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Thema: Gewerbe oder nicht nötig?

  1. #1
    TP-Junior telkie macht alles soweit korrekt
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    Gewerbe oder nicht nötig?

    Guten Abend,

    da ich in gewissen Tätigkeiten gut begabt bin (Webseiten Erstellung und Gestaltung) fragen mich ein par Freunde und Freundes Freunde öffters ob ich nicht eine Webseite für sie erstellen kann. Dafür würden sie mir auch ein gewisses Endgeld bezahlen.

    Also meine Frage ist, wenn ich im Monat vielleicht 1 Webseite für 50 Euro erstelle, und momentan mich in einem Ausbildungsverhältnis befinde, muss ich ein Gewerbe anmelden?

    Zu sagen ist, dass ich dass nicht auf einer Webseite oder als Produkt anbiete! Die Leute melden sich privat bei mir, da es sich "rumspricht". Und ich mache das nur wenn ich Lust und Zeit habe. Ist dies also Steuerpflichtig oder so? Oder darf ich eine gewisse Summe ohne Steuern und Gewerbe so verdienen?

    Hoffe einer hat ne klärende Hilfe.

    Gruß, telkie

  2. #2
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    Bei einer einmaligen Sache ist ggf. kein Schein nötig, da Du es aber öfters machst, schon.
    ACHTUNG: Könnte durch den Ausbildungsvertrag Dir auch untersagt sein.

    Wie die sich bei Dir melden interessiert keinen, auch wenn es per Brieftaube passieren sollte.

    BTW: Ob mit oder ohne Gewerbe, die Einnahmen musst Du bei der Steuererklärung so oder so angeben.
    Gruß Mark

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  3. #3
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    ACHTUNG: Könnte durch den Ausbildungsvertrag Dir auch untersagt sein.
    So weit ich weiss ist das ein weitvervreiteter Rechtsirrtum. Soweit man nicht als direkter Konkurrent seines Arbeitgebers auftritt, kann im Arbeitsvertrag stehen was will. Arbeiten darf man in seiner Freizeit und das kann einem kein Chef verbieten. Das habe ich zumindest beim Höckermal so gelesen...
    Grüße aus Übach-Palenberg
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  4. #4
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    So weit ich weiss ist das ein weitvervreiteter Rechtsirrtum. Soweit man nicht als direkter Konkurrent seines Arbeitgebers auftritt, kann im Arbeitsvertrag stehen was will.
    Neenee, ganz so einfach ist es nicht. Richtig ist zwar, dass ein generelles Verbot von Nebentätigkeiten nicht besteht und auch vertraglich festgehalten ungültig ist, aber es gibt natürlich rechtswirksam das Konkurrenzverbot, der Nebenjob darf außerdem nicht im Urlaub ausgeführt werden (verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz), der Nebenjob darf die maximalen Arbeitszeitgrenzen nicht überschreiten, der Nebenjob darf auch nicht ausgeübt werden, wenn jemand krank(geschrieben) ist und selbstredend darf die Leistung im Hauptjob auch nicht beeinträchtigt werden. Wer also morgens mit verquollenen Augen in der Firma hockt, weil er nachts unbedingt noch was im Nebenjob fertig machen musste, der hat im Zweifel bald ein Problem.

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  5. #5
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Ja, diese Einschränkungen sind klar und davon bin ich ausgegangen. ;-) Wichtig ist halt aber dennoch, dass die vertragliche Regelung der Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag nichtig ist. Das wissen die meisten einfach nicht. Darum ging mir auch nur ;-), aber ansonsten hast du natürlich vollkommen recht.
    Grüße aus Übach-Palenberg
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  6. #6
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    Ich redete hier auch nicht direkt vom Arbeitsvertrag, sondern vom Ausbildungsvertrag, da sind oft schärfere Regeln aufgestellt. Sicher ist sicher und man sollte sich vorher richtig informieren.
    Gruß Mark

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  7. #7
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    Zitat Zitat von webcreate Beitrag anzeigen
    Ich redete hier auch nicht direkt vom Arbeitsvertrag, sondern vom Ausbildungsvertrag, da sind oft schärfere Regeln aufgestellt.
    Stimmt, weil da nämlich bei minderjährigen Abzubis zusätzlich noch das Jugendarbeitsschutzgesetz greift und er Arbeitgeber verpflichtet ist, sich darum zu kümmern, dass sein Azubi das auch einhält ...

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