Zu deiner konkreten Frage habe ich leider keine Antwort, aber...
stellst du deine Leistung dieser anderen Praxis in Rechnung?
Hallo,
ich bin in einer Krankengymnastikpraxis angestellt für 26 Stdunden( durch diese Tätigkeit nun auch Sozialversichert.) Im Januar habe ich eine Kassenzulassung beantragt und bin in einer anderen Praxis als selbständige Krankengymnastin tätig.
Mein Einkommen ( Gewinn) , aus der selbständigen Tätigkeit bleit sicher unter dem Bruttoeinkommen aus der angestellten Tätigkeit.
Da ich auch vorher schon nebenher aber nur auf Privater Basis ( ohne Kassenzulassung) selbständig war, bin ich davon ausgegangen, dass ich auf den Selbständigen Teil keine Sozialabgaben zahlen muss.
Jetzt habe ich aber gehört, in Heilberufen mit Kassenzulassung sei das nicht so.... dass man also auch auf den selbständigen Verdienst Sozialversicherung zahlen müsste.
Kann mir darüber jemand Auskunf erteilen?
Vielen Dank schon mal vorab und Grüße
Christine
Zu deiner konkreten Frage habe ich leider keine Antwort, aber...
stellst du deine Leistung dieser anderen Praxis in Rechnung?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hi, nein ich rechne selbst mit den Kassen ab und die Angestelltentätigkeit läuft als normales Gehalt...
Für jeden Patienten einzeln also?
Warum fragst du nicht unverbindlich bspw. bei deiner KK nach?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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