hallo
ich hab mal ne frage zur anmeldung. sinnvollerweise wird man natürlich nach dem beginn der tätigkeit gefragt. ich frage mich nur grade ob ein anderes datum als ein monatsanfang sinn macht, oder ob ich einen nachteil davon habe z.b. mitte des monats anzufangen den ich nicht bedacht habe. ich gehe davon aus das ein wenig vorlaufzeit z.b. wegen dem FA grundsätzlich sinnvoll ist.
gruss
ps. die erste umsatzsteuervoranmeldung wäre ja offensichtlich direkt betroffen
Geändert von warpcorebreach (04.02.2009 um 21:01 Uhr)
Ich glaube "warcorebreach" meint das er in einer Art Vorbereitungszeit doch eigentlich keine Umsätze macht etc. und daher beim Umsatz doch eh nur eine "Nullmeldung" an das Finanzamt geben würde.
@ warcorebreach
Das Finanzamt kassiert nicht nur, es erstattet auch. Daher ist Deine Frage wenn ich sie richtig verstanden habe damit zu beantworten das Du sofort die Gewerbeanmeldung machst, oder hast Du während der von dir wohl agedachten "Vorlaufszeit" keine Kosten die "abzusetzen" wären?
Vielleicht solltest Du zum Beispiel einen Steuerberater aufsuchen der Dir genau in diesen Fragen Auskunft gibt. Da hättest Du dann bereits ein paar Kosten Zahlen für die erste Umsatzsteuererklärung![]()
hallo
hab mich wohl schlecht ausgedrückt. ich meinte das eher so das wenn ich beispielsweise am 1. einen monates erst die anmeldung zum selben ersten einreiche warscheinlich nicht sofort alle notwendigen unterlagen habe z.b. finanzamt us-id usw. oder ich fang ja dann erst an diverse betriebsmittel zu kaufen zwecks einfacherer abrechnung. denke ich mir jedenfalls.
oder wenn ich am 15. anfange kann ich die erste umsatzsteuervoranmeldung ja nicht mehr zum 10. einreichen.
mfg
Das geht gar nicht. Die USt-Voranmeldung erfolgt immer für den Monat zuvor. Also bis zum 10. Mai für den April. Und so weiter.
Die USt-ID brauchst du dafür gar nicht. Die brauchst du nur für innergemeinschaftliche Geschäfte und musst sie auch extra beantragen ...warscheinlich nicht sofort alle notwendigen unterlagen habe z.b. finanzamt us-id usw.
Verstehe ich wieder nicht, was bedeutet "einfachere Abrechnung"?oder ich fang ja dann erst an diverse betriebsmittel zu kaufen zwecks einfacherer abrechnung. denke ich mir jedenfalls.
Wie gesagt, es geht immer um den Vormonat. Wenn du bspw. zum 15.März anfängst, ist die erste Voranmeldung für den März bis zum 10. April fällig.oder wenn ich am 15. anfange kann ich die erste umsatzsteuervoranmeldung ja nicht mehr zum 10. einreichen.
Mir scheint, als hättest du noch arge Kenntnislücken, kann das sein?
copy
Natürlich - die Meldung machst du ja zum 10. des Folgemonats.
An sich ist das egal, Steuernummer brauchst du ja letzten endes erst, wenn du selbst rechnungen schreibst. Zum einkaufen usw ist diese nicht nötig.
Und das FA wird deine USt-Voranmeldung auch ohne deine USt-ID zuweisen können - dass ud noch keine hast, ist ja deren Schuld.
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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Virtuelle Babyparty
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ich will mehr grüne kästchen!
Das FA interessiert sich wenig für das Datum auf der Gewerbeanmeldung.
Für die ist der tatsächliche Beginn deiner "gewerblichen Tätigkeit" interessant und der kann durchaus vor der Gewerbeanmeldung sein(Einkauf Maschinen/Material, Messebesuche etc.). Korrekterweise müsstest du wenn du regelbesteuert bist/sein willst auch für diese Zeiträume die USt.-VA abgeben.
Ob du dringend eine USt.-ID brauchst - auch um z.B. gegenüber Großhändlern deine Unternehmereigenschaft nachzuweisen - musst du wissen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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