Hi,
Wenn du hier auf die Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG anspielst... die Umsatzgrenze liegt bei 17.500 Euro.
Die Kleinunternehmerregelung ist jedoch ein "kann", kein "muss". Grnds. musst du ab dem ersten Euro USt an das Finanzamt abführen (kannst im Gegenzug aber auch Vorsteuer geltend machen). Du hast jedoch die Möglichkeit gem. §19 UStG zur Kleinunternehmerregelung zu optieren. Der Jahresumsatz darf jedoch 17.500 Euro nicht übersteigen.
Du kannst es nennen wie du willst, aber auf jedem Geschäftspapier muss dein Vor- und Zuname stehen, das ist die "Firma" deines Gewerbes.
Bei zu hohem Einkommen streicht das Amt die Harz IV - Bezüge. Du musst maximal das zurückzahlen, was das Amt dir gegeben hat, mehr wäre ja nicht fair im Vergleich zu Selbstständigen die kein Harz IV beziehen.
Ob es kostenfreie Unterstützung gibt, kann ich dir leider nicht sagen... vielleicht weiß hier wer anders was...
Wenn du nicht über ein zu versteuerndes Einkommen von 7.680 Euro im Jahr kommst. Weiter müssen natürlich die weiteren Voraussetzungen des §32 EStG erfüllt sein.
Gruß,
Matthias


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