Hi,
also es sind mittlerweile 30% Abgaben die du entrichten musst.
Der Lohnaufwand zzgl. der 30% pauschalen Abgaben sind Betriebsausgaben und mindern dein Betriebsergebnis.
Gruß,
Matthias
Hallo,
bin freiberuflicher beratender Ing. und möchte nun einen Minijobber einstellen. Soweit ich verstanden habe, muss ich 25% an die Knappschaft abführen. Aber wie handhabe ich das in meiner Steuererklärung? Sezte ich die 400,- +25% einfach als Ausgaben an und mindere ich dadurch meine zu versteuernden Umsatz?
DANKE
Hi,
also es sind mittlerweile 30% Abgaben die du entrichten musst.
Der Lohnaufwand zzgl. der 30% pauschalen Abgaben sind Betriebsausgaben und mindern dein Betriebsergebnis.
Gruß,
Matthias
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)