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Thema: Hilfe beim ausfüllen des "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"

  1. #1
    TP-Member JackSlain macht alles soweit korrekt
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    Hilfe beim ausfüllen des "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"

    Hi,

    ich brauche unbedingt Hilfe dabei...
    Ich habe da so viele Fragen das ich vielleicht mal mit der ersten anfange und dann nach und nach die nächsten Stelle...

    Code:
    1.7
    Bisherige persönliche Verhältnisse:
     - Waren Sie in den letzten Jahren für Zwecke der Einkommensteuer steuerlich erfasst?
    Ich denke ja...damit ist die Lohnsteuer gemeint oder?
    Ich bin ja Berufstätig und möchte ja eine Nebenberufliche Tätigkeit anmelden...

    Code:
    1.5 Steuerliche Beratung
    Was ist damit gemeint? ... Steuerberater?

    Code:
    2.4 Kammerzugehörigkeit
    Da ich ja am Anfang Kleinunternehmer bin also unter 17500€ im Jahr muss ich hier "nein" eintragen oder?

    Code:
    2.5 Handelsregistereintragung
    Siehe oben...auch hier "nein" da wie gesagt unter 17500€ / Kleinunternehmer richtig?

    Code:
    Gründungsform
    Hier muss ich Neugründung zum xxxxxx ankreuzen und ausfüllen...es handelt sich ja natürlich um eine Neugründung als Datum nehmen ich an das ich das der Gewerbeanmeldung eintragen muss richtig?

    Code:
    3 Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)
    Hiermit kann ich überhaupt nichts anfangen kann mir das jemand erklären?
    Muss ich hier mein aktuelles Gehlat meines Arbeitgebers angeben + die voraussichtlichen Einkünfte über meine nebenberufliche Tätigkeit angeben?
    Was bedeutet bzw. was muss man bei Steuerabzugsbeträge angeben?

    Code:
    4 Angaben zur Gewinnermittlung
    Ich denke hier biete sich am besten die EÜR an oder? da ich ja unter 17500€ bin.
    Liegt ein abweichendes Wirtschaftsjahr vor: wann trifft so etwas zu?

    Code:
    5 Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Einkommensteuergesetz - EStG - (Bauabzugssteuer)
    hier hab ich jetzt mal absolut keine Ahnung...

    Code:
    6 Angabe zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
    Da ich absolut alleine arbeite brauche ich hier auch nichts anzugeben oder?
    Ich denke hier geht es nur um Angestellte richtig?

    Code:
    7.2 Kleinunternehmer-Regelung
    OK, ich werde die 17500€ nicht übersteigen aber worin ist der Unterschied ob ich diese Regelung in Anspruch nehme oder nicht?
    Und was hat das mit der Umsatzsteuer zu tun?
    Ich betreibe einen Webshop bedeutet das ich muss die 19% MwSt rausnhemen?

    Code:
    7.3 Soll-/Istversteuerung der Entgelte
    Hier bin ich Ratlos...

    Code:
    Dauerfristverlängerung
    Auch hier bin ich nicht so firm...

    Code:
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    Ich brauche ien aber was fülle ich hier alles aus...keine Ahnung...
    Geändert von JackSlain (14.11.2008 um 17:43 Uhr)

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ich denke ja...damit ist die Lohnsteuer gemeint oder?
    gemeint ist, ob du bisher schon eine Steuernummer hast.

    Was ist damit gemeint? ... Steuerberater?
    richtig

    Da ich ja am Anfang Kleinunternehmer bin also unter 17500€ im Jahr muss ich hier "nein" eintragen oder?
    ob Kleinunternehmer oder nicht spielt dafür keine Rolle. Der Kleinunternehmerbegriff ist ausschließlich für die USt entscheidend und für nichts anderes

    Siehe oben...auch hier "nein" da wie gesagt unter 17500€ / Kleinunternehmer richtig?
    auch Kleinunternehmen können sich eintragen lassen. Sie müssen es aber nicht und es macht auch wenig Sinn für sie.

    Hier muss ich Neugründung zum xxxxxx ankreuzen und ausfüllen...es handelt sich ja natürlich um eine Neugründung als Datum nehmen ich an das ich das der Gewerbeanmeldung eintragen muss richtig?
    richtig

    Hiermit kann ich überhaupt nichts anfangen kann mir das jemand erklären?
    deinen voraussichtlichen Gewinn sollst du bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb eintragen und deinen Arbeitslohn abzgl. Werbungskosten bei nichtselbstständiger Tätigkeit.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Member JackSlain macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    gemeint ist, ob du bisher schon eine Steuernummer hast.

    richtig

    ob Kleinunternehmer oder nicht spielt dafür keine Rolle. Der Kleinunternehmerbegriff ist ausschließlich für die USt entscheidend und für nichts anderes

    auch Kleinunternehmen können sich eintragen lassen. Sie müssen es aber nicht und es macht auch wenig Sinn für sie.

    richtig

    deinen voraussichtlichen Gewinn sollst du bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb eintragen und deinen Arbeitslohn abzgl. Werbungskosten bei nichtselbstständiger Tätigkeit.

    Gruß
    Sven
    schonmal super danke...ich mache mal weiter und ergänze oben noch was fehlt vielleicht kannst du mir auch helfen...

  4. #4
    TP-Member JackSlain macht alles soweit korrekt
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    Hi,

    ich habe in meinem ersten Beitrag jetzt mal alles so aufgenommen kann jemand (vielleicht Du Sven) da nochmal drüber schauen und mir helfen?

    Zur 2.4 Kammerzugehörigkeit...da muss ich nicht drinne sein oder?

  5. #5
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    Es gibt übrigens eine Ausfüllhilfe zum Vordruck => Google


    2.4
    Wir wissen nicht was du machen willst, also können wir dir dazu auch nichts sagen.

    4
    EÜR, abweichendes Wirtschaftsjahr betrifft dich nicht

    5
    Bei Bauleistungen hat der Leistungsempfänger 15 % des zu bezahlenden Betrags einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen (Bauabzugssteuer). Dies kann über diese Freistellungsbescheinigung vermieden werden.

    6
    richtig

    7.3
    als Kleinunternehmer irrelevant, gleiches gilt für die Dauerfristverlängerung

    UStID
    Anzukreuzen:
    - Ich benötige für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
    - innergemeinschaftliche Erwerbe zu versteuern sind, da die Erwerbsschwelle von 12.500 EUR jährlich
    - voraussichtlich nicht überschritten wird, auf die Erwerbsschwellenregelung jedoch für die Dauer von mindestens zwei Jahren verzichtet wird (§ 1a Abs. 4 UStG).


    Ein deiner Stelle würde ich mal einen Fachmann aufsuchen, da anscheinend sehr viele Basics fehlen.

    Gruß
    Sven
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  6. #6
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    2.4
    Wir wissen nicht was du machen willst, also können wir dir dazu auch nichts sagen.

    Ich will einen Webshop für Tischtennisprodukte betreiben!

  7. #7
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    naja, dann kann ich dir ja als C-Trainer und langjähriger Bezirksklassenakrobat sagen, dass dies die IHK ist. Allerdings wird diese auf dich zukommen und solange dies nicht geschehen ist würde ich dort "nein" angeben.

    Gruß
    Sven
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  8. #8
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    Dnake super!

    einzig folgendes habe ich noch nicht wirklich verstnanden:

    5
    Bei Bauleistungen hat der Leistungsempfänger 15 % des zu bezahlenden Betrags einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen (Bauabzugssteuer). Dies kann über diese Freistellungsbescheinigung vermieden werden.

    wen genau betrifft das?

  9. #9
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    dich nicht, betrifft Maurer, Fliesenlegen etc. (Haus)Bauleistungen halt

    Gruß
    Sven
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  10. #10
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    super danke...jetzt habe ich sie vollständig!

    dennoch habe ich nochmal eine aller letzte Frage:

    Kannst Du mir nochmal kurz ein Beispiel für Punkt 3 geben (Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer))?

    Ansonsten hab ich jetzt alles...

  11. #11
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    zu Punkt 3

    du sollst deinen Gewinn schätzen und dann bei Einkünfte aus Gewerbebetrieb eintragen. Wozu dafür ein Beispiel?

    Gleiches gilt für deinen Arbeitslohn, den du unter Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit einträgst. Zur Not nimm deinen letzten Steuerbescheid und trag den dort im Erläuterungsteil aufgeführten Wert der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ein. Alternativ nimm deinen Jahresbruttoarbeitslohn und zieh 1000 EUR ab und mach 'ne runde Summe draus.

    Gruß
    Sven
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  12. #12
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    @Sven danke für deine Hilfe!

    Wenn ich Dir oder deinen Kameraden mit günstigem Tischtennismaterial mal helfen darf melde dich einfach

  13. #13
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    Danke, ich kauf' allerdings schon zum Einkaufspreis ein, da der Hersteller bei uns im Verein spielt. Auch die Belege.

    Gruß
    Sven
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  14. #14
    TP-Member JackSlain macht alles soweit korrekt
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    Nochmal ne Frage:

    unter 3.2

    Was bedeutet Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen?
    Was fällt da rein?

    und was sind Steuerabzugbeträge?

  15. #15
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    Hallo!

    ich hänge mich hier mal dran.

    Habe auch ein kleines Problem mit dem Formular. Die Standardangaben bekomme ich alle hin. Mein Problem ergibt sich daraus, dass ich vor ein paar Jahren schon ein mal im Bereich Webdesign/Programmierung selbstständig war. Das Gewerbe wurde vor ca. 3 Jahren abgemeldet und ich bin seit dem fest angestellt. Nun möchte ich mich im gleichen Bereich nebenberuflich wieder selbstständig machen, so wie JackSlain.

    Bei mir hakt es nun an folgenden Punkten:

    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von JackSlain Beitrag anzeigen
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    Ich denke ja...damit ist die Lohnsteuer gemeint oder?
    gemeint ist, ob du bisher schon eine Steuernummer hast.
    Steuernummer im Sinne meiner damaligen selbstständigen Tätigkeit? Soll ich hier also meine alte Ust-IdNr. angeben?

    Code:
    Punkt 7.9: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    
    [ ] Ich benötige eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    [ ] Ich habe bereits für eine frühere Tätigkeit folgende Ust-IdNr. erhalten
    Die alte Steuernummer wird doch wohl nicht mehr gültig sein, richtig? Ich habe mich, meines Wissens nach, nie direkt beim Finanzamt abgemeldet. Ich meine mich dunkel erinnern zu können dass mich die Dame von Gewerbeamt damals fragte ob Sie auch einen Bescheid an das Finanzamt schicken soll. Aber das ist alles so lange her und schriftliche Belege habe ich da nicht.

    Natürlich kann niemand hellsehen, aber vielleicht weiss jemand was zum Verfall der Ust-IdNr oder zum normalen Vorgehen der Ämter in der Angelegenheit?

    Wäre super wenn mir jemand einen Hinweis geben könnte. Dann kann ich den Antrag heute noch fertig machen und losschicken.

    Liebe Grüsse,
    Daniel

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