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Thema: Einige Fragen zum Kleingewerbe (Nebengewerbe)

  1. #1
    TP-Junior Tom89 macht alles soweit korrekt
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    Einige Fragen zum Kleingewerbe (Nebengewerbe)

    Hallo liebe Community.
    Ich überlege schon seit mitte letztem Jahres ein (Klein)gewerbe anzumelden.
    Seit langem lese ich die Beiträge aus diesem Forum, jedoch habe ich immernoch einige Fragen.

    Ich möchte erstmal meine aktuelle Situation erläutern. Zur Zeit mache ich eine Ausbildung zum Fachinformatiker im 2. Lehrjahr (bekomme rund 330€ im Monat Ausbildungsvergütung heraus). Ich bin 19 Jahre alt, meine Eltern beziehen Kindergeld. Nun möchte ich in diesem Bereich (Internet Services) ein Gewerbe anmelden, das, soweit ich weiß, als Nebengewerbe laufen würde. Ich würde schätzen, dass ich damit 200-300 Euro im Monat machen könnte. Hier einige Fragen, die mir aufgekommen sind:
    • Bei der Gewerbe muss man eine Branche angeben. Ich möchte zukünftig Websites betreiben, erstellen, verkaufen und Werbung auf den Websites verkaufen. Was sollte ich in der Gewerbeanmeldung angeben?
    • Meine Eltern sollen natürlich noch weiterhin Kindergeld erhalten. Ich habe gehört, dass es eine Grenze von 7680€ gibt. Müsste ich mein Einkommen (was ich rausbekomme) aus der Ausbildung mit einrechnen?
    • Ich kenne mich mit dem Thema Steuern so gut wie garnicht aus. Was muss ich alles dem Finanzamt einreichen wenn ich ca 200€/mon. von Gewerbe und 330€/mon. für die Ausbildung verdiene?
    • Würde sich ein Steuerberater lohnen? Oder ist der garnicht nötig oder zu teuer für 200 Euro im Monat?
    • Brauche ich eine Wettbewerbserlaubnis meines Ausbildungsbetriebes, da ich in der gleichen Branche arbeiten würde? Wie sieht so eine Wettbewerbserlaubnis aus?
    • Würde sich was Versicherungstechnisch ändern?
    • Würde die Software Lexware Büro Easy 09 alles Nötige für das Finanzamt erstellen? Bzw. ist das eine brauchbare Software für ein Kleingewerbe?
    • Müsste ich von den 200 Euro Monatlich was an das Finanzamt abdrücken? Wenn ja, wieviel?

    So diese Fragen fallen mir jetzt so spontan ein. Wenn mir noch was einfällt, schreibe ich es dazu...
    Vielen Dank
    Geändert von Tom89 (04.01.2009 um 23:49 Uhr)

  2. #2
    TP-Veteran Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Guin
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    Bei der Gewerbe muss man eine Branche angeben. Ich möchte zukünftig Websites betreiben, erstellen, verkaufen und Werbung auf den Websites verkaufen. Was sollte ich in der Gewerbeanmeldung angeben?
    Genau das was du geschrieben hast, gibst du auch an. Wenn der Platz nicht reicht, haengt man einen Zettel an.

    Meine Eltern sollen natürlich noch weiterhin Kindergeld erhalten. Ich habe gehört, dass es eine Grenze von 7680€ gibt. Müsste ich mein Einkommen (was ich rausbekomme) aus der Ausbildung mit einrechnen?
    7680€p/A ist der einkommenssteuerfreie Teil. Um Kindergeld zu bekommen (bzw die Elotern), darf man nicht mehr als 355Euro (kein Gewaehr) im Monat verdienen. Da werden alle Einkuenfte addiert.

    Ich kenne mich mit dem Thema Steuern so gut wie garnicht aus. Was muss ich alles dem Finanzamt einreichen wenn ich ca 200€/mon. von Gewerbe und 330€/mon. für die Ausbildung verdiene?
    Wenn man gar keine Ahnung hat, lohnt sich das
    Notwendig ist es aber nicht wenn man sich mit dem Thema beschaeftigt.

    Brauche ich eine Wettbewerbserlaubnis meines Ausbildungsbetriebes, da ich in der gleichen Branche arbeiten würde? Wie sieht so eine Wettbewerbserlaubnis aus?
    Ja, brauchst du. Nachfragen.

    Würde die Software Lexware Büro Easy 09 alles Nötige für das Finanzamt erstellen? Bzw. ist das eine brauchbare Software für ein Kleingewerbe?
    k.A.
    Gruss Guin
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Tom89 Beitrag anzeigen
    [*]Bei der Gewerbe muss man eine Branche angeben.
    Bei der Gewerbe?

    Ich möchte zukünftig Websites betreiben, erstellen, verkaufen und Werbung auf den Websites verkaufen. Was sollte ich in der Gewerbeanmeldung angeben?
    Genau das, was du machen willst. Da ist genug Platz auf dem Formular.

    [*]Meine Eltern sollen natürlich noch weiterhin Kindergeld erhalten. Ich habe gehört, dass es eine Grenze von 7680€ gibt. Müsste ich mein Einkommen (was ich rausbekomme) aus der Ausbildung mit einrechnen?
    Ja, natürlich. Das ist ja der Hauptteil deines Einkommens. Und nicht das, was du rausbekommst, also netto, sondern brutto!

    [*]Ich kenne mich mit dem Thema Steuern so gut wie garnicht aus. Was muss ich alles dem Finanzamt einreichen wenn ich ca 200€/mon. von Gewerbe und 330€/mon. für die Ausbildung verdiene?
    Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du nach der Gewerbeanmeldung bekommst oder selbst vom FA holst (geht schneller).

    [*]Würde sich ein Steuerberater lohnen? Oder ist der garnicht nötig oder zu teuer für 200 Euro im Monat?
    Rausgeschmissenes Geld.

    [*]Brauche ich eine Wettbewerbserlaubnis meines Ausbildungsbetriebes, da ich in der gleichen Branche arbeiten würde? Wie sieht so eine Wettbewerbserlaubnis aus?
    Auf jeden Fall brauchst du die. Hat dein Betrieb was dagegen und du betreibst dein Gewerbe trotzdem, ist das Grund genug für eine fristlose Kündigung. Und hüte dich, von deinem Ausbildungsbetrieb Kunden abzuwerben, auch das begründet eine fristlose Kündigung.

    Es gibt keine Vorschriften darüber, wie die Genehmigung aussehen muss. Lasse es dir unmissverständlich und schriftlich geben.

    So diese Fragen fallen mir jetzt so spontan ein. Wenn mir noch was einfällt, schreibe ich es dazu...
    Vielleicht fällt dir vorher auch spontan ein, mal die FAQs zu lesen und die Forensuche zu benutzen, bisher waren das alles Fragen, die dauernd auftauchen ...

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  4. #4
    TP-Junior Tom89 macht alles soweit korrekt
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    [*]Ich kenne mich mit dem Thema Steuern so gut wie garnicht aus. Was muss ich alles dem Finanzamt einreichen wenn ich ca 200€/mon. von Gewerbe und 330€/mon. für die Ausbildung verdiene?
    Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du nach der Gewerbeanmeldung bekommst oder selbst vom FA holst (geht schneller).
    Das habe ich nicht gemeint. Ich wolllte wissen was ich danach alles einreichen muss (EÜR, etc) bzw. welche Steuererklärungen.Sry wenn es ein bisschen undeutlich war.

    Danke für die Antworten.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Guin Beitrag anzeigen
    7680€p/A ist der einkommenssteuerfreie Teil.
    Nee, das sind 7664,- Euro – 7680,- sind schon richtig.

    Um Kindergeld zu bekommen (bzw die Elotern), darf man nicht mehr als 355Euro (kein Gewaehr) im Monat verdienen. Da werden alle Einkuenfte addiert.
    Die 355,- Euro sind die Einkommensgrenze in der Familienmitversicherung.

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  6. #6
    TP-Junior Tom89 macht alles soweit korrekt
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    Die 355,- Euro sind die Einkommensgrenze in der Familienmitversicherung.
    Diese Grenze überschreitet fast jeder Auszubildender. Hätte mich auch gewundert wenn es so wenig gewesen wäre...

  7. #7
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    Zitat Zitat von Tom89 Beitrag anzeigen
    Das habe ich nicht gemeint. Ich wolllte wissen was ich danach alles einreichen muss (EÜR, etc) bzw. welche Steuererklärungen.Sry wenn es ein bisschen undeutlich war.
    Wie hoch ist denn dein Ausbildungsgehalt brutto? Nur mit der Angabe lässt sich sagen, ob du überhaupt eine Steuererklärung machen musst.

    Und was zur Steuererklärung bei Gewerbetreibenden gehört, findest du mit der Suche ganz leicht heraus.

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  8. #8
    TP-Junior Tom89 macht alles soweit korrekt
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    Wie hoch ist denn dein Ausbildungsgehalt brutto? Nur mit der Angabe lässt sich sagen, ob du überhaupt eine Steuererklärung machen musst.
    Beträgt im 2. Jahr 459 Euronen. Im dritten Jahr 523,20 Euronen

  9. #9
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    Zitat Zitat von Tom89 Beitrag anzeigen
    Beträgt im 2. Jahr 459 Euronen. Im dritten Jahr 523,20 Euronen
    Solange du mit deinem gesamten Einkommen unter 7664,- Euro/Jahr bleibst, _musst_ du keine Steuererklärung machen, es sei denn das FA fordert dich dazu auf. Kommst du über 7664,- Euro/Jahr, _musst_ du sie von selbst machen.

    Bei 459 x 12 = 5.508 + angenommenen 200,- Gewinn im Monat x 12 = 2400,-, macht insgesamt 7908,- Euro Einkommen _musst_ du also.

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  10. #10
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    Bei 459 x 12 = 5.508 + angenommenen 200,- Gewinn im Monat x 12 = 2400,-, macht insgesamt 7908,- Euro Einkommen _musst_ du also.
    Würde also auch schon heißen: Kein Kindergeld, richtig?

  11. #11
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    Zitat Zitat von Tom89 Beitrag anzeigen
    Würde also auch schon heißen: Kein Kindergeld, richtig?
    Richtig. Wobei man die Werbungskostenpauschale von 920,- Euro noch drauf rechnen bzw. vom EInkommen abziehen muss.

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  12. #12
    TP-Junior Tom89 macht alles soweit korrekt
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    Nee, das sind 7664,- Euro – 7680,- sind schon richtig.
    Also würde ich gesamt unter 7660 Euro im Jahr (Ausbildung brutto + Gewinn Kleinunternehmen) bleiben, hätte ich keine Einkommenssteuer zu zahlen, keine Umsatzsteuer (sowieso), aber Gewerbesteuer (wenn ja wieviel)? Und müsste noch die EüR einreichen. Das wär's doch dann oder?

  13. #13
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    Zitat Zitat von Tom89 Beitrag anzeigen
    Also würde ich gesamt unter 7660 Euro im Jahr (Ausbildung brutto + Gewinn Kleinunternehmen) bleiben, hätte ich keine Einkommenssteuer zu zahlen, keine Umsatzsteuer (sowieso), aber Gewerbesteuer (wenn ja wieviel)?
    Gewerbesteuer erst ab 24.500,- Euro Gewinn. Also in deinem Fall keine.

    Und müsste noch die EüR einreichen. Das wär's doch dann oder?
    Wie schon geschrieben:

    "Solange du mit deinem gesamten Einkommen unter 7664,- Euro/Jahr bleibst, _musst_ du keine Steuererklärung machen, es sei denn das FA fordert dich dazu auf."

    Wenn du freiwillig die Steuererklärung machst, ist die EÜR nur ein Teil davon. Den Rest musst du natürlich auch machen.

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  14. #14
    TP-Junior Tom89 macht alles soweit korrekt
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    Gewerbesteuer erst ab 24.500,- Euro Gewinn. Also in deinem Fall keine.
    Müste ich also auch keine Gewerbesteuererklärung einreichen?

    Aaalso um nochmal für mich abschließend zusammen zu fassen:

    Ich bleibe einfach unter 7664 Euro, muss daher keine Steuererklärung machen, daher auch garnichts beim Finanzamt einreichen und von dem Gewinn des Nebengewerbes auch nichts an das Finanzamt abführen (Steuern).

    Ich bräuchte also nur ein Gewerbe anmelden, den Fragebogen des FA ausfüllen und alles Dokumentieren (Rechnungen etc.). Mehr hätte ich dann nicht mehr zu tun?

  15. #15
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    Zitat Zitat von Tom89 Beitrag anzeigen
    Müste ich also auch keine Gewerbesteuererklärung einreichen?
    Richtig, vorausgesetzt:

    Aaalso um nochmal für mich abschließend zusammen zu fassen:

    Ich bleibe einfach unter 7664 Euro, muss daher keine Steuererklärung machen,
    Es sei denn das FA fordert dich dazu auf. Und früher oder später wird es das.

    daher auch garnichts beim Finanzamt einreichen und von dem Gewinn des Nebengewerbes auch nichts an das Finanzamt abführen (Steuern).

    Ich bräuchte also nur ein Gewerbe anmelden, den Fragebogen des FA ausfüllen und alles Dokumentieren (Rechnungen etc.). Mehr hätte ich dann nicht mehr zu tun?
    Die IHK wird sich irgendwann bei dir melden und das Thema Gewerbemüll könnte auch aufpoppen. Am allerwichtigsten aber ist die schriftliche (!) Genehmigung deines Ausbildungsbetriebes!

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