Hallo,
so wie du dein Gewerbe beschreibst, handelt es sich um eine Handwerkstätigkeit. Wahrscheinlich erfordert die hauptberuliche Ausübung nicht nur eine Gewerbeanmeldung, sondern auch eine Eintragung in der Handwerksrolle. Das bedeutet, du kannst auch die Hilfe der Handwerkskammer in Anspruch nehmen, die qualifizierte Hilfen und Beratung für Existenzgründer anbietet.
Gruß Woko


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