Hallo! Hast du unsere GbR-FAQ schon gelesen?
Hallo Community,
ich möchte mit einem Freund eine GbR gründen. Ziel ist der Vertrieb von bestimmten Waren über einen Online-Shop.
Ich bin bereits seit 2 Jahren Kleinunternehmer und habe einen Gewerbeschein für "EDV Dienstleistungen".
Nun war ich heute auf dem Amt und habe den Schein auf Anraten der Dame erweiteren lassen mit "Internethandel von Spielwaren", ein zweiter Gewerbeschein sei nicht nötig.
Nun ist es so, dass ich mich mit einem Freund zusammentun möchte. Dieser hat ebenfalls schon einen Gewerbeschein. Nun möchten wir als GbR tätig werden. Über die Risiken und einen Vertrag sind wir uns im Klaren.
Dennoch gibt es noch ein paar Fragen:
Wie versteuern wir das Ganze? Müssen wir uns beim Finanzamt anmelden, um eine Steuernummer nur für die GbR zu bekommen?
Oder müssen wir nochmal aufs Amt und uns die Gewerbescheine "umschreiben" lassen.
Falls wir den Gewerbeschein umschreiben lassen müssen, ist mein Freund als Gesellschafter auch automatisch an EDV Dienstleistungen beteiligt oder kann ich das trennen, das ganze steht ja auf dem gleichen Gewerbeschein daher.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen im Voraus.
Lieben Gruß
Hallo! Hast du unsere GbR-FAQ schon gelesen?
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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Virtuelle Babyparty
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ich will mehr grüne kästchen!
anmelden ja bzw. einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für die GbR ausfüllen. Eine separate Steuernummer für die Einkommensteuer gibt es nicht, aber für die Umsatzsteuer.Wie versteuern wir das Ganze? Müssen wir uns beim Finanzamt anmelden, um eine Steuernummer nur für die GbR zu bekommen?
Ihr gebt am Ende des Jahres eine sogenannte Feststellungserklärung für die GbR ab inkl. Gewinnermittlung (quasi die ESt-Erklärung der GbR). Dort wird der Gewinn festgestellt und euch zugerechnet, entweder nach Köpfen oder nach einem von euch angegebenen Verteilungsschlüssel. Ihr bekommt einen Feststellungsbescheid danach vom Finanzamt, in dem euer anteiliger Gewinn steht, der dann in eurer eigenen ESt-Erklärung anzugeben ist in der Anlage G.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Super danke Sven. Müssen wir uns denn noch im Gewerbeamt das ganze auf einem Gewerbeschein eintragen lassen oder reicht erstmal der Bescheid ans Finanzamt? Einen Gewerbeschein haben wir ja beide, nur nicht eingetragen auf die GbR
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