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Thema: Gewerbe anmelden - Sie oder Ich

  1. #1
    TP-Newbie HeikoW macht alles soweit korrekt
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    Gewerbe anmelden - Sie oder Ich

    Hallo zusammen und vorab nen guten Rutsch ins neue Jahr,
    folgende Situation und dazugehörige Frage.
    Bin als Arbeiter in einer Firma angestellt und verdiene ca.35000 Euro netto im Jahr.Meine Frau arbeitet seit ca. 6 Jahren nicht mehr auf Grund der Geburt zweier Kinder.Sie ist bei mir,wie auch die Kinder mirversichert(AOK).Wir möchten gerne ein kleines Gewerbe aufbauen und es stellt sich jetzt die Frage ob Sie oder Ich das anmelden soll.Ich würde jetzt spontan sagen das es besser wäre wenn ich das mache,weil dann meine Frau und die Kinder weiterhin familienversichert sind durch den regelmäßigen Lohn meiner Hauptbeschäftigung.Zusätzlich haben wir beide noch eine private Rentenversicherung.Würdet ihr dem zustimmen???
    Danke

  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Das Gewerbe ist von der Person anzumelden, die es ausübt.

  3. #3
    TP-Newbie HeikoW macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Das Gewerbe ist von der Person anzumelden, die es ausübt.
    ja klar,aber nehmen wir mal folgende 2 Beispiele.

    1)Gewerbe bringt 1000 Euro netto pro Monat und ist auf mich angemeldet
    Ich und meine Frau sind krankenversichert wie bisher durch Haupteinkommen bei
    meinem Arbeitgeber
    2)Gewerbe bringt 1000 Euro netto pro Monat und ist auf meine Frau angemeldet
    Durch den Gewinn von 1000 Euro im Monat muss sich meine Frau
    selber krankenversichern und wie läufts mit den Kindern?

    Im Beispiel 1 kommen wir doch am Anfang finanziell besser weg.oder nicht?

  4. #4
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    Selbst wenn, das Gewerbe ist von der Person anzumelden, die es ausübt. Wenn Du das Gewerbe ausführst musst Du es anmelden, übt Deine Frau es aus, so muss sie es anmelden.

  5. #5
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    es geht auch als GbR, aber die KV ist zu beachten: wenn Ehefrau über 350,-- im Monat Überschuss bzw. Gewinnanteil, dann wird sie sich selber versichern müssen. Das kostet ab 2009 fast € 320,-- pro Monat!!

    Tipp: Beratung!

    E.

  6. #6
    TP-Newbie HeikoW macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von eugenie Beitrag anzeigen
    es geht auch als GbR, aber die KV ist zu beachten: wenn Ehefrau über 350,-- im Monat Überschuss bzw. Gewinnanteil, dann wird sie sich selber versichern müssen. Das kostet ab 2009 fast € 320,-- pro Monat!!

    Tipp: Beratung!

    E.
    Genau das meinte ich,wenn wir den Gewerbeschein auf mich anmelden bleibt alles beim alten.Ich zahl die KV vom Einkommen meiner Hauptbeschäftigung und meine Frau und die Kinder sind familienversichert über mich auch über den genannten Betrag hinaus,richtig?

  7. #7
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Wie von ThomasMo bereits gesagt, das Gewerbe ist von demjenigen anzumelden, der es ausübt.

    Die Anmeldung auf den ein oder anderen Ehegatten ist kein Gestaltungsspielraum sonder der Versuch Krankenversicherungsbeiträge zu hinterziehen.

    Wenn du das Gewerbe ausübst dann ist es zwingend auf dich anzumelden. Ob deine KV zu dem gesetzlichen Sozialversicherungsanteil noch weitere Beiträge erhebt, musst du mit deiner KV besprechen.

    Wird das Gewerbe von deiner Frau ausgeübt, dann ist das Gewerbe zwingend auf sie anzumelden. Da sie dann selbstständig ist, muss sie sich entweder freiwillig in bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat bei einer Privaten KV versichern.

    M.E. ist euer Kind in jedem Fall noch in der Familienversicherung versichert, solange ein Elternteil der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegt

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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