im Zeitpunkt des Brands wird der Restbuchwert als außergewöhnliche AfA gebucht und bis dahin die normale AfA. Wenn man so will wird der PKW im Zeitpunkt des Totalschadens vollständig abgeschrieben und als Betriebsausgabe gebucht. Die Versicherungserstattung ist als Betriebseinnahme zu buchen.
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren