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Thema: Kleingewerbe - Mutter bezieht Hartz 4

  1. #1
    TP-Newbie Sebastian.Nette macht alles soweit korrekt
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    Kleingewerbe - Mutter bezieht Hartz 4

    Guten Tag liebe User,

    wollte mal fragen, ob ich ein Kleingewere gründen kann, wenn ich noch bei meiner Mutter lebe und sie Hartz 4 empfängt - bzw. ich über sie ebenfalls Hartz 4 beziehe (doofes Gesetz =/)

    Meine Mutter hat einen Nebenjob und meinte mal, dass wir nur noch 80 Euro vom Hartz 4 bekommen. Ich habe mich also auf die Suche nach einem Nebenjob gemacht und auch einen gefunden (500 Euro/Monat).

    Neben dem Nebenjob, habe ich noch eine private Webseite zu laufen, welche nun 12 Tage alt ist und sage und schreibe 5.414 registrierte Mitglieder, sowie 31.763 Besucher zählt.

    Nun habe ich mich also zu Beginn des Projektes bei diversen Werbeanbietern registriert und die Einnahmen der letzten 8 Tage belaufen sich mitlerweile auf 250 Euro.

    Damit habe ich nicht im Traum gerechnet. Die Werbung sollte eigentlich nur der Refinanzierung des Servers dienen, da ich ihn mir ohne bisheriges Einkommen nicht hätte leisten können.

    Ich möchte also zum Februar ein Kleingewerbe anmelden, da meine Einnahmen eindeutig zu hoch sind.

    Ebenfalls habe ich ein neues Werbekonzept im Hinterkopf und wenn dieses so aufgeht, wie ich es mir wünsche, dann könnten meine monatlichen Einnahmen (als noch Schüler - Berufsfachschule - bin 20 Jahre alt) den 4stelligen Bereich kippen.

    - Was darf ich im Jahr verdienen - ohne Umsatzsteuer zahlen zu müssen.

    - Kann ich dem Kleingewerbe einen Namen geben oder ist der Name des Gewerbes automatisch mein Vor- und Zuname?

    - Wie sieht das mit dem Hartz 4 aus - muss ich nur die ausstehenden 80 Euro zahlen oder will das Amt mehr?!

    - Gibt es irgendwelche Förderungsmaßnahmen für die Gründung eines Kleingewerbes? Und seien es nur kostenfreie Seminare?

    - Das Kindergeld erhalte ich weiterhin, oder?

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Hi,

    Zitat Zitat von Sebastian.Nette Beitrag anzeigen
    - Was darf ich im Jahr verdienen - ohne Umsatzsteuer zahlen zu müssen.
    Wenn du hier auf die Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG anspielst... die Umsatzgrenze liegt bei 17.500 Euro.

    Die Kleinunternehmerregelung ist jedoch ein "kann", kein "muss". Grnds. musst du ab dem ersten Euro USt an das Finanzamt abführen (kannst im Gegenzug aber auch Vorsteuer geltend machen). Du hast jedoch die Möglichkeit gem. §19 UStG zur Kleinunternehmerregelung zu optieren. Der Jahresumsatz darf jedoch 17.500 Euro nicht übersteigen.

    Zitat Zitat von Sebastian.Nette Beitrag anzeigen
    - Kann ich dem Kleingewerbe einen Namen geben oder ist der Name des Gewerbes automatisch mein Vor- und Zuname?
    Du kannst es nennen wie du willst, aber auf jedem Geschäftspapier muss dein Vor- und Zuname stehen, das ist die "Firma" deines Gewerbes.

    Zitat Zitat von Sebastian.Nette Beitrag anzeigen
    - Wie sieht das mit dem Hartz 4 aus - muss ich nur die ausstehenden 80 Euro zahlen oder will das Amt mehr?!
    Bei zu hohem Einkommen streicht das Amt die Harz IV - Bezüge. Du musst maximal das zurückzahlen, was das Amt dir gegeben hat, mehr wäre ja nicht fair im Vergleich zu Selbstständigen die kein Harz IV beziehen.

    Zitat Zitat von Sebastian.Nette Beitrag anzeigen
    - Gibt es irgendwelche Förderungsmaßnahmen für die Gründung eines Kleingewerbes? Und seien es nur kostenfreie Seminare?
    Ob es kostenfreie Unterstützung gibt, kann ich dir leider nicht sagen... vielleicht weiß hier wer anders was...

    Zitat Zitat von Sebastian.Nette Beitrag anzeigen
    - Das Kindergeld erhalte ich weiterhin, oder?
    Wenn du nicht über ein zu versteuerndes Einkommen von 7.680 Euro im Jahr kommst. Weiter müssen natürlich die weiteren Voraussetzungen des §32 EStG erfüllt sein.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Newbie Sebastian.Nette macht alles soweit korrekt
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    2
    Erstmal danke für die Antworten.

    Ich habe mir gestern eien .de Domain gesichert, welche der Name meines Gewerbes werden soll. Bei der Suche nach diesem Namen habe ich keinerlei Einträge in Google gefunden, also ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Name frei ist.

    Wäre in diesem Fall "Nachname Zusatz".

    Darf ich den Namen meines Gewerbes auch auf Geschäftsbriefen schreiben? In der Form:

    Nachname Zusatz
    Sebastian Nette
    ....
    ....
    ....

    ?

    Und ich habe gelesen, dass ich bei mehr als 360€/Monat eine eigene Krankenversicherung brauche - als Schüler ist das mehr als blöd =/

    Da ich 500 € fest verdienen werde und xxx € zusätzlich, werde ich hier auch schon mindestens 6000 Euro im Jahr verdiene =(

    Da fällt das Kindergeld sicher weg? Aber wenn es wegfällt, wären das 172€ * 12 = ~2000 Euro die ich im Jahr alleine für das Kindergeld verdienen müsste.

    Dann 80 * 12 = ~1000Euro wegem dem Hartz 4 (können die mir noch mehr streichen? Z.B. wird ja auch ein Teil der Miete vom Amt gezählt)

    Dann die Krankenversicherung.. sind sicher auch um die 150? Also ca 1800,€ im Jahr..

    Angenommen das Amt gibt dann zur Wohnung (lebe noch zu Hause) den Mietanteil von 100 Euro und die Nebenkosten von ca 65 Euro nich mehr dazu, dann wäre ich ja wieder bei knapp 2000 €

    Also würde ich, wenn mein Gewerbe so gut läuft, dass ich z.B. 8000 / Jahr verdiene, genau 1200 € / Jahr über haben...

    Andererseits machen doch viele Leute einen Nebenjob, sind die da nicht auch über den 360 €?

    Ich hab einfach die Angst, dass ich dann arbeite und arbeite und arbeite - mir eine Existenz aufbauen will, aber wegen dem Hartz 4 und meiner schlchten finanziellen Lage am Ende mit +- 0 rausgehe...

  4. #4
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    Zitat Zitat von Sebastian.Nette Beitrag anzeigen
    Erstmal danke für die Antworten.

    Ich habe mir gestern eien .de Domain gesichert, welche der Name meines Gewerbes werden soll. Bei der Suche nach diesem Namen habe ich keinerlei Einträge in Google gefunden, also ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Name frei ist.

    Wäre in diesem Fall "Nachname Zusatz".

    Darf ich den Namen meines Gewerbes auch auf Geschäftsbriefen schreiben? In der Form:

    Nachname Zusatz
    Sebastian Nette
    also Nette Zusatz
    Sebastian Nette

    Ja, darfst du. (Sofern der Zusatz keine falschen Tatsachen vorspiegelt, also Nette GmbH oder Nette Inc. oder Nette KG ...)


    Und ich habe gelesen, dass ich bei mehr als 360€/Monat eine eigene Krankenversicherung brauche - als Schüler ist das mehr als blöd =/

    Tja. Die Grenze liegt bei 355,- Euro.

    Da ich 500 € fest verdienen werde und xxx € zusätzlich, werde ich hier auch schon mindestens 6000 Euro im Jahr verdiene =(

    Da fällt das Kindergeld sicher weg?
    Wie Mawesol bereits schrieb, bei mehr als 7680,- eigenem Einkommen.

    Andererseits machen doch viele Leute einen Nebenjob, sind die da nicht auch über den 360 €?
    Wenn sie über 355,- bzw. 400,- (nur mit 400,- Eurojob) sind, fliegen sie jedenfalls aus der Familienversicherung.

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