Bitteschön.Kann ich dies einfach umtragen lassen? Habe nämlich keine Lust auf einen zweiten Gewerbeschein mit doppeltem Buchhaltungsaufwand.
Als Einzelunternehmer bist du das Unternehmen - lass deinen Gewerbeschein entsprechend ändern.
Ist dies auf demselben Gewerbeschein möglich? Also, dass ich sowohl unter "Beispiel Webprojekte, Vorname Zuname" (Name geändert) wie auch unter "Schmuckhandel Vorname Zuname" mit Kunden und Firmenpartnern in Kontakt trete?
Wie du schon geschrieben hast... auf dem Gewerbeschein wird das nicht eingetragen. Wie du gegenüber Firmen, Kunden und dem Postboten auftrittst bleibt dir überlassen - solange dein Vor- und Zuname immer dabei ist.
Ist es möglich, das Logo+Namen des Webshops zusammen mit den Firmenangaben auf den Geschäftspapieren zu verwenden?
Das bleibt ebenfalls dir überlassen. Du solltest halt diese Rechnungen nicht unbedingt für die Webdesigngeschichten verwenden. Das anlegen verschiedener Rechnungsnummern-Kreise wäre vielleicht auch sinnvoll.
Muss ich dann im Folgejahr mein Umsatzsteuerfreiheit aufgeben und vom Klein- zum vollwertigen Einzelunternehmer, inkl. aller Berichtspflichten werden? Was gilt es hierbei zu beachten?
Zur Kleinunternehmerregelung bzw. wenn man das dann nicht mehr ist steht hier schon wirklich viel geschrieben.
5. Stichwort: 14-tägiges Rückgaberecht. Meinen Schmuckshop möchte ich über das Dropshipping (Streckgeschäft) Verfahren abwickeln. Entsprechende Großhändler hätte ich schon bei der Hand. Ich reiche die Zahlungen des Kunden dann ja abzgl. meiner Marge an den Großhändler weiter. Dies wären bei hochwertigem Schmuck ja nicht geringe Summen. Was mache ich nun, wenn der Kunde von seinem notwendigerweise nötigen 14-tägigen Rückgaberecht Gebrauch macht und mir die Ware zurückschickt? In diesem Falle hätte ich die hochwertige Ware zurück und mein Geld läge beim Großhändler. Ich denke nicht, dass er die Ware ebenfalls zurücknehmen müßte - oder doch? Bliebe also nur ein nochmaliger Verkauf (z.b. über einen Marktplatz, um schnell an das Geld zu kommen), oder?
Tja, das solltest du alles vorher klären oder abwägen. Der Kunde hat nunmal das Recht und du das Risiko.
6. Ähnliche Frage wie 5.: Was mache ich im Falle des Garantieanspruchs eines Kunden? Habe ich gegenüber dem Großhändler oder aber gegenüber dem Markenhersteller des Schmucks Garantieansprüche? Kann ich den Kunden im Garantiefall an den Hersteller verweisen?
siehe 5. Und informiere dich über den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.


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Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen
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