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Thema: Zwei Firmennamen, zwei Logos, ein Gewerbe

  1. #1
    TP-Newbie Crenshaw macht alles soweit korrekt
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    Zwei Firmennamen, zwei Logos, ein Gewerbe

    Hallo liebe Traumprojekt Community,

    ich lese schon ein Weilchen hier im Forum mit und habe mich endlich mal getraut zu registrieren Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen

    Ich betreibe seit über einem Jahr selbstständig als Kleinunternehmer ein Gewerbe. Haupttätigkeit ist der Betrieb eines Online-Magazines, das durch Werbung, Linkverkäufe, etc auch etwas Geld abwirft. Nebenher betreibe ich auch noch ein paar andere kleine Websites und erstelle gegen Rechnung Homepages für Bekannte.

    Ich würde nun gern einen Webshop in einem ganz anderen Bereich eröffnen (Schmuck). Domains sind bereits gekauft, Webshop installiert, Produktdaten eingepflegt, usw.

    Hierzu hätte ich nun einige Fragen:

    1. Damals habe ich in meinem Gewerbeschein als Tätigkeitsbeschreibung das Erstellen und Betreiben von Webprojekten angegeben. Nun verlangen einige Großhändler im Schmuckbereich aber, dass "Handel & Verkauf von Schmuckwaren" im Gewerbeschein steht. Kann ich dies einfach umtragen lassen? Habe nämlich keine Lust auf einen zweiten Gewerbeschein mit doppeltem Buchhaltungsaufwand.

    2. Im Gewerbeschein für Kleinunternehmer muss man ja keinen "Firmennamen" eintragen. Alle meine Webprojekte laufen unter meinem bisherigen Firmennamen "Beispiel Webprojekte, Vorname Zuname" (Name geändert). Dieser würde nun zu einem Schmuckhandel gar nicht passen. Ich würde den Webshop gern unter "Schmuckhandel Vorname Zuname" betreiben. Ist dies auf demselben Gewerbeschein möglich? Also, dass ich sowohl unter "Beispiel Webprojekte, Vorname Zuname" (Name geändert) wie auch unter "Schmuckhandel Vorname Zuname" mit Kunden und Firmenpartnern in Kontakt trete?

    3. Für den Schmuckhandel - es soll um höherwertigen Schmuck gehen - muss natürlich ein eigenes Logo her. Dies soll sowohl im Webshop, wie auch auf allen Rechnungen, Briefköpfen, etc erscheinen. Der Webshop soll beispielsweise unter der Domain "premiumschmuck.de" (Name geändert) betrieben werden. Im Impressum soll dann stehen: Premiumschmuck.de wird betreiben durch "Schmuckhandel Vorname Zuname". Auf den Rechnungen und Briefköpfen würde ich gern das "premiumschmuck.de"-Logo (Name geändert) stehen haben und daneben ganz normal "Schmuckhandel Vorname Zuname" mit Anschrift, Steuernummer, Kontoverbindung, etc. Ist es möglich, das Logo+Namen des Webshops zusammen mit den Firmenangaben auf den Geschäftspapieren zu verwenden?

    4. Angenommen der Schmuckshop läuft gut und aufgrund des höherpreisigen Schmucks übersteige ich die 17.500 EUR Umsatzgrenze. Muss ich dann im Folgejahr mein Umsatzsteuerfreiheit aufgeben und vom Klein- zum vollwertigen Einzelunternehmer, inkl. aller Berichtspflichten werden? Was gilt es hierbei zu beachten?

    5. Stichwort: 14-tägiges Rückgaberecht. Meinen Schmuckshop möchte ich über das Dropshipping (Streckgeschäft) Verfahren abwickeln. Entsprechende Großhändler hätte ich schon bei der Hand. Ich reiche die Zahlungen des Kunden dann ja abzgl. meiner Marge an den Großhändler weiter. Dies wären bei hochwertigem Schmuck ja nicht geringe Summen. Was mache ich nun, wenn der Kunde von seinem notwendigerweise nötigen 14-tägigen Rückgaberecht Gebrauch macht und mir die Ware zurückschickt? In diesem Falle hätte ich die hochwertige Ware zurück und mein Geld läge beim Großhändler. Ich denke nicht, dass er die Ware ebenfalls zurücknehmen müßte - oder doch? Bliebe also nur ein nochmaliger Verkauf (z.b. über einen Marktplatz, um schnell an das Geld zu kommen), oder?

    6.
    Ähnliche Frage wie 5.: Was mache ich im Falle des Garantieanspruchs eines Kunden? Habe ich gegenüber dem Großhändler oder aber gegenüber dem Markenhersteller des Schmucks Garantieansprüche? Kann ich den Kunden im Garantiefall an den Hersteller verweisen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Crenshaw
    Geändert von Crenshaw (07.02.2009 um 17:25 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von Crenshaw Beitrag anzeigen
    Kann ich dies einfach umtragen lassen? Habe nämlich keine Lust auf einen zweiten Gewerbeschein mit doppeltem Buchhaltungsaufwand.

    Als Einzelunternehmer bist du das Unternehmen - lass deinen Gewerbeschein entsprechend ändern.

    Ist dies auf demselben Gewerbeschein möglich? Also, dass ich sowohl unter "Beispiel Webprojekte, Vorname Zuname" (Name geändert) wie auch unter "Schmuckhandel Vorname Zuname" mit Kunden und Firmenpartnern in Kontakt trete?

    Wie du schon geschrieben hast... auf dem Gewerbeschein wird das nicht eingetragen. Wie du gegenüber Firmen, Kunden und dem Postboten auftrittst bleibt dir überlassen - solange dein Vor- und Zuname immer dabei ist.

    Ist es möglich, das Logo+Namen des Webshops zusammen mit den Firmenangaben auf den Geschäftspapieren zu verwenden?

    Das bleibt ebenfalls dir überlassen. Du solltest halt diese Rechnungen nicht unbedingt für die Webdesigngeschichten verwenden. Das anlegen verschiedener Rechnungsnummern-Kreise wäre vielleicht auch sinnvoll.

    Muss ich dann im Folgejahr mein Umsatzsteuerfreiheit aufgeben und vom Klein- zum vollwertigen Einzelunternehmer, inkl. aller Berichtspflichten werden? Was gilt es hierbei zu beachten?

    Zur Kleinunternehmerregelung bzw. wenn man das dann nicht mehr ist steht hier schon wirklich viel geschrieben.

    5. Stichwort: 14-tägiges Rückgaberecht. Meinen Schmuckshop möchte ich über das Dropshipping (Streckgeschäft) Verfahren abwickeln. Entsprechende Großhändler hätte ich schon bei der Hand. Ich reiche die Zahlungen des Kunden dann ja abzgl. meiner Marge an den Großhändler weiter. Dies wären bei hochwertigem Schmuck ja nicht geringe Summen. Was mache ich nun, wenn der Kunde von seinem notwendigerweise nötigen 14-tägigen Rückgaberecht Gebrauch macht und mir die Ware zurückschickt? In diesem Falle hätte ich die hochwertige Ware zurück und mein Geld läge beim Großhändler. Ich denke nicht, dass er die Ware ebenfalls zurücknehmen müßte - oder doch? Bliebe also nur ein nochmaliger Verkauf (z.b. über einen Marktplatz, um schnell an das Geld zu kommen), oder?

    Tja, das solltest du alles vorher klären oder abwägen. Der Kunde hat nunmal das Recht und du das Risiko.

    6. Ähnliche Frage wie 5.: Was mache ich im Falle des Garantieanspruchs eines Kunden? Habe ich gegenüber dem Großhändler oder aber gegenüber dem Markenhersteller des Schmucks Garantieansprüche? Kann ich den Kunden im Garantiefall an den Hersteller verweisen?

    siehe 5. Und informiere dich über den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
    Bitteschön.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie Crenshaw macht alles soweit korrekt
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    2
    Super, dankeschön. Das hilft mir schon einmal weiter!

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