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Thema: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

  1. #1
    TP-Newbie deckchen macht alles soweit korrekt
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    Smile Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Hallo!
    Ich arbeite 20 Wochenstunden in Festanstellung und habe nun ab 01.11. ein Gewerbe angemeldet.
    Beim Ausfüllen des Bogens zur steuerlichen Erfassung ist mir in Zeile 44 (Voraussichtliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) nicht klar, ob ich dort alle quittierten Einnahmen angeben und in Zeile 49 (Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen der Selbstständigkeit) dann erst diese Ausgaben?
    Kann ich in Zeile 50 Steuerabzugsbeträge wie z.B. einen Steuerfreibetrag durch Behindertenausweis nur für die nichtselbstständigen Einkünfte geltend machen?
    Muß ich in Zeile 57 (Angaben zur Abführung der Umsatzsteuer) meinen Gesamtumsatz bzw. Gewinn,*also Einnahmen abzüglich Ausgaben* schätzen, auch wenn ich unter die Kleinunternehmer-Regelung falle und gar keine Umsatzsteuer abführen müßte?
    Ich freue mich auf Eure Antworten.

  2. #2
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    Zitat Zitat von deckchen Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Ich arbeite 20 Wochenstunden in Festanstellung und habe nun ab 01.11. ein Gewerbe angemeldet.
    Beim Ausfüllen des Bogens zur steuerlichen Erfassung ist mir in Zeile 44 (Voraussichtliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) nicht klar, ob ich dort alle quittierten Einnahmen angeben und in Zeile 49 (Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen der Selbstständigkeit) dann erst diese Ausgaben?
    In Zeile 44 kommt das, was Du an Einkommen aus Selbstständigkeit erwartest, ja. Und in Zeile 49 das, was Du an Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen erwartest.

    Was Du mit "quittierte Einnahmen" meinst, weiss ich nicht.

    Kann ich in Zeile 50 Steuerabzugsbeträge wie z.B. einen Steuerfreibetrag durch Behindertenausweis nur für die nichtselbstständigen Einkünfte geltend machen?
    Der Steuerfreibetrag gilt für Dein Einkommen - woher das Einkommen stammt, aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit, aus Vermietung oder Verpachtung etc., ist egal.

    Das hat aber in Zeile 50 gar nichts zu suchen. Guck' mal da

    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__48.html

    was Steuerabzugsbeträge eigentlich sind.

    Hier handelt es sich um eine außergewöhnliche Belastung.

    Muß ich in Zeile 57 (Angaben zur Abführung der Umsatzsteuer) meinen Gesamtumsatz bzw. Gewinn,
    Nein, nicht Deinen Gewinn. Den Umsatz. So wie es da steht: "Gesamtumsatz (geschätzt)".

    *also Einnahmen abzüglich Ausgaben* schätzen, auch wenn ich unter die Kleinunternehmer-Regelung falle und gar keine Umsatzsteuer abführen müßte?
    Ja. Erst auf der Basis kannst Du dann ja 7.2 ausfüllen.

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