wurde bereits ein Übergangsgewinn von Bilanz zur EÜR ermittelt?Kann es so weitergeführt werden in der EÜR?
Wenn er vorher bilanzierender Unternehmer war gehe ich auch mal davon aus, dass er vorher kein Kleinunternehmer war. Insofern ist auf Vorsteuerkorrekturen nach § 15a UStG zu achten.
Zwei Bereiche, die richtig Schotter kosten können, wenn was falsch gemacht wird. Insofern empfehle ich für den Übergang noch einmal den Steuerberater aufzusuchen.
Gruß
Sven


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