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Thema: GbR-Gesellschaftervertrag: Haftung

  1. #1
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    GbR-Gesellschaftervertrag: Haftung

    Hallo zusammen,

    folgende Situation: Zwei Gewerbetreibende (Einzelunternehmer), beide arbeiten unabhängig von einander und bieten unterschiedliche Leistungen an. Beiden haben einen eigenen Kundenstamm, auch regional gibts keine Überschneidungen.

    Ist es möglich, dass diese beiden für ein völlig neues Geschäftsfeld eine GbR gründen - unabhängig von der schon bestehenden Selbstständigkeit? Ist es möglich durch den Gesellschaftervertag festzulegen, dass BEIDE nur dann haften, wenn der Anspruch im gemeinsamen Geschäftsfeld entstanden ist? Gibt es Vorschriften, wie diese Abgrenzung des jeweils eigenen und des gemeinsamen Geschäftsfeldes vorzunehmen ist?

    Wie ist eine solche Konstruktion steuerlich zu behandeln? Wird die GbR unter einer eigenen Steuernummer geführt und werden die Ust.-Voranmeldungen für die GbR separat durchgeführt? Oder muss dann monatlich der Gewinn unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden und wird die Umsatzsteuer dann jeweils zur Hälfe und in Verbinung mit dem bestehenden Gewerbe abgeführt?

    Es wäre super, wenn ihr mir ein bißchen auf die Sprünge helfen könntet!

    Vielen Dank
    Matze

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von ratze Beitrag anzeigen
    Ist es möglich, dass diese beiden für ein völlig neues Geschäftsfeld eine GbR gründen - unabhängig von der schon bestehenden Selbstständigkeit?
    Ja, das ist möglich.

    Zitat Zitat von ratze Beitrag anzeigen
    Ist es möglich durch den Gesellschaftervertag festzulegen, dass BEIDE nur dann haften, wenn der Anspruch im gemeinsamen Geschäftsfeld entstanden ist?
    Also, der Gesellschaftsvertrag regelt grundsätzlich nur das Innenverhältnis, im Außenverhältnis haften beide Gesellschafter unmittelbar und solidarisch. Dies gilt jedoch nur für Tätigkeiten die mit der GbR zusammenhängen. Die Tätigkeiten aus dem jeweiligen Einzelunternehmen ist hiervon nicht betroffen.

    Zitat Zitat von ratze Beitrag anzeigen
    Gibt es Vorschriften, wie diese Abgrenzung des jeweils eigenen und des gemeinsamen Geschäftsfeldes vorzunehmen ist?
    Das ergibt sich ja aus dem Auftrag. Wenn ich mit Dir (also deinem Einzelunternehmen) einen Vertrag eingehe, dann haftest du, wenn ich mit der GbR einen Vertrag abschließe, dann haftet ihr beide.

    Zitat Zitat von ratze Beitrag anzeigen
    Wie ist eine solche Konstruktion steuerlich zu behandeln? Wird die GbR unter einer eigenen Steuernummer geführt und werden die Ust.-Voranmeldungen für die GbR separat durchgeführt?
    Ja, die GbR bekommt eine eigene Steuernummer und ist getrennt von den beiden Einzelunternehmen zu betrachten.

    Zitat Zitat von ratze Beitrag anzeigen
    Oder muss dann monatlich der Gewinn unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden und wird die Umsatzsteuer dann jeweils zur Hälfe und in Verbinung mit dem bestehenden Gewerbe abgeführt?
    Der jährliche Gewinn wird im Rahmen einer Feststellungserklärung unter den Gesellschaftern aufgeteilt. (Einkommensteuer) Umsatzsteuerlich ist die GbR eigentständig.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Zitat Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
    Das ergibt sich ja aus dem Auftrag. Wenn ich mit Dir (also deinem Einzelunternehmen) einen Vertrag eingehe, dann haftest du, wenn ich mit der GbR einen Vertrag abschließe, dann haftet ihr beide.
    ... aaaahhh! Das ist logisch
    Und durch die gesonderte umsatzsteuerliche Behandlung können wir die Buchhaltung ja auch sauber trennen, sehr schön.

    Super, danke für die Infos, Matthias!

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