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Thema: Ausländer als Freiberufler

  1. #1
    TP-Newbie Skypermary macht alles soweit korrekt Avatar von Skypermary
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    Exclamation Ausländer als Freiberufler

    Hallo Freunde,

    ich habe drei Fragen. Darf ein Ausländer (Slowakei - ist in EU, ab 1.1.2009
    hat Euro, bin EU-Bürger) als Freiberufler (Grafiker, Grafik-Designer, Künstler)
    in Deutschland arbeiten?

    Man hat mir beim Arbeitsamt gesagt, dass man erst Job kriegen muss, Papiere
    in Arbeitsamt schicken muss und erst dann vielleicht bekommt man Arbeitserlaubnis.

    Zweite Frage: Warum muss man Hochschule haben um als Freiberufler zu arbeiten? Ich kenne mehrere, die keine Hochschule haben (Autodidakt) und trotzdem als Grafiker arbeiten.

    Falls ich als Künstlerin tätig sein will - meine Bilder ausstellen möchte und
    verkaufen möchte, muss ich auch irgendwo angemeldet sein und wenn ja dann wo und als was?

    Schöne Grüße

    Skypermary

  2. #2
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    Zitat Zitat von Skypermary Beitrag anzeigen
    Hallo Freunde,

    ich habe drei Fragen. Darf ein Ausländer (Slowakei - ist in EU, ab 1.1.2009
    hat Euro, bin EU-Bürger) als Freiberufler (Grafiker, Grafik-Designer, Künstler) in Deutschland arbeiten?
    Im Prinzip ja. Aber dazu braucht man auch als EU-Bürger eine Arbeitserlaubnis, wenn man - wie du - aus einem der neuen EU-Staaten kommt, für die der Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt in einer Übergangsfrist nur eingeschränkt möglich ist.

    Slowenien ist erst 2004 der EU beigetreten, die Übergangsfrist gilt 7 Jahre. Also bis 2011.

    Man hat mir beim Arbeitsamt gesagt, dass man erst Job kriegen muss, Papiere
    in Arbeitsamt schicken muss und erst dann vielleicht bekommt man Arbeitserlaubnis.
    Da hat das Arbeitsamt Recht. Du brauchst eine 'Arbeitsgenehmigung-EU' der Bundesagentur für Arbeit (BA).

    Zweite Frage: Warum muss man Hochschule haben um als Freiberufler zu arbeiten?
    Muss man nicht, erleichtert aber vieles. Weil so der Nachweis der "besonderen beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung" leichter fällt.

    Falls ich als Künstlerin tätig sein will - meine Bilder ausstellen möchte und verkaufen möchte, muss ich auch irgendwo angemeldet sein und wenn ja dann wo und als was?
    Beim Finanzamt als freiberufliche Künstlerin. Aber wie gesagt: Ohne Arbeitserlaubnis geht das gar nicht.

    copy

    P.S.: Ah, Moment. Vergiss, was ich geschrieben habe:

    "Für selbstständige Freiberufler (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter sowie Dolmetscher und Übersetzer) gelten diese Mindestanforderungen nicht.

    Eine präzise Darstellung der Qualifikationen des Arbeitnehmers und der zu besetzenden Stelle bzw. ein aussagekräftiger Business-Plan sind unverzichtbare Voraussetzungen für ein erfolgreiches und vor allem schnelles Verfahren. Nur auf diese Weise kann die zeitraubende Arbeitsmarktprüfung der Bundesagentur für Arbeit vermieden und das Risiko einer Ablehnung minimiert werden."


    http://www.sweh.de/l37de/Taetigkeit/...hmigungsrecht/

    Du könntest also eine Chance haben. Da sind wir dann aber wieder bei der Frage 'Studium oder nicht'. Denn du müsstest dem Finanzamt plausibel machen, dass du wirklich als Freiberuflerin anerkannt werden kannst und über so viel "besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung" verfügst, wie jemand, der ein Hochschulstudium abgeschlossen hat.
    Geändert von copy (26.01.2009 um 20:16 Uhr)

  3. #3
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    Wink Schule



    Hallo copy,

    danke schön für Deine Antwort.

    Zu dem Studium - ich habe Fernlehrstudium an Humboldt in Wien als
    Grafik-Designer mit Zertifikat abgeschlossen. Würde das reichen?

    Später habe ich in Österreich mit Arbeitserlaubnis und Gewerbe als
    Selbsständige (Einpersonunternehmen) als Werbegrafikerin gearbeitet.
    Also habe ich jetzt 3 Jahre Berufserfahrung als Werbegrafikerin.
    Da bekommt man zuerst Arbeitserlaubnis und dann sucht man Arbeit.
    Das finde ich viel viel besser und als fair play.

    Wir sind umgezogen wegen der Arbeit meines Ehemannes. Also ich
    suche jetzt Arbeit und da ich irgendwie nicht Glück habe, dachte ich
    mir, informiere mich zuerst wie es mit Freiberufler ist. Gewerbe möchte
    ich nicht, weil da mehr Nachteile als Vorteile gibt - mindestens so war
    es in Österreich.

    Hätte ich jetzt eine Chance als Freiberufler mich anzumelden oder nicht?

    Übrigens Du hast über Slowenien geschrieben. Ich komme aber aus Slowakei.

    Schöne Grüße

    Skypermary

  4. #4
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    Zitat Zitat von Skypermary Beitrag anzeigen

    Hallo copy,

    danke schön für Deine Antwort.

    Zu dem Studium - ich habe Fernlehrstudium an Humboldt in Wien als
    Grafik-Designer mit Zertifikat abgeschlossen. Würde das reichen?
    Das kann ich dir nicht sagen, das entscheiden die Finanzämter im Einzelfall. Das:

    Später habe ich in Österreich mit Arbeitserlaubnis und Gewerbe als
    Selbsständige (Einpersonunternehmen) als Werbegrafikerin gearbeitet.
    könnte sich als hinderlich erweisen, denn dann stellt sich eben die Frage, warum du nicht hier auch ein Gewerbe anmeldest.

    Also habe ich jetzt 3 Jahre Berufserfahrung als Werbegrafikerin.
    Da bekommt man zuerst Arbeitserlaubnis und dann sucht man Arbeit.
    Das finde ich viel viel besser und als fair play.
    Ja nun, hier ist es halt anders.

    Wir sind umgezogen wegen der Arbeit meines Ehemannes. Also ich
    suche jetzt Arbeit und da ich irgendwie nicht Glück habe, dachte ich
    mir, informiere mich zuerst wie es mit Freiberufler ist. Gewerbe möchte
    ich nicht, weil da mehr Nachteile als Vorteile gibt - mindestens so war
    es in Österreich.
    So immens sind die Vorteile nicht. Klar, Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, keinen Gewerbemüll, keine IHK-Beiträge und können auch in reinen Wohngebieten ihrer Arbeit nachgehen, aber sie dürfen eben auch keine gewerblichen Leistungen anbieten - und dazu zählt bereits die Druckabwicklung für einen Kunden.

    Hätte ich jetzt eine Chance als Freiberufler mich anzumelden oder nicht?
    Das kann ich dir wie gesagt nicht beantworten, niemand wird dir dazu eine verbindliche Antwort geben, versuche es einfach.

    Übrigens Du hast über Slowenien geschrieben. Ich komme aber aus Slowakei.
    Sorry, klassischer Fauxpas. Aber für die Slowakei gilt das selbe wie für Slowenien, aufgenommen 2004, Übergangsfrist bis 2011. Es sei denn, einzelne EU-Staaten handhaben das anders, wie Österreich.

    copy

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