"Kleinunternehmer" ist keine Rechtsform. Die Kleinunternehmereigenschaft ist ausschließlich umsatzsteuerrechtlich relevant.
Die Rechtsform ist 'Einzelunternehmer'.
Sicher, warum nicht.Da ich denke dass der Versandhandel am Anfang noch nicht genug Geld abwerfen wird so dass es zum Leben reicht, (ich habe keinen Kredit oder so aufgenommen),
habe ich die Möglichkeit bei einer Firma im Bereich Kundenbetreuung und Versandhandel auf Rechnung zu arbeiten.
Meine Frage: Darf ich das?
Dass du nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz/Jahr machen darfst, wenn du die Kleinunternehmerregelung dauerhaft in Anspruch nehmen willst, weisst du?
Die Kleinunternehmereigenschaft ist ausschließlich umsatzsteuerrechtlich relevant.Geht das mit einem Kleinunternehmen?
Du hast auch kein Unternehmen, sondern bist das Unternehmen.
Auf deiner Rechnung muss ebenso wie im sonstigen Geschäftsverkehr dein voller (ausgeschriebener) Vor- und Nachname verwendet werden. Zusatbezeichnungen sind optional.Ich dachte mir das wäre in Ordnung aber dann ist mir gekommen dass der Betrieb bisschen dumm gucken wird wenn ich ihm eine Rechnung von Gameirgendwas vorlege.
Mir scheint, als solltest du dich intensiver mit dem befassen, was du vor hast. Die FAQs hier sind ein guter Start, ein Existenzgründerseminar bei IHK, VHS usw. ist dringend anzuraten.
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P.S.: Du musst ggf. deinen Gewerbeschein erweitern lassen, um das, was du eben zusätzlich noch gewerblich anbieten willst.


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