er meint das die FAQ hier alle auf schweizer Seiten verweisen würden...![]()
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
umgekehrt
er hat wohl in diesem Sticky den letzten Beitrag - der (und nur dieser Beitrag) ausdrücklich für die Schweiz gilt - auf den gesamten Sticky-Thread bezogen
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