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Thema: Student Nachhilfe Freiberufler

  1. #1
    TP-Newbie Student23 macht alles soweit korrekt
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    Student Nachhilfe Freiberufler

    Hallo!

    Ich bin zurzeit Student an einer deutschen Universität und möchte gerne offiziell Nachhilfe geben. Am liebsten würde ich das als Freiberufler tun, da ich hier ja nicht der Gewinnerzielungsabsicht unterliege, sollte ich mal keinen Nachhilfeschüler haben. Ebenso ist der bürokratische Aufwand wohl geringer, was jedoch auf einem reinen Gefühl meinerseits besteht.

    Ich selbst zahle auf Grund meiner Halbwaisenrente meine eigene Krankenversicherung. Dies gilt wohl auch während ich Nachhilfe gebe oder?

    Kann ich überhaupt als Student freiberuflich arbeiten, da ich außer dem Abitur über keinen Abschluß verfüge? Mir wurde berichtet, dass dies erst mit einer abgeschlossenen Ausbildung möglich sei.

    Oder würdet ihr in diesem Fall eher zur Gewerbeanmeldung raten? In diesem Fall möchte ich aber von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen,da ich nicht monatlich mein Vorsteuer etc anmelden möchte. Ebenso dürfte sich das bei mir kaum lohnen, da ich über keine Anschaffungen verfüge.

    Der Grund der Anmeldung ist, dass ich Rechnungen schreibe möchte. Allerdings kann es auch mal vorkommen, dass ich vorübergehend keinen Nachhilfeschüler habe. In diesem Fall könnte ich ja Probleme mit dem Finanzamt bekommt, da ich der Gewinnerzielungsabsicht nicht nachkomme oder?

    Ich habe teilweise Informationen über diese Thematik gefunden, aber oft trafen die nicht genau auf meine Situation zu oder waren einfach schon etwas älter, so dass ich nicht wusste in wie fern es möglicherweise Gesetztesänderungen gibt. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Gruß
    Student23

  2. #2
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    Zitat Zitat von Student23 Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Ich bin zurzeit Student an einer deutschen Universität und möchte gerne offiziell Nachhilfe geben. Am liebsten würde ich das als Freiberufler tun, da ich hier ja nicht der Gewinnerzielungsabsicht unterliege, sollte ich mal keinen Nachhilfeschüler haben.
    Du verwechselst da was - die Gewinnerzielungsabsicht hat nichts mit dem Freien Beruf zu tun.

    Ebenso ist der bürokratische Aufwand wohl geringer, was jedoch auf einem reinen Gefühl meinerseits besteht.
    Das Gefühl trügt bis auf sehr wenige Ausnahmen.

    Ich selbst zahle auf Grund meiner Halbwaisenrente meine eigene Krankenversicherung. Dies gilt wohl auch während ich Nachhilfe gebe oder?
    Das kommt grds. auf dein Einkommen an. Aber wenn du jetzt schon selbst zahlst, ändert sich daran natürlich nichts.

    Kann ich überhaupt als Student freiberuflich arbeiten, da ich außer dem Abitur über keinen Abschluß verfüge? Mir wurde berichtet, dass dies erst mit einer abgeschlossenen Ausbildung möglich sei.
    Richtig, normalerweise ist die nötig, oft sogar ein Studium - Ausnahmen bei Künstlern etc. bestätigen die Regel. Lehrer _können_ Freiberufler sein, ob dich als Studenten das FA alsFreiberufler anerkennt, halte ich eher für unwahrscheinlich. Aber Nachfragen (beim FA) kostet nicht.

    [/QUOTE]
    Der Grund der Anmeldung ist, dass ich Rechnungen schreibe möchte. Allerdings kann es auch mal vorkommen, dass ich vorübergehend keinen Nachhilfeschüler habe. In diesem Fall könnte ich ja Probleme mit dem Finanzamt bekommt, da ich der Gewinnerzielungsabsicht nicht nachkomme oder?[/QUOTE]

    Nein. Es gibt keine Gewinnerzielungs_pflicht_. Erst wenn du über mehrere Jahre keine Gewinne machst, wird das FA mal nachschauen, ob da Liebhaberei vorliegt.

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  3. #3
    TP-Newbie Student23 macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für deine Antwort.

    Ich glaube da habe ich mich etwas ungeschickt ausgedrückt. Mir ist bewusst, dass es die Gewinnerzielungspflicht bei einer Gewerbeanmeldung gibt.

    Da ich selbst noch nie ein Gewerbe angemeldet habe, gehe ich doch folgendermassen vor. Ich gehe zur Stadt und melde dort mein Gewerbe an. Hierbei dürfte es ja prinzipiell egal sein, ob ich das an meinem Erst- oder Zweitwohnsitz tue (Kosten ca. 20-30 Euro). Dann beziehe ich mich auf die Kleinunternehmerregelung (da ich unter den 17500euro liege) und muss dementsprechend auch keine Mwst abführen und kann zugleich auch keine Vorsteuer geltend machen (muss also keine Angaben zu voraussichtlichen Gewinnen machen). Die einzige Pflicht ist am Jahresende eine Einkommssteuererklärung abzugeben und da bei selbstständiger Arbeit (oder wie das genau heißt) die Einnahmen und Ausgaben einzutragen. Im Anhang lege ich dann meine EÜR bei und das war es.

    In meinem Fall würde sich die Bürokratie also in Grenzen halten.

    Gruß
    Student23

  4. #4
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    Zitat Zitat von Student23 Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für deine Antwort.

    Ich glaube da habe ich mich etwas ungeschickt ausgedrückt. Mir ist bewusst, dass es die Gewinnerzielungspflicht bei einer Gewerbeanmeldung gibt.
    Nee, gibt es eben nicht. Wer eine Gewinnerzielungsabsicht hat, muss ein Gewerbe anmelden (oder dem FA als Freiberufler gemeldet sein). Aber eine definierte Pflicht dann auch Gewinne zu machen, gibt es nicht. Dass Starter erstmal Verluste machen, ist ja nichts ungewöhnliches ...

    Da ich selbst noch nie ein Gewerbe angemeldet habe, gehe ich doch folgendermassen vor.
    Als erstes rufst beim FA an und fragst nach. Siehe mein erster Beitrag.

    Ich gehe zur Stadt und melde dort mein Gewerbe an. Hierbei dürfte es ja prinzipiell egal sein, ob ich das an meinem Erst- oder Zweitwohnsitz tue (Kosten ca. 20-30 Euro).
    Nein. Das Gewerbe muss da gemeldet werden, wo es ausgeübt wird.

    Dann
    "Dann" heisst, wenn dir das FA den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugesendet hat (oder du ihn selbst geholt hast). Da kreuzt du die entsprechenden Felder ...

    beziehe ich mich auf die Kleinunternehmerregelung (da ich unter den 17500euro liege) und muss dementsprechend auch keine Mwst abführen und kann zugleich auch keine Vorsteuer geltend machen (muss also keine Angaben zu voraussichtlichen Gewinnen machen).
    ... einfach an.

    Die einzige Pflicht ist am Jahresende eine Einkommssteuererklärung abzugeben
    Naja, am Anfang des Folgejahres halt. Die Pflicht besteht aber erst, wenn du mit deinem Einkommen über den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag kommst. Es sei denn das FA fordert dich auf, dann musst du immer.

    und da bei selbstständiger Arbeit (oder wie das genau heißt) die Einnahmen und Ausgaben einzutragen.
    Nein, nur das Ergebnis der EÜR.

    Im Anhang lege ich dann meine EÜR bei und das war es.
    Ne Umsatzsteuererklärung mit entsprechender Nullmeldung gehört auch noch dazu.

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