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Thema: Student + Kleingewerbe

  1. #1
    TP-Newbie LuiZ macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2009
    Beiträge
    1

    Student + Kleingewerbe

    Hallo!

    Ich weiß, es gibt schon tausende Threads zu diesem Thema, aber ich muss mich einfach noch einmal rückversichern.
    Ich bin 20, Student und möchte ein Kleingewerbe anmelden.

    Ich bekomme 343,00 Euro Bafög (50% Darlehen) und 164 Euro Kindergeld monatlich.

    Mit dem Gewerbe erziele ich einen monatlichen Gewinn von ca. 200-300 Euro, sprich maximal 3.600 Euro im Jahr.
    Da das, wie ich glaube, unter den Bemessungsgrenzen liegt, beeinträchtigt dies also weder mein Bafög noch meine gesetzliche Versicherung, oder?
    Muss ich meiner Krankenkasse und dem Bafög-Amt dann überhaupt etwas von meiner Nebentätigkeit mtiteilen? Wahrscheinlich schon, oder?

    Da das Ganze als Kleingewerbe laufen wird, muss ich ja nur eine Einnahmenüberschussrechnung machen. In welchem Zeitraum? Jährlich oder monatlich?

    Außerdem hab ich noch eine Frage zur Gewerbeanmeldung.
    Ich studiere in Stadt A, bin aber noch bei meinen Eltern in Stadt B gemeldet.
    Eigentlich muss man das Gewerbe in der Stadt anmelden, in der man es ausübt. Da sich meine Tätigkeit ausschließlich am PC ausführen lässt, werde ich das Gewerbe in beiden Städten ausüben.
    Wo soll ich nun das Gewerbe anmelden? Kann ich es überhaupt in Stadt A anmelden, wenn ich dort nicht gemeldet bin?

    Vielen, vielen Dank im Voraus.


    Gruß

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von LuiZ Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Ich weiß, es gibt schon tausende Threads zu diesem Thema,
    Richtig. Nun noch einen mehr. Und die Fragen sind doch immer die selben ...

    Da das, wie ich glaube, unter den Bemessungsgrenzen liegt, beeinträchtigt dies also weder mein Bafög noch meine gesetzliche Versicherung, oder?
    "Gesetzliche Versicherung" meint Mitversicherung? Richtig.

    Muss ich meiner Krankenkasse und dem Bafög-Amt dann überhaupt etwas von meiner Nebentätigkeit mtiteilen? Wahrscheinlich schon, oder?
    Ja.

    Da das Ganze als Kleingewerbe laufen wird, muss ich ja nur eine Einnahmenüberschussrechnung machen.
    Als ein Teil der Steuererklärung.

    In welchem Zeitraum? Jährlich oder monatlich?
    Jährlich. Einzureichen mit der Steuererklärung, die abzugeben ist a) wenn dein Einkommen über dem steuerlichen Existenzminimum liegt oder b) dich das FA dazu auffordert.

    Wo soll ich nun das Gewerbe anmelden?
    Da, wo du gemeldet bist und deine ladefähige Adresse hast.

    copy

  3. #3
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Beiträge
    175
    Hallo LuiZ,

    blättere einmal in diesem Formu nach, da wurden diese Fragen schon beantwortet. Zum BAföG muss die Einkommensgrenze auch im Bescheid und in den Anlagen aufgeführt sein.

    Das Einkommen ist nicht nur für BAföG, sondern auch für Kindergeld und Familienhilfeanspruch entscheidend.

    Schau dir die Einkommensgrenzen hier einmal zusammengefasst an:

    Anrechenbares Einkommen bei Studenten

    Gruß Woko

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