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Thema: Nebengewerbe+Ladengeschäft+Versicherung

  1. #1
    TP-Newbie Bisou macht alles soweit korrekt
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    Nebengewerbe+Ladengeschäft+Versicherung

    Ich bin Hausfrau und Mutter (jüngstes Kind ist nun 4 Monate) und arbeite Teilzeit (9 Stunden in der Woche, 500€ Brutto)
    In meiner Freizeit leite ich zusätzlich Trageberatungskurse in Hebammenpraxen und auf Wunsch dann noch Einzelunterricht. Da ich immer wieder gefragt werde, wo sich die Eltern mit den vorgestellten Tüchern und Tragehilfen den eindecken können und ich dann immer auf verschiedene Händler oder Onlineshops verweise, dachte ich mir die Dinge doch gleich selbst zu verkaufen.
    Ich möchte also nun gerne oben genannte Dinge verkaufen, werde also ein Nebengewerbe anmelden. Von Seiten meines Arbeitgebers gibt es da auch keine Einwände. Da ich nur an Privatpersonen verkaufe, würde ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen

    So nun zu meinen Fragen:

    -Bin ich automatisch weiterhin gesetzlich Krankenversichert? Stimm dieser Leitsatz: wenn man mit einem Nebengewerbe mehr verdient, als im Hauptberuf, musst man sich privat versichern? Und wird da der Umsatz oder der Gewinn als Rechnungsgrundlage genommen?

    -Da ich momentan noch Elterngeld erhalte interessiert mich, ob ich da so ohne weiteres ein Nebengewerbe anmelden kann? Oder kommt es da einfach nur drauf an, dass ich die durchschnittliche Gesamtarbeitszeit von 30 Wochenstunden nicht überschreitet?

    -Da ich nicht möchte, dass meine Tragekurse so einen Tupperparty-Touch bekommen, würde ich die Ware ungern direkt bei den Kursen verkaufen, sondern Interessenten anbieten direkt bei mir vorbei zu kommen. Zu diesem Zweck würde ich gerne eines unserer Nebengebäude (wir haben einen nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Hof) entsprechend ausstatten.
    Müsste man das dann irgendwie als Gewerbefläche kennzeichnen/eintragen lassen? Geht das so einfach und kommen da Kosten auf einen zu?

    So schon mal vielen Dank im Voraus fürs Antworten
    LG Bisou

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Bisou Beitrag anzeigen
    Ich bin Hausfrau und Mutter (jüngstes Kind ist nun 4 Monate) und arbeite Teilzeit (9 Stunden in der Woche, 500€ Brutto)
    In meiner Freizeit leite ich zusätzlich Trageberatungskurse in Hebammenpraxen und auf Wunsch dann noch Einzelunterricht. (...)
    Ich möchte also nun gerne oben genannte Dinge verkaufen, werde also ein Nebengewerbe anmelden.
    Wie hast du denn die Tragekurse bisher abgerechnet? Bist du Hebamme?

    So nun zu meinen Fragen:

    -Bin ich automatisch weiterhin gesetzlich Krankenversichert?
    Automatisch nicht, nein:

    Stimm dieser Leitsatz: wenn man mit einem Nebengewerbe mehr verdient, als im Hauptberuf, musst man sich privat versichern?
    Ja.

    Und wird da der Umsatz oder der Gewinn als Rechnungsgrundlage genommen?
    Dein Einkommen. Was die selbstständige Tätigkeit angeht, ist das der Gewinn.

    -Da ich momentan noch Elterngeld erhalte interessiert mich, ob ich da so ohne weiteres ein Nebengewerbe anmelden kann? Oder kommt es da einfach nur drauf an, dass ich die durchschnittliche Gesamtarbeitszeit von 30 Wochenstunden nicht überschreitet?
    Nein. Melden musst du die Gewerbeanmeldung der Elterngeldstelle auf jeden Fall, genauso wie jeden Nebenjob. Es gilt zwar, dass du im Wochenschnitt maximal 30 Stunden arbeiten darfst, aber natürlich wird dein Einkommen auf das Elterngeld angerechnet.

    http://www.elterngeld.com/elterngeld...er-geburt.html

    Müsste man das dann irgendwie als Gewerbefläche kennzeichnen/eintragen lassen? Geht das so einfach
    Du musst zunächst klären, ob aufgrund des örtlichen Bebauungsplans die gewerbliche Nutzung überhaupt gestattet ist. In reinen Wohngebieten kann das sein oder auch nicht. Dass da mal landwirtschaftliche Nutzung genehmigt war, heisst nicht, dass andere Nutzungen auch genehmigt sind. Ist der Hof Euer Eigentum? Falls nicht, brauchst du natürlich auch die Genehmigung des Vermieters.

    Und da du Publikumsverkehr hast, solltest du dich auch mal ganz unverbindlich erkundigen, wie das eventuell mit Brandschutzauflagen, Sozialräumen, Parkplätzen usw. aussieht ...

    [/QUOTE]und kommen da Kosten auf einen zu?[QUOTE]

    Siehe oben.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie Bisou macht alles soweit korrekt
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    2
    Hi copy,

    danke schon mal für deine Antworten! Nein, ich bin keine Hebamme. Für die Kurse bekomme ich ein Referentenhonorar, das ich in der jährlichen Steuererklärung bei Einkommen aus selbständiger Arbeit angebe.

    Ich hatte schon mit meiner Krankenkasse bzgl. der Versicherung (IKK) telefoniert, um eben genau abzuklären, in welchem Fall ich noch über meinen Hauptberuf versichert wäre. Leider wurde mir gesagt, dass sie keine was-wäre-wenn Fälle überprüfen und sie mir erst Auskunft geben könnten, wenn ich tatsächlich Gewerbe angemeldet habe usw.


    LG Bisou

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