Das Gewerbe ist von der Person anzumelden, die es ausübt.
Hallo zusammen und vorab nen guten Rutsch ins neue Jahr,
folgende Situation und dazugehörige Frage.
Bin als Arbeiter in einer Firma angestellt und verdiene ca.35000 Euro netto im Jahr.Meine Frau arbeitet seit ca. 6 Jahren nicht mehr auf Grund der Geburt zweier Kinder.Sie ist bei mir,wie auch die Kinder mirversichert(AOK).Wir möchten gerne ein kleines Gewerbe aufbauen und es stellt sich jetzt die Frage ob Sie oder Ich das anmelden soll.Ich würde jetzt spontan sagen das es besser wäre wenn ich das mache,weil dann meine Frau und die Kinder weiterhin familienversichert sind durch den regelmäßigen Lohn meiner Hauptbeschäftigung.Zusätzlich haben wir beide noch eine private Rentenversicherung.Würdet ihr dem zustimmen???
Danke
Das Gewerbe ist von der Person anzumelden, die es ausübt.
ja klar,aber nehmen wir mal folgende 2 Beispiele.
1)Gewerbe bringt 1000 Euro netto pro Monat und ist auf mich angemeldet
Ich und meine Frau sind krankenversichert wie bisher durch Haupteinkommen bei
meinem Arbeitgeber
2)Gewerbe bringt 1000 Euro netto pro Monat und ist auf meine Frau angemeldet
Durch den Gewinn von 1000 Euro im Monat muss sich meine Frau
selber krankenversichern und wie läufts mit den Kindern?
Im Beispiel 1 kommen wir doch am Anfang finanziell besser weg.oder nicht?
Selbst wenn, das Gewerbe ist von der Person anzumelden, die es ausübt. Wenn Du das Gewerbe ausführst musst Du es anmelden, übt Deine Frau es aus, so muss sie es anmelden.
es geht auch als GbR, aber die KV ist zu beachten: wenn Ehefrau über 350,-- im Monat Überschuss bzw. Gewinnanteil, dann wird sie sich selber versichern müssen. Das kostet ab 2009 fast € 320,-- pro Monat!!
Tipp: Beratung!
E.
Wie von ThomasMo bereits gesagt, das Gewerbe ist von demjenigen anzumelden, der es ausübt.
Die Anmeldung auf den ein oder anderen Ehegatten ist kein Gestaltungsspielraum sonder der Versuch Krankenversicherungsbeiträge zu hinterziehen.
Wenn du das Gewerbe ausübst dann ist es zwingend auf dich anzumelden. Ob deine KV zu dem gesetzlichen Sozialversicherungsanteil noch weitere Beiträge erhebt, musst du mit deiner KV besprechen.
Wird das Gewerbe von deiner Frau ausgeübt, dann ist das Gewerbe zwingend auf sie anzumelden. Da sie dann selbstständig ist, muss sie sich entweder freiwillig in bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat bei einer Privaten KV versichern.
M.E. ist euer Kind in jedem Fall noch in der Familienversicherung versichert, solange ein Elternteil der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegt
Gruß,
Matthias
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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