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Thema: Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Gewerbe und Stammkapital

  1. #1
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    Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Gewerbe und Stammkapital

    Hallo liebe Community,

    mit meinem Bruder, meinem Vater und einem Designer habe ich vor, eine
    UG zu gründen, dabei werden folgende Rollen verteilt:

    Bruder: Geschäftsvertretende Gesellschafter
    Designer: Gesellschafter
    Vater: Investor
    Ich: Gar nichts, bin minderjährig und somit ohne die Zustimmung der Erziehungsberächtigten und des Vormundschaftsgesetzes nicht dazu berechtigt, ein Unternehmen zu führen (schade eigentlich).

    Also, ich habe folgende Fragen.

    1. Brauchen die Gesellschafter alle einen Gewerbeschein oder wird dies für die Gründung einer UG nicht benötigt? Also könnte mein Bruder, der momentan kein Gewerbeschein beantragt hat, mit den Mustervorlagen und dem Designer zum Notar gehen, alles ausfüllen und das wars?

    2. Wo soll das Stammkapital eingezahlt werden? Auf diversen Webseiten ist immer die Rede davon, dass das Geld in bar mitzubringen ist (wohin?) und dass es dann auf einmal reicht, dem Notar einen Beleg für die erbrachte Stammkapitaleinlage reicht.

    3. Falls mein Bruder doch von seinem Posten zurückspringen sollte, hat jemand die Erfahrung damit, als 16 - Jähriger Geschäftsführer zu sein und wie lange die Beantragung für die Erlaubnis des Führens eines Gewerbes dauert? Ob es Schwierigkeiten gab und ob es nach der Gründung der Firma noch Probleme mit dem Alter gab? (Z.B. Gründung des Geschäftskontos etc.)


    Für eine schnelle Beantwortung der Fragen wäre ich euch seeehr dankbar :-)

    Gruß
    Niklas


    P.S: Ja ich habe ausreichende Kenntnis in meinem Bereich, mein Bruder auch und der Designer auch daran ist nicht zu zweifeln.

    P.P.S: Ich habe auch schon viele Kenntnisse zum Thema Gründung einer Firma gesammelt und bin kein Neuling, bin schließlich seit 2 1/2 Jahren aktiv, die haftungsbeschränkte Firma ist für mich jedoch Neuland.

  2. #2
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    Bruder: Geschäftsvertretende Gesellschafter
    Designer: Gesellschafter
    Vater: Investor
    Ich: Gar nichts, bin minderjährig und somit ohne die Zustimmung der Erziehungsberächtigten und des Vormundschaftsgesetzes nicht dazu berechtigt, ein Unternehmen zu führen (schade eigentlich).
    Also so wie du das hier schreibst gründen nur dein Bruder und der Designer die Gesellschaft. Dein Vater ist der Investor für die Mini-GmbH mit Stammeinlage von 1€!?
    Warum nicht direkt ne GmbH?
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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  3. #3
    TP-Newbie partoflife macht alles soweit korrekt
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    Eine UG zu gründen bedeutet ja nicht generell, dass man nur eine Stammeinlage von einem Euro macht, was ohnehin nicht möglich wäre (soweit ich weiß) da die Gesellschafter eine gerade Eurozahl an Anteile haben muessen. Wir werden denke ich 1000 Euro Stammkapital machen und alle Gebühren zahlt mein Vater.

    Da uns 12,500 Euro zuviel sind, kommt nur eine UG in Frage, also ;-)

  4. #4
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    1. Brauchen die Gesellschafter alle einen Gewerbeschein oder wird dies für die Gründung einer UG nicht benötigt? Also könnte mein Bruder, der momentan kein Gewerbeschein beantragt hat, mit den Mustervorlagen und dem Designer zum Notar gehen, alles ausfüllen und das wars?
    alle Gesellschafter benötigen einen Gewerbeschein.

    2. Wo soll das Stammkapital eingezahlt werden? Auf diversen Webseiten ist immer die Rede davon, dass das Geld in bar mitzubringen ist (wohin?) und dass es dann auf einmal reicht, dem Notar einen Beleg für die erbrachte Stammkapitaleinlage reicht.
    auf das Geschäftskonto der Gesellschaft.

    Bank an Privateinlage

    ... und da das Konto Privateinlage über das Kapitalkonto abgeschlossen wird kann man auch buchen
    Bank an Kapital

    3. Falls mein Bruder doch von seinem Posten zurückspringen sollte, hat jemand die Erfahrung damit, als 16 - Jähriger Geschäftsführer zu sein und wie lange die Beantragung für die Erlaubnis des Führens eines Gewerbes dauert? Ob es Schwierigkeiten gab und ob es nach der Gründung der Firma noch Probleme mit dem Alter gab? (Z.B. Gründung des Geschäftskontos etc.)
    Probleme? ... da kommen genug auf dich zu von denen du bislang noch gar nichts weißt. Die erste Steuererklärung möchte ich mal sehen, wenn die erste Rechnung über 1000 EUR vom Steuerberater reinflattert und man sich wundert, dass das Geld doch erst einmal rein musste zumal man es ja nur als Hobby betreibt.

    Mein Ratschlag wäre es komplett sein zu lassen. Wenn ich bei uns in die Zeitung schauen sprießen die haftungsbeschränkten GmbHs geradezu nur so aus dem Boden. Die nächsten Jahre dürften daher die Insolvenzanträge wieder steigen, denn sie wissen nicht was sie tun. Eine GmbH ist eine GmbH bleibt eine GmbH, auch wenn nur 100 EUR Bareinlage geleistet werden müssen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
    TP-Newbie partoflife macht alles soweit korrekt
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    alle Gesellschafter benötigen einen Gewerbeschein.
    Und was soll dann unter dem Punkt "Tätigkeit" geschrieben werden? Dass man Gesellschafter einer UG ist? Oder die Tätigkeit die man in der UG betreibt also zum Beispiel Marketing und Vertrieb digitaler Produkte


    auf das Geschäftskonto der Gesellschaft.
    Das verstehe ich noch nicht so ganz. Ein Geschäftskonto kann man doch erst eröffnen, wenn die Gesellschaft existiert oder nicht? So war es zumindest früher bei dem Gewerbe meiner Schwester. Wenn Du mir das vielleicht noch ein wenig genauer erklären könntest, wäre ich dir sehr dankbar.

    es ja nur als Hobby betreibt.
    Wir betreiben es nicht als Hobby. Schien es dir so wegen meinem Alter oder wegen meiner noch nicht ausreichenden Kenntnis über die GmbH?


    Danke für die Antworten.

    Niklas

  6. #6
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    als erstes solltest du von dem Gedanken weg kommen, dass ihr eine UG gründet. Es wird eine GmbH gegründet mit allen Konsequenzen nur mit geringerer Bareinlage.

    Banken stellen auch für GmbHs in Gründung Konten aus, zur Not kann man auch gegen Kasse buchen (Kasse an Kapital).

    Wir betreiben es nicht als Hobby. Schien es dir so wegen meinem Alter oder wegen meiner noch nicht ausreichenden Kenntnis über die GmbH?
    soll ich darauf wirklich antworten?

    Über die auf euch zukommenden Kosten alleine durch die Rechtsform solltet ihr euch jedenfalls im Vorfeld informieren, nicht dass es bereits daran scheitern sollte.

    Frohes Fest
    Sven
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  7. #7
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    Denk daran, dass du zwar mit kleinem Geld deine UG gründen kannst, allerdings von deinen zukünftigen Gewinnen das Haftungskapital auf GmbH-Niveau aufgestockt wird...

    also nur Zeit gewonnen.

    Bei deiner jetzigen Konstellation würde ich dir empfehlen, so weiter zu machen und mich vertraglich mit meinen Geschäftspartnern absichern.

    Kapitalgesellschaften sind buchalterisch aufwendiger und somit teurer, steuerlich fallen direkt GewSt an.

    Die immer zitierte Haftungsbeschränkung wird landläufig überschätzt.

    Von einer ltd. würde ich dir auch abraten, du wirst schon an der rechtsicheren Umsetzung des Gesellschaftervertrages (brit. Recht) scheitern.

    Schon mal über eine Kommanditgesellschaft nachgedacht?

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