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Thema: Selbstständiger Nebenjob als Student

  1. #1
    TP-Newbie rafa86 macht alles soweit korrekt
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    Selbstständiger Nebenjob als Student

    Hallo an alle


    bin neu im Forum und interessiere mich die letzten Tage für die Kleinunternehmerregelung.

    Die meisten können das wohl nicht mehr hören, aber ich hab ein paar fragen. Vielleicht kann sie mir jemand beantworten.

    Wie gesagt, ich bin student und möchte mich, zum aufbessern der kasse, selbstständig machen. Ich habe mir vorgestellt kleine aufträge anzunehmen, wie zb. Umzüge, Malerarbeiten und Gartenarbeit.

    Ich beziehe kein BaFöG, nur mein Kindergeld.
    Soweit ich das mitbekommen habe,liegt die Umsatzgrenze bei ca. 17.500€
    und damit das Kindergeld nicht flöten geht, ein jährlicher gewinn von ca. 7600€.

    -Was fallen den für Kosten bei einer anmeldung an? (20€ Gewerbeschein weis ich schon)
    -Kann man vom Umsatz Mietkosten für Transportfahrzeuge(Umzüge) abschreiben?
    -Wie ist das mit Kollegen die helfen? Müssen die auch auf 400€ basis gemeldet werden oder lässt sich das nach Einsatz einzeln als Lohn abziehen?
    -Stellt es ein Problem dar, wenn man in einem Monat 900€ erwirtschaftet, und im anderen nur 50€?

    Vielen Dank erstmal

  2. #2
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Feb 2009
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    Calw
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    Hallo,
    als Gewerbetreibender hast du den Gewinn zu versteuern. Das ist der Überschuss der Einnahmen über die Betriebsausgaben. Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst werden.
    Das sind also auch die Mietkosten für ein Transportfahrzeug. Hierzu gehören aber auch die Lohnkosten und Lohnnebenkosten für evtl. Mitarbeiter bzw. Aushilfen.

    Hier noch einige Hinweise für deine Tätigkeit:

    1.Die Beschäftigung von Aushilfen auf 400 € Basis ist an die Minijobzentrale zu melden. Dabei fallen pauschale Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnfortzahlungsumlagen an. Ebenso Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Handelt es sich jeweils um kurzfristige Beschäftigungen bis zu 2 Monaten oder 50 Kalendertagen, dann sind für diese nur Steuern und UV zu zahlen. Bei solch kurzfristigen Beschäftigungen spielt die Lohnhöhe übrigens keine Rolle.

    2. Für deine Tätigkeit haftest du, wenn Schäden durch dich oder deine Mitarbeiter verursacht werden. Deshalb ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ein Muss, wenn du nicht deine wirtschaftliche Existenz für die Zukunft aufs Spiel setzen willst. Die Privathaftpflicht zahlt hier nicht.

    3. Wenn du Umzugsgut als Unternehmer transportierst ist meines Wissens für das Transportgut eine besondere Transportversicherung für den Spediteur erforderlich, da dies nicht durch die Kfz-Haftpflicht bzw. nicht immer über die Betriebshaftpflicht abgedeckt ist.

    4. Für die Anrechnung deines Einkommens auf das Kindergeld ist Einkommen des Kalenderjahres maßgebend. Dies gilt, wenn du für das ganze Jahr Kindergeld beziehst, sonst anteilmäßig nur auf die Zeit der Kindergeldberechtigung.

    5. Deine Krankenversicherung hast du nicht angesprochen. Wenn du über deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert bist, endet dieser Schutz bereits, wenn dein Einkommen monatlich 360 € übersteigt.
    Bist du als Student versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten, dann gilt diese Versicherungspflicht nur, wenn das Schwergewicht auf dem Studium liegt. Beansprucht deine selbständige Tätigkeit wöchentlich mehr als 20 Stunden, dann wird eine hauptberufliche Selbständigkeit angenommen und du würdest aus der KV ausscheiden. Frag jetzt nicht, wie die Krankenkasse die 20 Stunden beweisen will.

    Wenn du weitere Infos zu Kindergeld, Familienhilfeanspruch bei Studenteneinkommen und die Inhalte einer Betriebshaftpflicht wissen willst, dann kannst du hier nachschauen:

    http://www.versicherungswissen.org/S...einkommen.html
    http://www.versicherungswissen.org/V...sicherung.html

    Gruß Woko

  3. #3
    TP-Newbie rafa86 macht alles soweit korrekt
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    Was kommen den da noch auf einen für kosten bei der Gewerbeanmeldung?

    Wegen der Krankenversicherung, da bin ich über die Halbweisenrente versichert. Der höchstbetrag den ich da verdienen darf liegt aber über dem des Kindergeldes. Da sollte ich mir keine sorgen machen brauchen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von rafa86 Beitrag anzeigen
    Was kommen den da noch auf einen für kosten bei der Gewerbeanmeldung?
    Bei der Anmeldung keine. Die IHK wird sich nach der Anmeldung sicher bei dir melden, ebenso die Kommune wegen Gewerbemüll. Zumindest bei der IHK gibt es Umsatzgrenzen, unter denen du keinen bzw. nur einen geringen Beitrag zahlen musst. Beides ist regional unterschiedlich, du musst dich also bei deiner IHK, deiner Kommune direkt erkundigen.

    copy

  5. #5
    TP-Newbie rafa86 macht alles soweit korrekt
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    alles klar, danke

    der gewinn soll ja jährlich max. bei 5000 euro liegen. da wird das wohl nicht allzu viel, mal nachfragen

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