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Thema: Gründungskosten einer GmbH steuerlich voll absetzbar?

  1. #1
    TP-Junior fabi+ macht alles soweit korrekt
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    Gründungskosten einer GmbH steuerlich voll absetzbar?

    Hallo,

    ich habe 2 Fragen.

    1) Kann man die Gründungskosten (Notar) von ca. 500 Euro bei einer GmbH voll steuerlich absetzen.
    2) Muß man jährlich auf die Jahre verteilt absetzen, weil diese Summe über 150 Euro ist? Oder kann ich es gleich alles absetzen?

    Danke im Voraus,
    Fabi

  2. #2
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    Jeder gute Notar schreibt die folgenden Satz in den Gesellschaftsvertrag:

    "Gründungskosten gehen zu Lasten der Gesellschaft."
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  3. #3
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    Jeder gute Notar schreibt die folgenden Satz in den Gesellschaftsvertrag:

    "Gründungskosten gehen zu Lasten der Gesellschaft."
    Ich denke das meint er nicht. Er möchte wissen ob er die Kosten als Betriebsausgaben im Jahr der Gründung voll ansetzen kann oder ob dies abgeschrieben werden muss. Aber den Notar kannst du nicht abschreiben, der ist sofort fällig ;-)
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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  4. #4
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    Zitat Zitat von Master_T2 Beitrag anzeigen
    Ich denke das meint er nicht. Er möchte wissen ob er die Kosten als Betriebsausgaben im Jahr der Gründung voll ansetzen kann oder ob dies abgeschrieben werden muss.
    Man kann zwar einen Notar aktivieren, aber eben nicht aktivieren. Ich denke hier sollte jeder Gründer sich einmal selber informieren, dann das sind sehr einfach zu recherchierende Informationen.

    Zitat Zitat von Master_T2 Beitrag anzeigen
    Aber den Notar kannst du nicht abschreiben, der ist sofort fällig ;-)
    Dafü kann der Notar - je nach Gründerpersönlichkeit - sein Honorar abschreiben.
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  5. #5
    TP-Junior fabi+ macht alles soweit korrekt
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    Ja, ich meine genau das, was Master_T2 geschrieben hat. Danke.

    Ob diese Kosten im Gründungsjahr voll als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann? Wenn ja, kann ich sie auf ein Mal absetzen oder muß ich abschreiben? Wie sieht es mit dem Vorsteuer aus?

    Danke!
    Fabi
    Geändert von fabi+ (28.01.2009 um 19:01 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von fabi+ Beitrag anzeigen
    Wenn ja, kann ich sie auf ein Mal absetzen oder muß ich abschreiben? Wie sieht es mit dem Vorsteuer aus?
    Mit der Vorsteuer verhält es sich wie mit der übrigen Vorsteuer bei einer Kapitalgesellschaft auch. Und bezüglich der Abschreibung, die Antwort steckt in diesem Satz:

    Zitat Zitat von Medienmacher Beitrag anzeigen
    Man kann zwar einen Notar aktivieren, aber eben nicht aktivieren.
    Bilanzieren ist das Stichwort.
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  7. #7
    TP-Junior fabi+ macht alles soweit korrekt
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    Das verstehe ich leider nicht. Habe Hilfe gehoft, was bekommt man?

    Fabi+

  8. #8
    TP-Supporter Medienmacher bringt sich richtig ein Medienmacher bringt sich richtig ein Avatar von Medienmacher
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    Also hier mal die Auflösung:

    Was du etwas nicht in deiner Bilanz aktivieren kannst, z.B. eine Dienstleistung oder eine Abnutzungsvergütung, letzteres ist besser bekannt als Leasing, dann kannst du dieses auch nicht abschreiben.

    Und das als angehender GmbH GF
    Zitat Zitat von Medienmacher
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