Bei einer einmaligen Sache ist ggf. kein Schein nötig, da Du es aber öfters machst, schon.
ACHTUNG: Könnte durch den Ausbildungsvertrag Dir auch untersagt sein.
Wie die sich bei Dir melden interessiert keinen, auch wenn es per Brieftaube passieren sollte.
BTW: Ob mit oder ohne Gewerbe, die Einnahmen musst Du bei der Steuererklärung so oder so angeben.


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