Ja, das ist möglich.
Also, der Gesellschaftsvertrag regelt grundsätzlich nur das Innenverhältnis, im Außenverhältnis haften beide Gesellschafter unmittelbar und solidarisch. Dies gilt jedoch nur für Tätigkeiten die mit der GbR zusammenhängen. Die Tätigkeiten aus dem jeweiligen Einzelunternehmen ist hiervon nicht betroffen.
Das ergibt sich ja aus dem Auftrag. Wenn ich mit Dir (also deinem Einzelunternehmen) einen Vertrag eingehe, dann haftest du, wenn ich mit der GbR einen Vertrag abschließe, dann haftet ihr beide.
Ja, die GbR bekommt eine eigene Steuernummer und ist getrennt von den beiden Einzelunternehmen zu betrachten.
Der jährliche Gewinn wird im Rahmen einer Feststellungserklärung unter den Gesellschaftern aufgeteilt. (Einkommensteuer) Umsatzsteuerlich ist die GbR eigentständig.
Gruß,
Matthias


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