Jeder gute Notar schreibt die folgenden Satz in den Gesellschaftsvertrag:
"Gründungskosten gehen zu Lasten der Gesellschaft."
Hallo,
ich habe 2 Fragen.
1) Kann man die Gründungskosten (Notar) von ca. 500 Euro bei einer GmbH voll steuerlich absetzen.
2) Muß man jährlich auf die Jahre verteilt absetzen, weil diese Summe über 150 Euro ist? Oder kann ich es gleich alles absetzen?
Danke im Voraus,
Fabi
Ich denke das meint er nicht. Er möchte wissen ob er die Kosten als Betriebsausgaben im Jahr der Gründung voll ansetzen kann oder ob dies abgeschrieben werden muss. Aber den Notar kannst du nicht abschreiben, der ist sofort fällig ;-)Jeder gute Notar schreibt die folgenden Satz in den Gesellschaftsvertrag:
"Gründungskosten gehen zu Lasten der Gesellschaft."
Man kann zwar einen Notar aktivieren, aber eben nicht aktivieren.Ich denke hier sollte jeder Gründer sich einmal selber informieren, dann das sind sehr einfach zu recherchierende Informationen.
Dafü kann der Notar - je nach Gründerpersönlichkeit - sein Honorar abschreiben.![]()
Ja, ich meine genau das, was Master_T2 geschrieben hat. Danke.
Ob diese Kosten im Gründungsjahr voll als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann? Wenn ja, kann ich sie auf ein Mal absetzen oder muß ich abschreiben? Wie sieht es mit dem Vorsteuer aus?
Danke!
Fabi
Geändert von fabi+ (28.01.2009 um 19:01 Uhr)
Das verstehe ich leider nicht. Habe Hilfe gehoft, was bekommt man?
Fabi+
Also hier mal die Auflösung:
Was du etwas nicht in deiner Bilanz aktivieren kannst, z.B. eine Dienstleistung oder eine Abnutzungsvergütung, letzteres ist besser bekannt als Leasing, dann kannst du dieses auch nicht abschreiben.
Und das als angehender GmbH GF![]()
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