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Thema: vom Unternehmer zum Kleinunternehmer

  1. #1
    TP-Newbie Kalle6 macht alles soweit korrekt
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    Talking vom Unternehmer zum Kleinunternehmer

    Hallo,
    ein Bekannter von mir war jahrelang selbstständig. Seit Sept.08 ist er nun Angestellter und möchte weiterhin als Kleinunternehmer tätig sein. Der Übergang erfolgte ohne An- und Abmeldung des Gewerbes. Das Finanzamt wurde darüber informiert, und seit 2009 wird er als Kleinunternehmer geführt.
    Bisher lief alles über den Steuerberater, er war buchführungspflichtig und mußte Bilanzen abgeben. Jetzt möchte er keinen Steuerberater mehr (zu teuer).
    Frage: was passiert jetzt mit dem Betriebsvermögen (Auto, Werkzeug,Anlagen..). Kann es so weitergeführt werden in der EÜR?

    Was muß man sonst noch alles beachten?

  2. #2
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    Kann es so weitergeführt werden in der EÜR?
    wurde bereits ein Übergangsgewinn von Bilanz zur EÜR ermittelt?

    Wenn er vorher bilanzierender Unternehmer war gehe ich auch mal davon aus, dass er vorher kein Kleinunternehmer war. Insofern ist auf Vorsteuerkorrekturen nach § 15a UStG zu achten.

    Zwei Bereiche, die richtig Schotter kosten können, wenn was falsch gemacht wird. Insofern empfehle ich für den Übergang noch einmal den Steuerberater aufzusuchen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
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    Wenn er vorher über 17.500 Euro Umsatz lag ist ein Wechsel zum Kleinunternehmer doch erst 2010 möglich, oder nicht?

  4. #4
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    Wenn er vorher über 17.500 Euro Umsatz lag ist ein Wechsel zum Kleinunternehmer doch erst 2010 möglich, oder nicht?
    ich bin davon ausgegangen, dass er in 2009 schon unter 17.500 EUR lag und den Wechsel also richtigerweise vornehmen konnte (da war er ja noch steuerlich beratend, so dass das wohl richtig gelaufen sein wird). Ansonsten ist die Aussage natürlich richtig.

    Gruß
    Sven
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  5. #5
    TP-Newbie Kalle6 macht alles soweit korrekt
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    Er hat dem Finanzamt einfach mitgeteilt, daß er nun Angestellter sei und weiterhin als Kleinunternehmer tätig sein wird, wobei die Einkünfte vorraussichtlich nicht über 17500,- liegen werden. Das Finanzamt hat sich damit zufriedengegeben.

    Was kann bei Vorsteuerkorrekturen denn schief laufen?

    Gruß
    Kalle

  6. #6
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    ich bin davon ausgegangen, dass er in 2009 schon unter 17.500 EUR lag und den Wechsel also richtigerweise vornehmen konnte
    Du meinst in 2008?

  7. #7
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    Zitat Zitat von Kalle6 Beitrag anzeigen
    Er hat dem Finanzamt einfach mitgeteilt, daß er nun Angestellter sei und weiterhin als Kleinunternehmer tätig sein wird, wobei die Einkünfte vorraussichtlich nicht über 17500,- liegen werden. Das Finanzamt hat sich damit zufriedengegeben.
    Hat er seine Steuererklärung für 2008 schon eingereicht? Ansonsten kann das FA ja nicht wissen, welchen Umsatz er 2008 hatte.

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