Möglich ist das natürlich.
Ja nun, ob das nun möglich ist, ist die Frage im Einzelfall ...Der Hintergrund ist, dass es mir einfach zu riskant ist wieder eine volle Selbständigkeit anzufangen. Deshalb möchte ich (vorerst) eine Grundsicherung mit diesem kleinen festen Job erreichen.
Die Kleinunternehmerregelung ist _nur_ umsatzsteuerlich relevant, du kannst davon Gebrauch machen, solange dein Umsatz dauerhaft unter 17.500 Euro liegt. Ob haupt- oder nebenberuflich spielt keine Rolle.Die Frage ist halt wie wird das gehandhabt mit MwSt-Ausweisung (würde ich am Anfang erstmal drauf verzichen, falls Kleingewerbe möglich),
Dann wirst du dich auch privat sozialversichern müssen. Das ist doch klar. Sonst würde sich jeder Selbstständige mal flott 'nen Job im Niedriglohnsektor suchen und würde in der Solidargemeinschaft der Arbeitnehmer 'ne Menge Geld sparen ... (die selbe Antwort habe ich übrigens gestern schon mal jemandem gegeben, mit der Suchfunktion ...).Rentenversicherung, Unterhalt etc. Werd ich als Selbständiger oder als Teilzeitarbeiter mit Nebengewerbe angesehen? Die Verteilung wird ungefähr 50-50 sein, allerdings ist der Verdienst durch Handwerksarbeiten natürlich wesentlich höher.
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