In Zeile 44 kommt das, was Du an Einkommen aus Selbstständigkeit erwartest, ja. Und in Zeile 49 das, was Du an Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen erwartest.
Was Du mit "quittierte Einnahmen" meinst, weiss ich nicht.
Der Steuerfreibetrag gilt für Dein Einkommen - woher das Einkommen stammt, aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit, aus Vermietung oder Verpachtung etc., ist egal.Kann ich in Zeile 50 Steuerabzugsbeträge wie z.B. einen Steuerfreibetrag durch Behindertenausweis nur für die nichtselbstständigen Einkünfte geltend machen?
Das hat aber in Zeile 50 gar nichts zu suchen. Guck' mal da
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__48.html
was Steuerabzugsbeträge eigentlich sind.
Hier handelt es sich um eine außergewöhnliche Belastung.
Nein, nicht Deinen Gewinn. Den Umsatz. So wie es da steht: "Gesamtumsatz (geschätzt)".Muß ich in Zeile 57 (Angaben zur Abführung der Umsatzsteuer) meinen Gesamtumsatz bzw. Gewinn,
Ja. Erst auf der Basis kannst Du dann ja 7.2 ausfüllen.*also Einnahmen abzüglich Ausgaben* schätzen, auch wenn ich unter die Kleinunternehmer-Regelung falle und gar keine Umsatzsteuer abführen müßte?
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