Hallo zusammen,
zu dieser Umsatzgrenze in der Kleinunternehmerregelung findet man im Netz im Prinzip 50/50 Antworten.
Im Gesetz steht... "im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht höher als 17.500 Euro gewesen sein"...
Das hört sich für mich so an, als seien die 17.500 als 119 % zu sehen (oder 107 %, je nach dem, was man vertreibt). Folglich dürfte man also nur 14.705 € einnehmen/umsetzen, was dann zuzüglich der 19 % die 17.500 ergibt.
Im Netz gibt es aber auch viele die sagen..."als Kleinunterneher sind alle deine Umsätze Bruttoumsätze, du darfst also insgesamt max. 17.500 einnehmen/umsetzen, da wird dann nix mehr draufgerechnet".
Das klingt für mich auch logischer, nur ist das Gesetzt dann m.M.n. unglücklich formuliert.
Wo liegt jetzt die Wahrheit?
Merci, Gruß sicossicos
Beiträge: 4
Registriert: 19.03.2009, 23:15
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...bin ich immer noch nicht schlauer
Annahme:
Kleinunternehmer verkauft im Jahr 175 Artikel zu je 100 €. Auf sein Konto werden also 17.500 € überwiesen.
Ist das jetzt der Gesamtumsatz, wo nichts mehr hinzuregechnet wird oder greift hier .."Umsätze zuzüglich der darauf entfallenden Steuer"? Dann läge der Umsatz bei 20.825 €
Möchte nur wissen, wie der Gesetzestext ausgelegt wird bzw. gemeint ist
Das "zuzüglich" stört mich. Wäre es nicht deutlicher, wenn man statt "zuzüglich" --> "inklusive" schreibt!?
Danke
sicos
17500 Brutto - das ist Umsatz mit darauf entfallenen Steuern, egal ob 7 oder 19 %
Hmmm, was ist mit steuerfreien Umsätzen etc.? Ich nehme an deshalb heißt es nicht einfach inkl..
Geändert von dorintia (28.03.2009 um 19:07 Uhr)
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Die Umsätze des Kleinunternehmers sind immer Brutto, da die Umsatzsteuer zwar enthalten ist, aber nicht ausgewiesen und abgeführt wirdNetto gibt es bei Kleinunternehmer-Einnahmen nicht.
Hallo Zusammen!
Erstmal: Super Forum. Ich tummel mich hier lange schon als Gast rum, und dachte mir, dass es jetzt auch mal Zeit wird mich zu registrieren. Gerade auch weil mich dieses Thema hier gerade selber interessiert.
Auch wenn es schon etwas älter ist, hätte ich auch eine Frage dazu.
Das heißt jetzt also: Ich darf 17500 Euro Umsatz machen ohne auf die Umsatzstuer rücksicht zu nehmen. (wäre ja auch logisch, da ich sie ja selber nicht ausweisen darf)Die Umsätze des Kleinunternehmers sind immer Brutto, da die Umsatzsteuer zwar enthalten ist, aber nicht ausgewiesen und abgeführt wird Netto gibt es bei Kleinunternehmer-Einnahmen nicht.
Diese Antwort habe ich auch schon mehrfach gelesen und bin mri dennoch unschlüssig, ob es nun so stimmt.
Auf dieser Seite von gründerlexikon steht nun wieder was völlig anderes; nämlich dass die Umsatzgrenze lediglich 14705,88 Euro betragen darf, schließlich müsste man ja immer die 19% draufrechnen.... ?!?!?!?
http://www.gruenderlexikon.de/magazi...stets-im-blick
Danke schonmal für die Antwort(en)!
Hallo nochmal...
Sorry für den Doppelpost, aber mir ist da noch was eingefallen im Bezug auf das Thema bei Gründerlexikon.
Könnte es sein, dass der Autor eher den Wechsel von Kleinunternehmer mit Mwst. zu Kleinunternehmer ohne Mwst. gemeint hat? Denn dann wären die 17500 aus dem Vorjahr sicherlich als Brutto zu verstehen, da man ja als Kleinunternehmer mit Mwst die 19% auf den Nettoumsatz ( sprich die 14705,88 ) rechnen muss.
Denn wenn man nachweisen kann, dass man unter dieser Grenze lag, kann man sich ja wieder für die Kleinunternehmerregelung entscheiden. (falls man umsatzsteuerpflichtig war, aber sich für diese Option nicht für 5 Jahre verplichtet hat)
Was meint ihr?
VG
Micha
Die schreiben aber was von Netto-Umsatz, die Umsätze des KU sind aber Brutto-Umsätze.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Geändert von micha886 (14.12.2011 um 20:20 Uhr)
Frag ihn![]()
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Gruenderlexikon.de ist eine der bestbesuchten Seiten im Netz, wenn es um das Thema Selbständigkeit geht. Ich gehe nicht davon aus, dass der Inhaber bewusst falsche Informationen verbreiten will. Daher wollte ich in eurem Forum nachfragen, wie ihr das seht.
Ich dachte eigentlich, dass die meisten von Euch (auch die Moderatoren) kompetent genug sind, um diesen Beitrag auf gruenderlexikon.de entsprechend qualitativ zu kommentieren! Umso mehr verwundert es mich, dass die meisten bei diesem Thema allem Anschein nach überfordert sind.![]()
Das alleine sagt nichts aus.
Der Artikel auf Gruenderlexikon ist leider nicht wirklich hilfreich, da wird ein angebliches Urteil erwähnt aber weder das Akteinzeichen, ein Link dazu oder der Inhalt angeführt. Im Ende bleibt es doch bei den 17.500 Brutto, der fiktive Ust-Abzug ändert doch daran nichts.
PS. Nur wenn jemand Regelbesteuert ist und von § 19 Abs. 3 UStG Gebrauch mach will, dann ist dies zu beachten.
Ansonsten gilt der Gesamtumsatz ist nach vereinnahmten Entgelten (» Istversteuerung) zu berechnen. Der Umsatz i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG ist ein Brutto-Ist-Gesamtumsatz.
Geändert von Frangulus (14.12.2011 um 22:43 Uhr)
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
Meine Güte... dann frag halt einen Steuerberater, nur dieser ist berechtigt entsprechende Beratungsleistungen auszuführen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Also erstens sind hier Laien unterwegs, auch wir Moderatoren nehmen uns dieses Recht raus. Um hier einer Moderatorentätigkeit nachzugehen muss ich weder Steuerberater noch Grafiker oder sonstwas sein. Rechtsberatende Auskünfte sind nunmal den entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten, das dürften wir hier gar nicht.
Und zweitens: hast du schonmal dran gedacht das eine entsprechende Nachfrage beim Autor und das zum Ausdruck bringen das der Artikel "missverständlich" ist, diesen vielleicht dazu bringen könnte den Artikel zu überarbeiten?
Aber nein, da hättest du ja Aufwand. Stattdessen erwartest du hier nochmal etwas bestätigt zu bekommen was hier schon mehrfach so geschrieben steht (die 17500 € sind brutto!), führst eben einen externen missverständlichen Artikel ins Feld und ich muss mich von dir runtermachen lassen (doppelt)....
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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