Und wer soll Dir das glauben? Klicken hilft nicht´s, Du musst das hier benutzen...
Sollte eigentlich reichen, in das weiße Feld kindergeld gewerbe einzugeben.
Sehr geehrte Gemeinde!
Ich habe mich nun den ganzen Tag durch das Forum geklickt, aber nicht wirklich eine Antwort zu der Frage bekommen die ich mir stelle.
Ich fange einfach mal mit meinem Fall an.
Ich bin 23 Jahre und Student der Wirtschaftswissenschaften. Ich würde mich gerne im Rahmen eines Kleingewerbes (ebay, Handel) "nebenberuflich" selbständig machen. Um erste Erfahrunge in dem Gewerbe zu sammeln erst mal "nur" ein Kleingewerbe.
Nun ist es so, das meine Mutter noch Kindergeld bezieht und dies gerne noch weiter tun würde. Was sind da die Vorausetzungen? (Ich habe da was von 355€ oder sowas brutto im Monat gelesen?!) Gibt es da klare Grenzen?
Was ist in Bezug auf die Versicherungen zu beachten?
Ich hoffe da draussen ist jemand der mir helfen kann
Beste Grüße und schonmal danke für die Antworten!
Und wer soll Dir das glauben? Klicken hilft nicht´s, Du musst das hier benutzen...
Sollte eigentlich reichen, in das weiße Feld kindergeld gewerbe einzugeben.
</andy>
Jetzt bauen wir´09 + ´10
habe ich
schön das man hier gleich so freundlich willkommen geheissen wird..
ich such mir ein anderes und werde dieses nicht weiterempfehlen
Ehrlich? Das ging ja schnell...
Wollt ich zwar nicht, aber naja, wohl nicht der richtige Zeitpunkt gewesen...
</andy>
Jetzt bauen wir´09 + ´10
das "habe ich" bezieht sich auf den ganzen Tag![]()
Ach...
Aber dann verstehe ich nicht, wieso Du noch die Frage offen hast, welche Grenzen es gibt, bis zu denen Deine Mutter für Dich noch Kindergeld bekommt.
</andy>
Jetzt bauen wir´09 + ´10
man hört halt gerne Antworten direkt auf den jew Fall bezogen, geraden dann wenn man unsicher ist. Alles reine Psychologie.
Nachlesen kann jeder, aber totzdem bleiben dann Fragen offen wie zB "Wie ist das denn jetzt, wenn ... "
Was ist denn bei Dir anders als bei anderen?
Mein letzter Psychologie-Kurs liegt auch schon etwas zurück...
</andy>
Jetzt bauen wir´09 + ´10
Sorry, dass hat nicht viel mit Psychologie zutun.
Eher Faulheit, sich in bereits beantworteten Fragen reinzulesen.
Schlimmsten Fall kann man sich auch, bei solchen Fragen, direkt an die bestimmten Ämter wenden.
Habe mich auf eigene Faust umgeschaut und bin mit meinen Fragen zu einem Steuerberater.
An diejenigen, die ebenfalls auf auf der Suche sind:
1) Die Grenze von selbst erwirtschaftetem Geld liegt bei 76xx und gilt für das sog. Kleingewerbe. In diese 76xx fließen im Prinzip die Gelder, die du mit eigener Hand verdient hast, so auch das Geld eines Nebenjobs. Die Gelder, die du von deinen Eltern als Unterstützung bekommst, schmeißte NICHT in den 76xx Topf mit rein.
2) Zweitens zählt nur der GEWINN zu den 76xx, den du mit deinem Kleingewerbe machst.
Ein Beispiel:
Man(n) bekommt 500€ von seinen Eltern als Studiumsunterstützung. Zählt nicht.
Man(n) hat einen Nebenjob, der im Durchschnitt 200€ abwirft. Zählt!
Man(n) hat ein Kleingewerbe angemeldet und liegt am Ende des Monats etwa mit 100-200€ im Plus. Zählt.
Wenn man das alles zusammenrechnet, erhält man eine Summe von 4800€. Was nun deutlich unter der Grenze liegt. Kindergeld gesichert. Zugleich beitet das auch die Chance zur Expansion deines Unternehmens auf zB. 400€ Plus im Monat, was immernoch unter der "Kindergeldgrenze" liegt.
Soweit so gut, hoffe ich konnte dem ein oder anderen helfen.
7680,- und nein, die gilt für jede Art von Einkommen.
Nein, es gilt jede Art von Einkommen. Das kann Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, aus Angestelltentätigkeit, aus Vermietung oder Verpachtung oder auch aus Zinseinkünften sein.2) Zweitens zählt nur der GEWINN zu den 76xx, den du mit deinem Kleingewerbe machst.
Vielleicht. Es gibt jetzt halt zusätzlich zu zig anderen noch einen weiteren Beitrag, der mit der Suche ganz einfach gefunden werden kann ...Soweit so gut, hoffe ich konnte dem ein oder anderen helfen.
copy
@copy:
Unterstützung von deinen Eltern ist ja wohl kein Einkommen. Das wollte ich damit klären.
Wenn du zB. etwas vermietest, ist das immernoch selbsterwirtschaftetes Geld. Auch eigentlich klar formuliert.
Die Grenze von 7680.- gilt für Einkommen, schon klar. Aber "nur" für das Kleingewerbe. Dies wollte ich damit zum Ausdruck bringen, um klare Verhältnisse zu schaffen.
Und nochma zum mitschreiben, wenn man unsicher etwas bezüglich ist, holt man sich grundsätzlch Infos aus erster Hand und verlässt sich nicht auf zweitklassige Foren.
Daher, wendet euch lieber an euren Steuerberater, falls Ihr fragen haben solltet. Der kann sie euch immernoch besser beantworten, weil die Antworten 100%ig auf euren Fall zugeschnitten sind.
Soll kein Angriff sein. Nur eine Meinung.
lg
Das sind aber keine klaren Verhätnisse, die du hier schaffst. Was soll das bedeuten, "nur für das Kleingewerbe"? Die Einkommensgrenze gilt für alle Einkommensarten und die Kleinunternehmereigenschaft ist nur umsatzsteuerlich relevant – ob jemand von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht oder nicht, spielt für das Kindergeld überhaupt keine Rolle ....
Oder drittklassige Beiträge, die vorgeben 'Klarheit' zu schaffen, nachdem deren Verfasser an der Forensuche gescheitert sind ...Und nochma zum mitschreiben, wenn man unsicher etwas bezüglich ist, holt man sich grundsätzlch Infos aus erster Hand und verlässt sich nicht auf zweitklassige Foren.
Und "nochma zu mitschreiben" :
copySoll kein Angriff sein. Nur eine Meinung.
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