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Thema: Nebengewerbe und mögliche Arbeitslosigkeit - was ich zu beachten?

  1. #1
    TP-Member Generik macht alles soweit korrekt
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    Nebengewerbe und mögliche Arbeitslosigkeit - was ich zu beachten?

    Hallo!

    Ich bin berufstätig und betreibe seit über einem Jahr ein Nebengewerbe. Falls ich meinen "Hauptjob" verlieren sollte und somit arbeitslos wäre, was hätte diese Arbeitslosigkeit für Auswirkungen auf mein Nebengewerbe, wenn ich vorerst Arbeitslosengeld I beziehen würde?

    Folgendes habe ich bereits herausgefunden und hoffe, es stimmt so weit:

    - Das Nebengewerbe muss dem Arbeitsamt angezeigt werden.
    - Das Nebengewerbe darf ich maximal 15 Stunden/Woche ausüben.
    - Ich muss mich trotz Nebengewerbe nicht selbst krankenversichern.
    - Der Gewinn aus dem Nebengewerbe ist bis zu 165 Euro/Monat "abzugsfrei"; alles darüber hinaus wird mit dem Arbeitslosengeld I verrechnet und "verfällt" somit (d.h. wenn ich mit dem Gewerbe 400 Euro/Monat Gewinn machen sollte, werden 235 Euro abgezogen und mit dem Arbeitslosengeld verrechnet).
    - Falls das Gewerbe bereits mindestens 18 Monate vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt wurde, ist der Gewinn bis zu der Summe "abzugsfrei", die in den letzten 12 Monaten im Durchschnitt als Gewinn erwirtschaftet wurde.

    Ist das so weit korrekt bzw. habe ich noch was wichtiges vergessen?

  2. #2
    TP-Senior flar macht alles soweit korrekt
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    - Falls das Gewerbe bereits mindestens 18 Monate vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt wurde, ist der Gewinn bis zu der Summe "abzugsfrei", die in den letzten 12 Monaten im Durchschnitt als Gewinn erwirtschaftet wurde.
    Ist das wirklich so?

  3. #3
    TP-Member Generik macht alles soweit korrekt
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    59
    So habe ich das interpretiert und hoffe, es stimmt.

    Besonderheiten hinsichtlich des anrechnungsfreien Entgelts gelten dann, wenn Sie während der letzten 18 Monate vor der Anspruchsentstehung neben einem Versicherungspflichtverhältnis

    * eine geringfügige Beschäftigung oder
    * eine selbstständige Tätigkeit oder eine Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger im Umfang von wöchentlich weniger als 15 Stunden mindestens 12 Monate ausgeübt haben.

    In diesem Fall bleibt Nebeneinkommen bis zur Höhe des während der letzten 12 Monate in dieser Tätigkeit erzielten durchschnittlichen Entgelts anrechnungsfrei, es sei denn, der monatliche Mindestfreibetrag von 165 Euro wäre höher.
    Quelle

  4. #4
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Generik Beitrag anzeigen
    So habe ich das interpretiert und hoffe, es stimmt.
    Würde ich jetzt auch so interpretieren, aber Klarheit kann nur die AfA schaffen, also: Termin machen.

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