Wie hast du denn die Tragekurse bisher abgerechnet? Bist du Hebamme?
Automatisch nicht, nein:So nun zu meinen Fragen:
-Bin ich automatisch weiterhin gesetzlich Krankenversichert?
Ja.Stimm dieser Leitsatz: wenn man mit einem Nebengewerbe mehr verdient, als im Hauptberuf, musst man sich privat versichern?
Dein Einkommen. Was die selbstständige Tätigkeit angeht, ist das der Gewinn.Und wird da der Umsatz oder der Gewinn als Rechnungsgrundlage genommen?
Nein. Melden musst du die Gewerbeanmeldung der Elterngeldstelle auf jeden Fall, genauso wie jeden Nebenjob. Es gilt zwar, dass du im Wochenschnitt maximal 30 Stunden arbeiten darfst, aber natürlich wird dein Einkommen auf das Elterngeld angerechnet.-Da ich momentan noch Elterngeld erhalte interessiert mich, ob ich da so ohne weiteres ein Nebengewerbe anmelden kann? Oder kommt es da einfach nur drauf an, dass ich die durchschnittliche Gesamtarbeitszeit von 30 Wochenstunden nicht überschreitet?
http://www.elterngeld.com/elterngeld...er-geburt.html
Du musst zunächst klären, ob aufgrund des örtlichen Bebauungsplans die gewerbliche Nutzung überhaupt gestattet ist. In reinen Wohngebieten kann das sein oder auch nicht. Dass da mal landwirtschaftliche Nutzung genehmigt war, heisst nicht, dass andere Nutzungen auch genehmigt sind. Ist der Hof Euer Eigentum? Falls nicht, brauchst du natürlich auch die Genehmigung des Vermieters.Müsste man das dann irgendwie als Gewerbefläche kennzeichnen/eintragen lassen? Geht das so einfach
Und da du Publikumsverkehr hast, solltest du dich auch mal ganz unverbindlich erkundigen, wie das eventuell mit Brandschutzauflagen, Sozialräumen, Parkplätzen usw. aussieht ...
[/QUOTE]und kommen da Kosten auf einen zu?[QUOTE]
Siehe oben.
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