+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Nebengewerbe anmelden trotz ALG I

  1. #1
    TP-Newbie jassie25 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Dortmund
    Beiträge
    1

    Nebengewerbe anmelden trotz ALG I

    Hallo,

    ich bin ab 01.02. auf ALG I angewiesen weil ich auf Jobsuche bin. Ich habe jedoch ein Angebot für einen Nebenverdienst den ich in der Zeit ausüben könnte. Jedoch müsste ich dafür einen Gewerbeschein beantragen bzw. ein Nebengewerbe anmelden, da das auf selbstständiger Basis laufen würde.

    Wie läuft das dann bei AA mit dem Geld? Kann mir jemand Tipps dafür geben, was darf ich und was nicht?
    Ich weiß z. B. dass ich nebenberuflich bis zu 15 Std./Woche arbeiten darf und 165,- EUR dazu verdienden darf ohne dass es Probleme gibt. Wie verhält sich das mit dem Nachweis beim Nebengewerbe? Wie weiße ich mein EInkommen und die Stunden die ich investiere nach? Muss ich eine Steuererklärung machen oder einen Steuerberater beauftragen?

    Möchte mich im Vorfeld schon mal informieren und keine schlafenden Hunde beim Amt wecken, für den Fall, dass ich mich dagegen entscheide den Nebenjob zu machen.

    Vielen Dank schon mal für die ANtworten.

    Gruß
    Jassi

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.321
    Zitat Zitat von jassie25 Beitrag anzeigen
    Wie läuft das dann bei AA mit dem Geld? Kann mir jemand Tipps dafür geben, was darf ich und was nicht?
    Ich weiß z. B. dass ich nebenberuflich bis zu 15 Std./Woche arbeiten darf und 165,- EUR dazu verdienden darf ohne dass es Probleme gibt.
    Ja, dann weisst du ja im Wesentlichen, was du wissen musst.

    Wie verhält sich das mit dem Nachweis beim Nebengewerbe? Wie weiße ich mein EInkommen und die Stunden die ich investiere nach?
    Zunächst mal durch Erklärung, muss halt plausibel sein.

    Dein Einkommen kannst du dann auch hilfsweise zum Beispiel über die Kontoauszüge des Geschäftskontos belegen und über dein Kassenbuch, falls du bar einnimmst oder auch durch eine regelmäßige, z.B. monatliche GuV. Endgültig abgerechnet wird dann nach der Steuererklärung und dem Steuerbescheid für das Geschäftsjahr.

    Muss ich eine Steuererklärung machen oder einen Steuerberater beauftragen?
    Steuererklärung wirst du wohl machen müssen, s.o. Wenn du das selbst kannst, brauchst du keinen StB.

    Möchte mich im Vorfeld schon mal informieren und keine schlafenden Hunde beim Amt wecken, für den Fall, dass ich mich dagegen entscheide den Nebenjob zu machen.
    Welche schlafenden Hunde sollten da geweckt werden?

    copy

  3. #3
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    May 2007
    Beiträge
    407
    mE müssen Sie das beim ALG I - Antrag angeben! Fragen Sie einfach den Berater!

    E.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Gewerbe anmelden, trotz Hauptberuf und Nebenberuf?
    Von EastSideMan im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 28.07.2008, 22:23
  2. fragen zu nebengewerbe anmelden
    Von 1000ccmjogurthb im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 23.06.2008, 13:20
  3. Nebengewerbe anmelden
    Von Keny im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 07.03.2008, 10:36
  4. Nebengewerbe?
    Von Mio13 im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 20.06.2006, 21:36
  5. Nebengewerbe anmelden
    Von freeali007 im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 13.01.2005, 17:47

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51