Hallo,
als Gewerbetreibender hast du den Gewinn zu versteuern. Das ist der Überschuss der Einnahmen über die Betriebsausgaben. Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst werden.
Das sind also auch die Mietkosten für ein Transportfahrzeug. Hierzu gehören aber auch die Lohnkosten und Lohnnebenkosten für evtl. Mitarbeiter bzw. Aushilfen.
Hier noch einige Hinweise für deine Tätigkeit:
1.Die Beschäftigung von Aushilfen auf 400 € Basis ist an die Minijobzentrale zu melden. Dabei fallen pauschale Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnfortzahlungsumlagen an. Ebenso Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Handelt es sich jeweils um kurzfristige Beschäftigungen bis zu 2 Monaten oder 50 Kalendertagen, dann sind für diese nur Steuern und UV zu zahlen. Bei solch kurzfristigen Beschäftigungen spielt die Lohnhöhe übrigens keine Rolle.
2. Für deine Tätigkeit haftest du, wenn Schäden durch dich oder deine Mitarbeiter verursacht werden. Deshalb ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ein Muss, wenn du nicht deine wirtschaftliche Existenz für die Zukunft aufs Spiel setzen willst. Die Privathaftpflicht zahlt hier nicht.
3. Wenn du Umzugsgut als Unternehmer transportierst ist meines Wissens für das Transportgut eine besondere Transportversicherung für den Spediteur erforderlich, da dies nicht durch die Kfz-Haftpflicht bzw. nicht immer über die Betriebshaftpflicht abgedeckt ist.
4. Für die Anrechnung deines Einkommens auf das Kindergeld ist Einkommen des Kalenderjahres maßgebend. Dies gilt, wenn du für das ganze Jahr Kindergeld beziehst, sonst anteilmäßig nur auf die Zeit der Kindergeldberechtigung.
5. Deine Krankenversicherung hast du nicht angesprochen. Wenn du über deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert bist, endet dieser Schutz bereits, wenn dein Einkommen monatlich 360 € übersteigt.
Bist du als Student versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten, dann gilt diese Versicherungspflicht nur, wenn das Schwergewicht auf dem Studium liegt. Beansprucht deine selbständige Tätigkeit wöchentlich mehr als 20 Stunden, dann wird eine hauptberufliche Selbständigkeit angenommen und du würdest aus der KV ausscheiden. Frag jetzt nicht, wie die Krankenkasse die 20 Stunden beweisen will.
Wenn du weitere Infos zu Kindergeld, Familienhilfeanspruch bei Studenteneinkommen und die Inhalte einer Betriebshaftpflicht wissen willst, dann kannst du hier nachschauen:
http://www.versicherungswissen.org/S...einkommen.html
http://www.versicherungswissen.org/V...sicherung.html
Gruß Woko


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