Im Prinzip ja. Aber dazu braucht man auch als EU-Bürger eine Arbeitserlaubnis, wenn man - wie du - aus einem der neuen EU-Staaten kommt, für die der Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt in einer Übergangsfrist nur eingeschränkt möglich ist.
Slowenien ist erst 2004 der EU beigetreten, die Übergangsfrist gilt 7 Jahre. Also bis 2011.
Da hat das Arbeitsamt Recht. Du brauchst eine 'Arbeitsgenehmigung-EU' der Bundesagentur für Arbeit (BA).Man hat mir beim Arbeitsamt gesagt, dass man erst Job kriegen muss, Papiere
in Arbeitsamt schicken muss und erst dann vielleicht bekommt man Arbeitserlaubnis.
Muss man nicht, erleichtert aber vieles. Weil so der Nachweis der "besonderen beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung" leichter fällt.Zweite Frage: Warum muss man Hochschule haben um als Freiberufler zu arbeiten?
Beim Finanzamt als freiberufliche Künstlerin. Aber wie gesagt: Ohne Arbeitserlaubnis geht das gar nicht.Falls ich als Künstlerin tätig sein will - meine Bilder ausstellen möchte und verkaufen möchte, muss ich auch irgendwo angemeldet sein und wenn ja dann wo und als was?
copy
P.S.: Ah, Moment. Vergiss, was ich geschrieben habe:
"Für selbstständige Freiberufler (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter sowie Dolmetscher und Übersetzer) gelten diese Mindestanforderungen nicht.
Eine präzise Darstellung der Qualifikationen des Arbeitnehmers und der zu besetzenden Stelle bzw. ein aussagekräftiger Business-Plan sind unverzichtbare Voraussetzungen für ein erfolgreiches und vor allem schnelles Verfahren. Nur auf diese Weise kann die zeitraubende Arbeitsmarktprüfung der Bundesagentur für Arbeit vermieden und das Risiko einer Ablehnung minimiert werden."
http://www.sweh.de/l37de/Taetigkeit/...hmigungsrecht/
Du könntest also eine Chance haben. Da sind wir dann aber wieder bei der Frage 'Studium oder nicht'. Denn du müsstest dem Finanzamt plausibel machen, dass du wirklich als Freiberuflerin anerkannt werden kannst und über so viel "besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung" verfügst, wie jemand, der ein Hochschulstudium abgeschlossen hat.


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren