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Thema: Kleinunternehmer mit zwei unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern

  1. #1
    TP-Newbie Daccapo macht alles soweit korrekt
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    Kleinunternehmer mit zwei unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern

    Hallo zusammen,

    ich bin in einer ziemlichen Zwickmühle.
    Ich habe vor einen Videospiel Versandhandel aufzuziehen.
    Dafür habe ich erstmal die Rechtsform des Kleinunternehmers angedacht.
    Da ich denke dass der Versandhandel am Anfang noch nicht genug Geld abwerfen wird so dass es zum Leben reicht, (ich habe keinen Kredit oder so aufgenommen),
    habe ich die Möglichkeit bei einer Firma im Bereich Kundenbetreuung und Versandhandel auf Rechnung zu arbeiten.

    Meine Frage: Darf ich das?

    Geht das mit einem Kleinunternehmen? Ich dachte mir das wäre in Ordnung aber dann ist mir gekommen dass der Betrieb bisschen dumm gucken wird wenn ich ihm eine Rechnung von Gameirgendwas vorlege.

    Habt ihr da ne Lösung?

    Danke schon mal!![/COLOR][/COLOR]

  2. #2
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    Zitat Zitat von Daccapo Beitrag anzeigen
    Dafür habe ich erstmal die Rechtsform des Kleinunternehmers angedacht.
    "Kleinunternehmer" ist keine Rechtsform. Die Kleinunternehmereigenschaft ist ausschließlich umsatzsteuerrechtlich relevant.

    Die Rechtsform ist 'Einzelunternehmer'.

    Da ich denke dass der Versandhandel am Anfang noch nicht genug Geld abwerfen wird so dass es zum Leben reicht, (ich habe keinen Kredit oder so aufgenommen),
    habe ich die Möglichkeit bei einer Firma im Bereich Kundenbetreuung und Versandhandel auf Rechnung zu arbeiten.

    Meine Frage: Darf ich das?
    Sicher, warum nicht.

    Dass du nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz/Jahr machen darfst, wenn du die Kleinunternehmerregelung dauerhaft in Anspruch nehmen willst, weisst du?

    Geht das mit einem Kleinunternehmen?
    Die Kleinunternehmereigenschaft ist ausschließlich umsatzsteuerrechtlich relevant.

    Du hast auch kein Unternehmen, sondern bist das Unternehmen.

    Ich dachte mir das wäre in Ordnung aber dann ist mir gekommen dass der Betrieb bisschen dumm gucken wird wenn ich ihm eine Rechnung von Gameirgendwas vorlege.
    Auf deiner Rechnung muss ebenso wie im sonstigen Geschäftsverkehr dein voller (ausgeschriebener) Vor- und Nachname verwendet werden. Zusatbezeichnungen sind optional.

    Mir scheint, als solltest du dich intensiver mit dem befassen, was du vor hast. Die FAQs hier sind ein guter Start, ein Existenzgründerseminar bei IHK, VHS usw. ist dringend anzuraten.

    copy

    P.S.: Du musst ggf. deinen Gewerbeschein erweitern lassen, um das, was du eben zusätzlich noch gewerblich anbieten willst.
    Geändert von copy (31.03.2009 um 12:35 Uhr)

  3. #3
    TP-Newbie freak4fun macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Daccapo Beitrag anzeigen
    ... habe ich die Möglichkeit bei einer Firma im Bereich Kundenbetreuung und Versandhandel auf Rechnung zu arbeiten.

    Meine Frage: Darf ich das?

    Geht das mit einem Kleinunternehmen? Ich dachte mir das wäre in Ordnung aber dann ist mir gekommen dass der Betrieb bisschen dumm gucken wird wenn ich ihm eine Rechnung von Gameirgendwas vorlege.
    Wenn du dich Selbstständig machen willst und deine Aufträge zum Großteil von EINEM Auftraggeber kommen, pass auf Scheinselbstständigkeit auf.

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