Du verwechselst da was - die Gewinnerzielungsabsicht hat nichts mit dem Freien Beruf zu tun.
Das Gefühl trügt bis auf sehr wenige Ausnahmen.Ebenso ist der bürokratische Aufwand wohl geringer, was jedoch auf einem reinen Gefühl meinerseits besteht.
Das kommt grds. auf dein Einkommen an. Aber wenn du jetzt schon selbst zahlst, ändert sich daran natürlich nichts.Ich selbst zahle auf Grund meiner Halbwaisenrente meine eigene Krankenversicherung. Dies gilt wohl auch während ich Nachhilfe gebe oder?
Richtig, normalerweise ist die nötig, oft sogar ein Studium - Ausnahmen bei Künstlern etc. bestätigen die Regel. Lehrer _können_ Freiberufler sein, ob dich als Studenten das FA alsFreiberufler anerkennt, halte ich eher für unwahrscheinlich. Aber Nachfragen (beim FA) kostet nicht.Kann ich überhaupt als Student freiberuflich arbeiten, da ich außer dem Abitur über keinen Abschluß verfüge? Mir wurde berichtet, dass dies erst mit einer abgeschlossenen Ausbildung möglich sei.
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Der Grund der Anmeldung ist, dass ich Rechnungen schreibe möchte. Allerdings kann es auch mal vorkommen, dass ich vorübergehend keinen Nachhilfeschüler habe. In diesem Fall könnte ich ja Probleme mit dem Finanzamt bekommt, da ich der Gewinnerzielungsabsicht nicht nachkomme oder?[/QUOTE]
Nein. Es gibt keine Gewinnerzielungs_pflicht_. Erst wenn du über mehrere Jahre keine Gewinne machst, wird das FA mal nachschauen, ob da Liebhaberei vorliegt.
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Wer eine Gewinnerzielungsabsicht hat, muss ein Gewerbe anmelden (oder dem FA als Freiberufler gemeldet sein). Aber eine definierte Pflicht dann auch Gewinne zu machen, gibt es nicht. Dass Starter erstmal Verluste machen, ist ja nichts ungewöhnliches ...